zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 32

Belagerung Jerusalems durch die Assyrer - Seine Befreiung

1 Nach diesen Dingen und dieser Treue kam Sanherib, der König von Assyrien; und er drang in Juda ein und lagerte sich wider die festen Städte, und er gedachte, sie für sich zu erobern. (2. Chronik 31.20) 2 Und als Jehiskia sah, daß Sanherib gekommen und daß sein Angesicht zum Streit wider Jerusalem gerichtet war, 3 da beriet er sich mit seinen Obersten und seinen Helden, die Wasser der Quellen zu verstopfen, welche außerhalb der Stadt waren; und sie halfen ihm. 4 Und es versammelte sich viel Volks, und sie verstopften alle Quellen und den Bach, der mitten durch das Land fließt, indem sie sprachen: Warum sollten die Könige von Assyrien kommen und viel Wasser finden? 5 Und er faßte Mut und baute die ganze Mauer, wo sie eingerissen war, und führte sie auf bis an die Türme, und die andere Mauer außerhalb, und befestigte das Millo der Stadt Davids; und er verfertigte Waffen in Menge und Schilde. (2. Chronik 25.23) 6 Auch setzte er Kriegsoberste über das Volk; und er versammelte sie zu sich auf den Platz am Stadttore, und redete zu ihren Herzen und sprach: (2. Chronik 30.22) 7 Seid stark und mutig! fürchtet euch nicht und erschrecket nicht vor dem König von Assyrien und vor all der Menge, die mit ihm ist; denn mit uns sind mehr als mit ihm. (2. Könige 6.16) 8 Mit ihm ist ein Arm des Fleisches; aber mit uns ist Jehova, unser Gott, um uns zu helfen und unsere Streite zu führen! Und das Volk verließ sich auf die Worte Jehiskias, des Königs von Juda. (Jeremia 17.5) (Jeremia 17.7) 9 Nach diesem sandte Sanherib, der König von Assyrien, seine Knechte nach Jerusalem (er war aber noch vor Lachis, und seine ganze Macht mit ihm) an Jehiskia, den König von Juda, und an ganz Juda, das in Jerusalem war, und ließ ihnen sagen: 10 So spricht Sanherib, der König von Assyrien: Worauf vertrauet ihr, daß ihr in Belagerung bleibet zu Jerusalem? 11 Verführt euch Jehiskia nicht, um euch dem Tode durch Hunger und Durst preiszugeben, indem er spricht: Jehova, unser Gott, wird uns aus der Hand des Königs von Assyrien erretten? 12 Ist es nicht Jehiskia, der seine Höhen und seine Altäre hinweggetan, und zu Juda und zu Jerusalem gesprochen und gesagt hat: Vor einem Altar sollt ihr anbeten, und auf ihm sollt ihr räuchern? 13 Wisset ihr nicht, was ich und meine Väter allen Völkern der Länder getan haben? Haben die Götter der Nationen der Länder irgendwie vermocht, ihr Land aus meiner Hand zu erretten? 14 Wer ist unter allen Göttern dieser Nationen, die meine Väter vertilgt haben, der vermocht hätte, sein Volk aus meiner Hand zu erretten, daß euer Gott vermögen sollte, euch aus meiner Hand zu erretten? 15 Und nun, daß euch Hiskia nicht täusche, und daß er euch nicht auf solche Weise verführe! und glaubet ihm nicht! Denn kein Gott irgend einer Nation und irgend eines Königreiches hat sein Volk aus meiner Hand und aus der Hand meiner Väter zu erretten vermocht; wieviel weniger wird euer Gott euch aus meiner Hand erretten! 16 Und noch mehr redeten seine Knechte wider Jehova Gott und wider Jehiskia, seinen Knecht. 17 Auch schrieb er einen Brief, um Jehova, den Gott Israels, zu verhöhnen und wider ihn zu reden, indem er sprach: Gleich den Göttern der Nationen der Länder, welche ihr Volk nicht aus meiner Hand errettet haben, so wird auch der Gott Jehiskias sein Volk nicht aus meiner Hand erretten. 18 Und sie riefen dem Volke von Jerusalem, das auf der Mauer war, mit lauter Stimme auf jüdisch zu, um sie zu schrecken und bestürzt zu machen, damit sie die Stadt einnähmen. 19 Und sie redeten von dem Gott Jerusalems wie von den Göttern der Völker der Erde, einem Machwerk von Menschenhänden. 20 Und der König Jehiskia und Jesaja, der Sohn Amoz', der Prophet, beteten dieserhalb und schrieen gen Himmel. 21 Da sandte Jehova einen Engel, der alle tapferen Helden und Fürsten und Obersten im Lager des Königs von Assyrien vertilgte; und dieser zog mit Beschämung des Angesichts in sein Land zurück. Und als er in das Haus seines Gottes ging, fällten ihn daselbst durch das Schwert solche, die aus seinem Leibe hervorgegangen waren. 22 So rettete Jehova Jehiskia und die Bewohner von Jerusalem aus der Hand Sanheribs, des Königs von Assyrien, und aus der Hand aller; und er schützte sie ringsum. 23 Und viele brachten Gaben für Jehova nach Jerusalem, und Kostbarkeiten für Jehiskia, den König von Juda; und er wurde danach erhoben in den Augen aller Nationen.

Hiskias Krankheit und Genesung - Gesandtschaft von Babel - Seine gesegnete Regierung

24 In jenen Tagen wurde Jehiskia krank zum Sterben; und er betete zu Jehova. Und Jehova redete zu ihm und gab ihm ein Wunder. 25 Aber Jehiskia vergalt nicht nach der Wohltat, die ihm erwiesen worden war, denn sein Herz überhob sich; und es kam ein Zorn über ihn und über Juda und Jerusalem. (2. Chronik 26.16) 26 Da demütigte sich Jehiskia wegen der Überhebung seines Herzens, er und die Bewohner von Jerusalem; und der Zorn Jehovas kam nicht über sie in den Tagen Jehiskias. 27 Und Jehiskia hatte sehr viel Reichtum und Ehre. Und er machte sich Schatzkammern für Silber und Gold und Edelsteine, und für Gewürze, und für Schilde und für allerlei kostbare Geräte; 28 und Vorratshäuser für den Ertrag an Getreide und Most und Öl, und Ställe für allerlei Vieh, und er verschaffte sich Herden für die Ställe. 29 Und er legte sich Städte an, und Herden von Kleinvieh und Rinder in Menge; denn Gott gab ihm eine sehr große Habe. 30 Und er, Jehiskia, verstopfte den oberen Ausfluß der Wasser des Gihon und leitete sie unter dem Boden westwärts nach der Stadt Davids. Und Jehiskia hatte Gelingen in all seinem Tun. 31 Und so verließ ihn Gott bei den Gesandten der Fürsten von Babel (die zu ihm gesandt hatten, um nach dem Wunder zu fragen, welches im Lande geschehen war), um ihn zu versuchen, damit er alles erkennte, was in seinem Herzen war. 32 Und das Übrige der Geschichte Jehiskias und seine guten Taten, siehe, sie sind geschrieben in dem Gesichte Jesajas, des Sohnes Amoz', des Propheten, in dem Buche der Könige von Juda und Israel. 33 Und Jehiskia legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn auf der Anhöhe der Gräber der Söhne Davids; und ganz Juda und die Bewohner von Jerusalem erzeigten ihm Ehre bei seinem Tode. Und Manasse, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Chronik 16.14)