zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 30

Hiskias Feier des Passah

1 Und Jehiskia sandte hin zu ganz Israel und Juda und schrieb auch Briefe an Ephraim und Manasse, daß sie zum Hause Jehovas in Jerusalem kommen möchten, um Jehova, dem Gott Israels, Passah zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Und der König und seine Obersten und die ganze Versammlung in Jerusalem wurden Rats, das Passah im zweiten Monat zu feiern. (2. Chronik 30.15) 3 Denn sie konnten es zu jener Zeit nicht feiern, weil die Priester sich nicht in hinreichender Anzahl geheiligt hatten, und das Volk noch nicht nach Jerusalem versammelt war. 4 Und die Sache war recht in den Augen des Königs und in den Augen der ganzen Versammlung. 5 Und sie setzten fest, einen Ruf ergehen zu lassen durch ganz Israel, von Beerseba bis Dan, daß sie kämen, um Jehova, dem Gott Israels, Passah zu feiern in Jerusalem; denn sie hatten es lange Zeit nicht gefeiert, wie es vorgeschrieben ist. 6 Und die Läufer gingen mit den Briefen von der Hand des Königs und seiner Obersten durch ganz Israel und Juda, und nach dem Gebot des Königs, und sie sprachen: Kinder Israel! kehret um zu Jehova, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels; so wird er umkehren zu den Entronnenen, die euch aus der Hand der Könige von Assyrien übriggeblieben sind. 7 Und seid nicht wie eure Väter und wie eure Brüder, die treulos gehandelt haben gegen Jehova, den Gott ihrer Väter, so daß er sie der Verwüstung hingegeben hat, wie ihr es sehet. 8 Nun verhärtet euren Nacken nicht, wie eure Väter; gebet Jehova die Hand und kommet zu seinem Heiligtum, das er geheiligt hat auf ewig, und dienet Jehova, eurem Gott, damit die Glut seines Zornes sich von euch wende. 9 Denn wenn ihr zu Jehova umkehret, so werden eure Brüder und eure Kinder Barmherzigkeit finden vor denen, die sie gefangen weggeführt haben, und in dieses Land zurückkehren. Denn gnädig und barmherzig ist Jehova, euer Gott, und er wird das Angesicht nicht von euch abwenden, wenn ihr zu ihm umkehret. - 10 Und die Läufer zogen von Stadt zu Stadt durch das Land Ephraim und Manasse, und bis nach Sebulon; aber man verlachte und verspottete sie. 11 Doch einige Männer von Aser und Manasse und von Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 Auch über Juda kam die Hand Gottes, daß er ihnen ein einmütiges Herz gab, um das Gebot des Königs und der Obersten zu tun, nach dem Worte Jehovas. 13 Und eine Menge Volks versammelte sich nach Jerusalem, um das Fest der ungesäuerten Brote im zweiten Monat zu feiern, eine sehr große Versammlung. 14 Und sie machten sich auf und schafften die Altäre weg, die in Jerusalem waren; auch alle Räucheraltäre schafften sie weg und warfen sie in den Bach Kidron. 15 Und man schlachtete das Passah am Vierzehnten des zweiten Monats. Denn die Priester und die Leviten hatten sich geschämt und hatten sich geheiligt; und sie brachten Brandopfer in das Haus Jehovas. (4. Mose 9.11) 16 Und sie standen an ihrem Standorte, nach ihrer Vorschrift, nach dem Gesetz Moses, des Mannes Gottes; die Priester sprengten das Blut aus der Hand der Leviten. (2. Chronik 29.34) 17 Denn es waren viele in der Versammlung, die sich nicht geheiligt hatten; und so besorgten die Leviten das Schlachten der Passahopfer für einen jeden, der nicht rein war, um sie Jehova zu heiligen. 18 Denn ein großer Teil des Volkes, viele von Ephraim und Manasse, Issaschar und Sebulon, hatten sich nicht gereinigt, sondern aßen das Passah nicht, wie es vorgeschrieben ist. Doch Jehiskia bat für sie und sprach: Jehova, der Gütige, möge einem jeden vergeben, (2. Mose 12.1) 19 der sein Herz darauf gerichtet hat, Gott zu suchen, Jehova, den Gott seiner Väter, wenn auch nicht gemäß der Reinheit des Heiligtums! 20 Und Jehova erhörte Jehiskia und heilte das Volk. 21 Und die Kinder Israel, die sich in Jerusalem befanden, feierten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude; und die Leviten und die Priester lobten Jehova Tag für Tag mit den Instrumenten des Lobes Jehovas. 22 Und Jehiskia redete zum Herzen aller Leviten, welche gute Einsicht in Bezug auf Jehova bewiesen. Und sie aßen das Festopfer die sieben Tage hindurch, indem sie Friedensopfer opferten und Jehova, den Gott ihrer Väter, priesen. (2. Chronik 32.6) 23 Und die ganze Versammlung wurde Rats, noch sieben andere Tage zu feiern; und sie feierten die sieben Tage mit Freuden. 24 Denn Jehiskia, der König von Juda, schenkte der Versammlung 1000 Farren und 7000 Stück Kleinvieh; und die Obersten schenkten der Versammlung 1000 Farren und 10000 Stück Kleinvieh. Und die Priester hatten sich in Menge geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 Und so freute sich die ganze Versammlung von Juda, und die Priester und die Leviten, und die ganze Versammlung, welche von Israel gekommen war, und die Fremdlinge, welche aus dem Lande Israel gekommen waren, und die in Juda wohnten. 26 Und es war große Freude in Jerusalem; denn seit den Tagen Salomos, des Sohnes Davids, des Königs von Israel, war desgleichen in Jerusalem nicht gewesen. 27 Und die Priester, die Leviten, standen auf und segneten das Volk; und ihre Stimme wurde erhört, und ihr Gebet kam zu seiner heiligen Wohnung, in den Himmel.