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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 24

Joasch von Juda unter der Leitung Jojadas - Ausbesserung des Tempels

1 Sieben Jahre war Joas alt, als er König wurde, und er regierte vierzig Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Zibja, von Beerseba. (2. Könige 12.1) 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen Jehovas, alle die Tage des Priesters Jojada. 3 Und Jojada nahm ihm zwei Weiber; und er zeugte Söhne und Töchter. 4 Und es geschah hernach, daß Joas im Herzen hatte, das Haus Jehovas zu erneuern. 5 Und er versammelte die Priester und die Leviten und sprach zu ihnen: Ziehet aus in die Städte Judas, und sammelt Geld ein von ganz Israel, um das Haus eures Gottes auszubessern von Jahr zu Jahr; und ihr sollt mit der Sache eilen. Aber die Leviten eilten nicht. 6 Da rief der König Jojada, das Haupt, und sprach zu ihm: Warum hast du die Leviten nicht aufgefordert, aus Juda und Jerusalem die Steuer einzubringen, welche Mose, der Knecht Jehovas, der Versammlung Israels für das Zelt des Zeugnisses auferlegt hat? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Athalja und ihre Söhne haben das Haus Gottes zerstört und haben auch alle geheiligten Dinge des Hauses Jehovas für die Baalim verwendet. (2. Chronik 22.3-4) 8 Und der König befahl, und man machte eine Lade und stellte sie an das Tor des Hauses Jehovas, auswärts. 9 Und man rief in Juda und in Jerusalem aus, daß man Jehova die Steuer Moses, des Knechtes Gottes, bringen sollte, welche er Israel in der Wüste auferlegt hatte. (2. Chronik 24.6) 10 Da freuten sich alle Obersten und das ganze Volk; und sie brachten und warfen in die Lade, bis man fertig war. 11 Und es geschah zur Zeit, wenn man die Lade durch die Leviten zum Amte des Königs brachte, und wenn man sah, daß viel Geld darin war, so kamen der Schreiber des Königs und der Beamte des Hauptpriesters und leerten die Lade aus; und sie trugen sie und brachten sie wieder an ihren Ort. So taten sie Tag für Tag und sammelten Geld in Menge. 12 Und der König und Jojada gaben es denen, welche das Werk der Arbeit am Hause Jehovas betrieben; und diese dingten Steinhauer und Zimmerleute, um das Haus Jehovas zu erneuern, und auch Arbeiter in Eisen und Erz, um das Haus Jehovas auszubessern. 13 Und die das Werk taten, arbeiteten, und die Herstellung des Werkes nahm zu durch ihre Hand; und sie setzten das Haus Gottes wieder in seinen früheren Stand und machten es fest. 14 Und als sie fertig waren, brachten sie das übrige Geld vor den König und vor Jojada; und er machte davon Geräte für das Haus Jehovas, Geräte für den Dienst und für die Brandopfer, und Schalen, und goldene und silberne Geräte. Und man opferte Brandopfer im Hause Jehovas beständig, alle die Tage Jojadas. 15 Und Jojada wurde alt und der Tage satt, und er starb; er war 130 Jahre alt, als er starb. 16 Und man begrub ihn in der Stadt Davids bei den Königen, weil er Gutes getan hatte an Israel und gegen Gott und sein Haus.

Joaschs Abfall von Gott und seine Ermordung

17 Und nach dem Tode Jojadas kamen die Obersten von Juda und beugten sich vor dem König nieder; und der König hörte auf sie. 18 Und sie verließen das Haus Jehovas, des Gottes ihrer Väter, und dienten den Ascherim und den Götzenbildern. Da kam ein Zorn über Juda und Jerusalem um dieser ihrer Verschuldung willen. 19 Und er sandte Propheten unter sie, um sie zu Jehova zurückzuführen, und diese zeugten wider sie; aber sie nahmen es nicht zu Ohren. - 20 Und der Geist Gottes kam über Sekarja, den Sohn Jojadas, des Priesters; und er stand auf über dem Volke und sprach zu ihnen: So spricht Gott: Warum übertretet ihr die Gebote Jehovas? Es wird euch ja nicht gelingen. Weil ihr Jehova verlassen habt, so hat er euch verlassen. 21 Und sie machten eine Verschwörung wider ihn und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Hofe des Hauses Jehovas. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 Und der König Joas gedachte nicht der Güte, die sein Vater Jojada an ihm erwiesen hatte, und ermordete dessen Sohn. Und als er starb, sprach er: Jehova möge es sehen und fordern! 23 Und es geschah beim Umlauf des Jahres, daß ein Heer der Syrer wider ihn heraufzog. Und sie kamen nach Juda und Jerusalem und schlachteten aus dem Volke alle Obersten des Volkes; und alle ihre Beute sandten sie zu dem König von Damaskus. 24 Wiewohl das Heer der Syrer mit wenigen Männern gekommen war, gab doch Jehova ein sehr zahlreiches Heer in ihre Hand, weil sie Jehova, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. Und sie übten Gericht an Joas. 25 Und als sie von ihm weggezogen waren, sie verließen ihn aber in großen Schmerzen, machten seine Knechte eine Verschwörung wider ihn, um des Blutes der Söhne des Priesters Jojada willen; und sie ermordeten ihn auf seinem Bette, und er starb. Und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber man begrub ihn nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.20) 26 Und diese sind es, die eine Verschwörung wider ihn machten: Sabad, der Sohn Schimeaths, der Ammonitin, und Josabad, der Sohn Schimriths, der Moabitin. - 27 Seine Söhne aber, und die Größe des Tributs, der ihm auferlegt wurde, und der Bau des Hauses Gottes, siehe, das ist geschrieben in der Beschreibung des Buches der Könige. Und Amazja, sein Sohn, ward König an seiner Statt.