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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 23

Verschwörung des Priesters Jojada gegen Atalja - Einsetzung des Joasch zum König - Ataljas Ende - Abschaffung des Götzendienstes

1 Und im siebten Jahre stärkte sich Jojada und verband die Obersten über hundert, Asarja, den Sohn Jerochams, und Ismael, den Sohn Jochanans, und Asarja, den Sohn Obeds, und Maaseja, den Sohn Adajas, und Elisaphat, den Sohn Sikris, mit sich in einem Bunde. 2 Und sie zogen in Juda umher und versammelten die Leviten aus allen Städten Judas, und die Häupter der Väter von Israel; und sie kamen nach Jerusalem. 3 Und die ganze Versammlung machte im Hause Gottes einen Bund mit dem König. Und Jojada sprach zu ihnen: Siehe, der Sohn des Königs soll König sein, so wie Jehova von den Söhnen Davids geredet hat. 4 Dies ist es, was ihr tun sollt: Ein Drittel von euch, die ihr am Sabbath antretet, von den Priestern und von den Leviten, soll Türhüter der Schwellen sein; 5 und ein Drittel soll im Hause des Königs sein; und ein Drittel am Tore Jesod; und alles Volk in den Höfen des Hauses Jehovas. 6 Und es soll niemand in das Haus Jehovas hineingehen, als nur die Priester und die diensttuenden Leviten; sie sollen hineingehen, denn sie sind heilig. Und alles Volk soll die Vorschriften Jehovas beobachten. 7 Und die Leviten sollen den König rings umgeben, ein jeder mit seinen Waffen in seiner Hand; und wer in das Haus hineingeht, soll getötet werden; und ihr sollt bei dem König sein, wenn er eingeht und wenn er ausgeht. 8 Und die Leviten und ganz Juda taten nach allem, was der Priester Jojada geboten hatte; und sie nahmen ein jeder seine Männer, die am Sabbath antretenden samt den am Sabbath abtretenden; denn der Priester Jojada hatte die Abteilungen nicht entlassen. 9 Und der Priester Jojada gab den Obersten über hundert die Speere und die Tartschen und die Schilde, welche dem König David gehört hatten, die im Hause Gottes waren. 10 Und er stellte alles Volk auf, und zwar einen jeden mit seiner Waffe in seiner Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite des Hauses, gegen den Altar und gegen das Haus hin, rings um den König. 11 Und sie führten den Sohn des Königs heraus und setzten ihm die Krone auf und gaben ihm das Zeugnis, und sie machten ihn zum König; und Jojada und seine Söhne salbten ihn und riefen: Es lebe der König! 12 Und als Athalja das Geschrei des Volkes hörte, das herzulief und den König pries, kam sie zu dem Volke in das Haus Jehovas. 13 Und sie sah: und siehe, der König stand auf seinem Standorte am Eingang, und die Obersten und die Trompeter bei dem König; und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten; und die Sänger waren da mit Musikinstrumenten und leiteten den Lobgesang. Da zerriß Athalja ihre Kleider und rief: Verschwörung, Verschwörung! 14 Und der Priester Jojada ließ die Obersten über hundert, die über das Heer bestellt waren, heraustreten, und sprach zu ihnen: Führet sie hinaus außerhalb der Reihen, und wer ihr folgt, soll mit dem Schwerte getötet werden! Denn der Priester sprach: Ihr sollt sie nicht in dem Hause Jehovas töten. 15 Und sie machten ihr Platz, und sie ging durch den Eingang des Roßtores in das Haus des Königs; und sie töteten sie daselbst. 16 Und Jojada machte einen Bund zwischen sich und dem ganzen Volke und dem König, daß sie das Volk Jehovas sein sollten. (2. Chronik 15.12) 17 Da ging alles Volk in das Haus des Baal und riß es nieder, und sie zerschlugen seine Altäre und seine Bilder; und Mattan, den Priester des Baal, töteten sie vor den Altären. 18 Und Jojada legte die Ämter des Hauses Jehovas in die Hand der Priester, der Leviten, welche David über das Haus Jehovas abgeteilt hatte, um die Brandopfer Jehovas zu opfern, wie in dem Gesetz Moses geschrieben steht, mit Freuden und mit Gesang, nach der Anweisung Davids. (2. Chronik 29.30) 19 Und er stellte die Torhüter an die Tore des Hauses Jehovas, daß keiner hineinginge, der irgendwie unrein wäre. 20 Und er nahm die Obersten über hundert und die Vornehmen und die Gebieter im Volke, und alles Volk des Landes, und führte den König aus dem Hause Jehovas hinab, und sie kamen durch das obere Tor in das Haus des Königs; und sie setzten den König auf den Thron des Königreichs. 21 Und alles Volk des Landes freute sich, und die Stadt hatte Ruhe. Athalja aber hatten sie mit dem Schwerte getötet.