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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 21

Joram von Juda - Sein Götzendienst und seine Bestrafung

1 Und Josaphat legte sich zu seinen Vätern, und er wurde bei seinen Vätern begraben in der Stadt Davids. Und Joram, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Söhne Josaphats: Asarja und Jechiel und Sekarja und Asarja und Michael und Schephatja; alle diese waren Söhne Josaphats, des Königs von Israel. 3 Und ihr Vater gab ihnen viele Geschenke an Silber und an Gold und an Kostbarkeiten, nebst festen Städten in Juda; aber das Königreich gab er Joram, denn er war der Erstgeborene. 4 Und als Joram über das Königreich seines Vaters aufgestanden und erstarkt war, da tötete er alle seine Brüder und auch einige Oberste von Israel mit dem Schwerte. 5 Zweiunddreißig Jahre war Joram alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. 6 Und er wandelte auf dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs getan hatte, denn er hatte eine Tochter Ahabs zum Weibe; und er tat, was böse war in den Augen Jehovas. 7 Aber Jehova wollte das Haus Davids nicht verderben, um des Bundes willen, den er mit David gemacht, und so wie er gesagt hatte, daß er ihm und seinen Söhnen eine Leuchte geben wolle alle Tage. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 In seinen Tagen fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab und setzten einen König über sich. 9 Da zog Joram hinüber mit seinen Obersten, und alle Wagen mit ihm. Und es geschah, als er sich des Nachts aufmachte, da schlug er die Edomiter, welche ihn und die Obersten der Wagen umringt hatten. 10 So fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab bis auf diesen Tag. Damals, zu derselben Zeit, fiel auch Libna von seiner Botmäßigkeit ab; denn er hatte Jehova, den Gott seiner Väter, verlassen. 11 Auch er machte Höhen auf den Bergen Judas, und er verleitete die Bewohner von Jerusalem, Hurerei zu treiben, und verführte Juda dazu. 12 Da gelangte eine Schrift von Elia, dem Propheten, an ihn, welche lautete: So spricht Jehova, der Gott deines Vaters David: Darum, daß du nicht auf den Wegen deines Vaters Josaphat und auf den Wegen Asas, des Königs von Juda, gewandelt hast, 13 sondern auf dem Wege der Könige von Israel gewandelt und Juda und die Bewohner von Jerusalem verleitet hast, Hurerei zu treiben, nach den Hurereien des Hauses Ahabs, und auch deine Brüder, das Haus deines Vaters, ermordet hast, die besser waren als du: 14 siehe, so wird Jehova dein Volk und deine Söhne und deine Weiber und alle deine Habe plagen mit einer großen Plage; 15 du aber wirst schwer erkranken an einer Krankheit deiner Eingeweide, bis deine Eingeweide infolge der Krankheit heraustreten werden Tag für Tag. 16 Und Jehova erweckte wider Joram den Geist der Philister und der Araber, die zur Seite der Kuschiter wohnen. 17 Und sie zogen wider Juda herauf und brachen ein und führten alle Habe weg, die sich im Hause des Königs vorfand, und auch seine Söhne und seine Weiber; und es blieb ihm kein Sohn übrig als nur Joahas, der jüngste seiner Söhne. 18 Und nach allem diesem plagte ihn Jehova mit einer unheilbaren Krankheit in seinen Eingeweiden. 19 Und es geschah von Tag zu Tag, und zur Zeit, als das Ende von zwei Jahren eintrat, daß seine Eingeweide bei seiner Krankheit heraustraten; und er starb unter heftigen Schmerzen. Und sein Volk machte ihm keinen Brand gleich dem Brande seiner Väter. (2. Chronik 16.14) 20 32 Jahre war er alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. Und er ging hin, ohne vermißt zu werden; und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)