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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Samuel - Kapitel 6

Rückkehr der Bundeslade

1 Und die Lade Jehovas war im Gefilde der Philister sieben Monate. 2 Und die Philister riefen die Priester und Wahrsager und sprachen: Was sollen wir mit der Lade Jehovas tun? Tut uns kund, auf welche Weise wir sie an ihren Ort senden sollen. 3 Und sie sprachen: Wenn ihr die Lade des Gottes Israels fortsendet, so sollt ihr sie nicht leer fortsenden, denn ihr müßt ihm jedenfalls ein Schuldopfer erstatten; alsdann werdet ihr genesen, und es wird euch kundwerden, warum seine Hand nicht von euch weicht. 4 Und sie sprachen: Welches ist das Schuldopfer, das wir ihm erstatten sollen? Und sie sprachen: Nach der Zahl der Fürsten der Philister, fünf goldene Beulen und fünf goldene Mäuse; denn einerlei Plage habt ihr alle und eure Fürsten. (Josua 13.3) 5 Und machet Bilder von euren Beulen und Bilder von euren Mäusen, die das Land verderben, und gebet dem Gott Israels Ehre; vielleicht läßt er seine Hand leichter werden über euch und über eurem Gott und über eurem Lande. 6 Und warum wolltet ihr euer Herz verstocken, wie die Ägypter und der Pharao ihr Herz verstockt haben? Ließen sie sie nicht ziehen, als er seine Macht an ihnen geübt hatte, und sie zogen weg? (2. Mose 8.11) (2. Mose 12.31) 7 Und nun machet einen neuen Wagen und nehmet zwei säugende Kühe, auf die kein Joch gekommen ist; und spannet die Kühe an den Wagen und bringet ihre Kälber hinter ihnen weg nach Hause zurück. 8 Und nehmet die Lade Jehovas und stellet sie auf den Wagen; und die goldenen Geräte, die ihr ihm als Schuldopfer erstattet habt, tut in ein Kästlein an ihre Seite, und sendet sie, daß sie wegziehe. 9 Und sehet zu: wenn sie den Weg nach ihrer Grenze hinaufgeht, nach Beth-Semes hin, so hat er uns dieses große Übel getan; wenn aber nicht, so wissen wir, daß nicht seine Hand uns geschlagen hat: ein Zufall ist es uns gewesen. 10 Und die Männer taten also und nahmen zwei säugende Kühe und spannten sie an den Wagen, und ihre Kälber sperrten sie zu Hause ein. 11 Und sie stellten die Lade Jehovas auf den Wagen, und das Kästlein mit den goldenen Mäusen und den Bildern ihrer Beulen. 12 Und die Kühe gingen geradeaus auf dem Wege nach Beth-Semes; auf einer Straße gingen sie, im Gehen brüllend, und wichen nicht zur Rechten noch zur Linken; und die Fürsten der Philister gingen hinter ihnen her, bis an die Grenze von Beth-Semes. 13 Und die von Beth-Semes ernteten die Weizenernte in der Niederung; und als sie ihre Augen erhoben und die Lade sahen, da freuten sie sich, sie zu sehen. 14 Und der Wagen kam auf das Feld Josuas, des Beth-Semiters, und stand daselbst still; und es war ein großer Stein daselbst. Und sie spalteten das Holz des Wagens und opferten die Kühe als Brandopfer dem Jehova. 15 Und die Leviten nahmen die Lade Jehovas herab und das Kästlein, das bei ihr war, in welchem die goldenen Geräte waren, und setzten sie auf den großen Stein. Und die Männer von Beth-Semes opferten Brandopfer und schlachteten Schlachtopfer an jenem Tage dem Jehova. 16 Und die fünf Fürsten der Philister sahen zu und kehrten an jenem Tage nach Ekron zurück. 17 Und dies sind die goldenen Beulen, welche die Philister Jehova als Schuldopfer erstatteten: Für Asdod eine, für Gasa eine, für Askalon eine, für Gath eine, für Ekron eine; 18 und die goldenen Mäuse nach der Zahl aller Städte der Philister, nach den fünf Fürsten, von den festen Städten bis zu den offenen Dörfern; und sie brachten sie bis zu dem großen Stein Abel, auf welchen sie die Lade Jehovas niedersetzten, der bis auf diesen Tag im Felde Josuas, des Beth-Semiters, ist. 19 Und er schlug unter den Leuten von Beth-Semes, weil sie in die Lade Jehovas geschaut hatten, und schlug unter dem Volke siebzig Mann; da trauerte das Volk, weil Jehova eine so große Niederlage unter dem Volke angerichtet hatte; (4. Mose 4.20) (2. Samuel 6.6-7) 20 und die Leute von Beth-Semes sprachen: Wer vermag vor Jehova, diesem heiligen Gott, zu bestehen? und zu wem soll er von uns hinaufziehen? 21 Und sie sandten Boten zu den Bewohnern von Kirjath-Jearim und sprachen: Die Philister haben die Lade Jehovas zurückgebracht; kommet herab, führet sie zu euch hinauf.