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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Samuel - Kapitel 30

Davids Sieg über die Amalekiter

1 Und es geschah, als David und seine Männer am dritten Tage nach Ziklag kamen, da waren die Amalekiter in den Süden und in Ziklag eingefallen; und sie hatten Ziklag geschlagen und es mit Feuer verbrannt. 2 Und sie hatten die Weiber und alle, die darin waren, gefangen weggeführt, vom Kleinsten bis zum Größten; sie hatten niemand getötet, sondern sie hatten sie weggetrieben und waren ihres Weges gezogen. 3 Und David und seine Männer kamen zu der Stadt; und siehe, sie war mit Feuer verbrannt, und ihre Weiber und ihre Söhne und ihre Töchter waren gefangen weggeführt. 4 Da erhoben David und das Volk, das bei ihm war, ihre Stimme, und sie weinten, bis keine Kraft mehr in ihnen war zu weinen. 5 Und auch die beiden Weiber Davids waren gefangen weggeführt, Achinoam, die Jisreelitin, und Abigail, das Weib Nabals, des Karmeliters. (1. Samuel 25.42-43) 6 Und David war in großer Bedrängnis, denn das Volk sprach davon, ihn zu steinigen; denn die Seele des ganzen Volkes war erbittert, ein jeder um seine Söhne und um seine Töchter. Aber David stärkte sich in Jehova, seinem Gott. 7 Und David sprach zu Abjathar, dem Priester, dem Sohne Ahimelechs: Bringe mir doch das Ephod her! Und Abjathar brachte das Ephod zu David. (1. Samuel 23.9) 8 Und David befragte Jehova und sprach: Soll ich dieser Schar nachjagen? Werde ich sie erreichen? Und er sprach zu ihm: Jage nach, denn du wirst sie gewißlich erreichen und wirst gewißlich erretten. 9 Da zog David hin, er und die sechshundert Mann, die bei ihm waren; und sie kamen an den Bach Besor, wo die Zurückbleibenden stehen blieben. 10 Und David jagte nach, er und vierhundert Mann; denn zweihundert Mann blieben stehen, welche zu ermattet waren, um über den Bach Besor zu gehen. 11 Und sie fanden einen ägyptischen Mann auf dem Felde und brachten ihn zu David; und sie gaben ihm Brot, und er aß, und sie tränkten ihn mit Wasser; 12 und sie gaben ihm eine Schnitte Feigenkuchen und zwei Rosinenkuchen, und er aß; und sein Geist kam ihm wieder, denn er hatte drei Tage und drei Nächte kein Brot gegessen und kein Wasser getrunken. (Richter 15.19) 13 Und David sprach zu ihm: Wem gehörst du? und woher bist du? Und er sprach: Ich bin ein ägyptischer Jüngling, der Knecht eines amalekitischen Mannes; und mein Herr hat mich verlassen, denn ich wurde heute vor drei Tagen krank. 14 Wir sind eingefallen in den Süden der Kerethiter und in das, was Juda gehört und in den Süden von Kaleb, und wir haben Ziklag mit Feuer verbrannt. (Josua 14.13) (2. Samuel 8.18) 15 Und David sprach zu ihm: Willst du mich zu dieser Schar hinabführen? Und er sprach: Schwöre mir bei Gott, daß du mich nicht töten noch mich der Hand meines Herrn ausliefern willst, so will ich dich zu dieser Schar hinabführen. 16 Und er führte ihn hinab; und siehe, sie waren über die Fläche des ganzen Landes zerstreut, essend und trinkend und tanzend wegen all der großen Beute, die sie aus dem Lande der Philister und aus dem Lande Juda genommen hatten. 17 Und David schlug sie von der Dämmerung an bis zum Abend des folgenden Tages; und keiner von ihnen entrann, außer vierhundert jungen Männern, welche auf Kamele stiegen und entflohen. 18 Und David rettete alles, was die Amalekiter genommen hatten, und David rettete auch seine beiden Weiber. 19 Und es fehlte ihnen nichts, vom Kleinsten bis zum Größten, und bis zu den Söhnen und den Töchtern, und von der Beute bis zu allem, was sie ihnen genommen hatten; alles brachte David zurück. 20 Und David nahm alles Klein- und Rindvieh; sie trieben es vor dem anderen Vieh her und sprachen: Dies ist die Beute Davids! 21 Und David kam zu den zweihundert Männern, die zu ermattet gewesen waren, um David nachzufolgen, und die sie am Bache Besor zurückgelassen hatten; und sie zogen aus, David und dem Volke entgegen, das bei ihm war; und David trat zu dem Volke und fragte sie nach ihrem Wohlergehen. 22 Und jeder böse und nichtswürdige Mann von den Männern, die mit David gezogen waren, hob an und sprach: Darum daß sie nicht mit uns gezogen sind, wollen wir ihnen von der Beute, die wir entrissen haben, nichts geben, als nur einem jeden sein Weib und seine Kinder, daß sie sie wegführen und hingehen. 23 Aber David sprach: Tut nicht also, meine Brüder, mit dem, was Jehova uns gegeben hat; und er hat uns behütet und die Schar, die über uns gekommen war, in unsere Hand gegeben. 24 Und wer wird in dieser Sache auf euch hören? Denn wie das Teil dessen, der in den Streit hinabzieht, so soll auch das Teil dessen sein, der bei dem Geräte bleibt: gemeinsam sollen sie teilen. (4. Mose 31.27) 25 Und so geschah es von jenem Tage an und hinfort; und er machte es zur Satzung und zum Recht für Israel bis auf diesen Tag. 26 Und David kam nach Ziklag; und er sandte von der Beute den Ältesten Judas, seinen Freunden, und sprach: Siehe, da habt ihr ein Geschenk von der Beute der Feinde Jehovas: 27 denen zu Bethel und denen zu Ramoth im Süden und denen zu Jattir, 28 und denen zu Aroer und denen zu Siphmoth und denen zu Estemoa, 29 und denen zu Rakal und denen in den Städten der Jerachmeeliter und denen in den Städten der Keniter, 30 und denen zu Horma und denen zu Bor-Aschan und denen zu Athak, 31 und denen zu Hebron, und nach allen Orten, wo David umhergezogen war, er und seine Männer.