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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 43

Juda als Bürge für Benjamin

1 Und die Hungersnot war schwer im Lande. 2 Und es geschah, als sie das Getreide aufgezehrt hatten, das sie aus Ägypten gebracht, da sprach ihr Vater zu ihnen: Ziehet wiederum hin, kaufet uns ein wenig Speise. 3 Und Juda sprach zu ihm und sagte: Der Mann hat uns ernstlich bezeugt und gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder bei euch. (1. Mose 42.15) 4 Wenn du unseren Bruder mit uns senden willst, so wollen wir hinabziehen und dir Speise kaufen; 5 wenn du ihn aber nicht sendest, so werden wir nicht hinabziehen; denn der Mann hat zu uns gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder bei euch. 6 Da sprach Israel: Warum habt ihr mir das Leid angetan, dem Manne kundzutun, daß ihr noch einen Bruder habt? 7 Und sie sprachen: Der Mann erkundigte sich genau nach uns und unserer Verwandtschaft und sprach: Lebt euer Vater noch? Habt ihr noch einen Bruder? und wir taten es ihm kund nach diesen Worten. Konnten wir denn wissen, daß er sagen würde: Bringet euren Bruder herab? (1. Mose 42.7) 8 Und Juda sprach zu Israel, seinem Vater: Sende den Knaben mit mir, und wir wollen uns aufmachen und ziehen, daß wir leben und nicht sterben, sowohl wir als du, als auch unsere Kinder. 9 Ich will Bürge für ihn sein, von meiner Hand sollst du ihn fordern; wenn ich ihn nicht zu dir bringe und ihn vor dein Angesicht stelle, so will ich alle Tage gegen dich gesündigt haben; 10 denn hätten wir nicht gezögert, gewiß, wir wären jetzt schon zweimal zurückgekehrt. 11 Und Israel, ihr Vater, sprach zu ihnen: Wenn es denn also ist, so tut dieses: Nehmet von dem Besten des Landes in eure Gefäße und bringet dem Manne ein Geschenk hinab: ein wenig Balsam und ein wenig Traubenhonig, Tragant und Ladanum, Pistazien und Mandeln. (Sprüche 18.16) 12 Und nehmet doppeltes Geld in eure Hand, und bringet das Geld, das euch oben in euren Säcken wieder geworden ist, in eurer Hand zurück; vielleicht ist es ein Irrtum. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und nehmet euren Bruder und machet euch auf, kehret zu dem Manne zurück. 14 Und Gott, der Allmächtige, gebe euch Barmherzigkeit vor dem Manne, daß er euch euren anderen Bruder und Benjamin loslasse. Und ich, wenn ich der Kinder beraubt bin, so bin ich der Kinder beraubt! (1. Mose 42.36)

Zweite Reise der Brüder Josefs nach Ägypten mit Benjamin

15 Da nahmen die Männer dieses Geschenk und nahmen doppeltes Geld in ihre Hand und Benjamin, und machten sich auf und zogen nach Ägypten hinab. Und sie traten vor Joseph. 16 Und als Joseph den Benjamin bei ihnen sah, sprach er zu dem, der über sein Haus war: Führe die Männer ins Haus und schlachte Schlachtvieh und richte zu; denn die Männer sollen mit mir zu Mittag essen. 17 Und der Mann tat, wie Joseph gesagt hatte; und der Mann führte die Männer in das Haus Josephs. 18 Da fürchteten sich die Männer, daß sie in das Haus Josephs geführt wurden, und sprachen: Um des Geldes willen, das im Anfang wieder in unsere Säcke gekommen ist, werden wir hineingeführt, daß man über uns herstürze und über uns herfalle und uns zu Knechten nehme, samt unseren Eseln. (1. Mose 42.28) 19 Und sie traten zu dem Manne, der über das Haus Josephs war, und redeten zu ihm am Eingang des Hauses 20 und sprachen: Bitte, mein Herr! Wir sind im Anfang herabgezogen, um Speise zu kaufen. 21 Und es geschah, als wir in die Herberge kamen und unsere Säcke öffneten, siehe, da war eines jeden Geld oben in seinem Sacke, unser Geld nach seinem Gewicht; und wir haben es in unserer Hand zurückgebracht. 22 Und anderes Geld haben wir in unserer Hand herabgebracht, um Speise zu kaufen. Wir wissen nicht, wer unser Geld in unsere Säcke gelegt hat. 23 Und er sprach: Friede euch! Fürchtet euch nicht! Euer Gott und der Gott eures Vaters hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben; euer Geld ist mir zugekommen. Und er führte Simeon zu ihnen heraus. (1. Mose 42.24) 24 Und der Mann führte die Männer in das Haus Josephs und gab ihnen Wasser, und sie wuschen ihre Füße; und er gab ihren Eseln Futter. (1. Mose 18.4) 25 Und sie bereiteten das Geschenk zu, bis Joseph am Mittag kam; denn sie hatten gehört, daß sie daselbst essen sollten. 26 Als Joseph nach Hause kam, da brachten sie ihm das Geschenk, das in ihrer Hand war, ins Haus und beugten sich vor ihm nieder zur Erde. 27 Und er fragte nach ihrem Wohlergehen und sprach: Geht es eurem Vater wohl, dem Greise, von dem ihr sprachet? Lebt er noch? (1. Mose 42.13) 28 Da sprachen sie: Es geht deinem Knechte, unserem Vater, wohl; er lebt noch. Und sie verneigten sich und beugten sich nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Und er erhob seine Augen und sah seinen Bruder Benjamin, den Sohn seiner Mutter, und sprach: Ist das euer jüngster Bruder, von dem ihr zu mir sprachet? Und er sprach: Gott sei dir gnädig, mein Sohn! 30 Und Joseph eilte (denn sein Innerstes wurde erregt über seinen Bruder) und suchte einen Ort, um zu weinen, und er ging in das innere Gemach und weinte daselbst. 31 Und er wusch sein Angesicht und kam heraus und bezwang sich und sprach: Traget Speise auf! 32 Und man trug für ihn besonders auf und für sie besonders und für die Ägypter, die mit ihm aßen, besonders; denn die Ägypter dürfen nicht mit den Hebräern essen, denn das ist den Ägyptern ein Greuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Und sie aßen vor ihm, der Erstgeborene nach seiner Erstgeburt und der Jüngste nach seiner Jugend; und die Männer sahen einander staunend an. 34 Und man trug Ehrengerichte von ihm zu ihnen; und das Ehrengericht Benjamins war fünfmal größer als die Ehrengerichte von ihnen allen. Und sie tranken und tranken sich fröhlich mit ihm.