zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 30

1 Und als Rahel sah, daß sie dem Jakob nicht gebar, da beneidete Rahel ihre Schwester und sprach zu Jakob: Gib mir Kinder! Und wenn nicht, so sterbe ich. 2 Da entbrannte der Zorn Jakobs wider Rahel, und er sprach: Bin ich an Gottes Statt, der dir die Leibesfrucht versagt hat? (Psalm 127.3) 3 Und sie sprach: Siehe, da ist meine Magd Bilha; gehe zu ihr ein, daß sie auf meine Knie gebäre und auch ich aus ihr erbaut werde. (1. Mose 16.2) 4 Und sie gab ihm ihre Magd Bilha zum Weibe; und Jakob ging zu ihr ein. 5 Und Bilha ward schwanger und gebar Jakob einen Sohn. 6 Da sprach Rahel: Gott hat mir Recht verschafft und auch auf meine Stimme gehört und mir einen Sohn gegeben! Darum gab sie ihm den Namen Dan. 7 Und Bilha, die Magd Rahels, ward wiederum schwanger und gebar dem Jakob einen zweiten Sohn. 8 Da sprach Rahel: Kämpfe Gottes habe ich mit meiner Schwester gekämpft, habe auch obsiegt! Und sie gab ihm den Namen Naphtali. 9 Und als Lea sah, daß sie aufhörte zu gebären, da nahm sie ihre Magd Silpa und gab sie Jakob zum Weibe. (1. Mose 29.35) 10 Und Silpa, die Magd Leas, gebar dem Jakob einen Sohn. 11 Da sprach Lea: Zum Glück! Und sie gab ihm den Namen Gad. 12 Und Silpa, die Magd Leas, gebar dem Jakob einen zweiten Sohn. 13 Da sprach Lea: Zu meiner Glückseligkeit! Denn glückselig preisen mich die Töchter. Und sie gab ihm den Namen Aser. 14 Und Ruben ging aus in den Tagen der Weizenernte und fand Dudaim auf dem Felde; und er brachte sie seiner Mutter Lea. Und Rahel sprach zu Lea: Gib mir doch von den Dudaim deines Sohnes. 15 Und sie sprach zu ihr: Ist es zu wenig, daß du meinen Mann genommen hast, daß du auch die Dudaim meines Sohnes nehmen willst? Da sprach Rahel: So mag er denn diese Nacht bei dir liegen für die Dudaim deines Sohnes. 16 Und als Jakob am Abend vom Felde kam, da ging Lea hinaus, ihm entgegen, und sprach: Zu mir sollst du eingehen, denn ich habe dich gewißlich gedungen um die Dudaim meines Sohnes. Und er lag bei ihr in selbiger Nacht. 17 Und Gott hörte auf Lea, und sie ward schwanger und gebar dem Jakob einen fünften Sohn. 18 Da sprach Lea: Gott hat mir meinen Lohn gegeben, daß ich meine Magd meinem Manne gegeben habe! Und sie gab ihm den Namen Issaschar. 19 Und Lea ward wiederum schwanger und gebar dem Jakob einen sechsten Sohn. 20 Da sprach Lea: Mir hat Gott ein schönes Geschenk gegeben; diesmal wird mein Mann bei mir wohnen, denn ich habe ihm sechs Söhne geboren! Und sie gab ihm den Namen Sebulon. 21 Und danach gebar sie eine Tochter und gab ihr den Namen Dina. 22 Und Gott gedachte an Rahel, und Gott hörte auf sie und öffnete ihren Mutterleib. (1. Samuel 1.19) 23 Und sie ward schwanger und gebar einen Sohn; und sie sprach: Gott hat meine Schmach weggenommen! (Jesaja 4.1) (Lukas 1.25) 24 Und sie gab ihm den Namen Joseph und sprach: Jehova füge mir einen anderen Sohn hinzu!

Jakobs listiger Vermögenserwerb

25 Und es geschah, als Rahel den Joseph geboren hatte, da sprach Jakob zu Laban: Entlaß mich, daß ich an meinen Ort und in mein Land ziehe. 26 Gib mir meine Weiber und meine Kinder, um welche ich dir gedient habe, daß ich hinziehe; denn du kennst ja meinen Dienst, womit ich dir gedient habe. (1. Mose 29.20) (1. Mose 29.30) 27 Und Laban sprach zu ihm: Wenn ich doch Gnade gefunden habe in deinen Augen ...! Ich habe gespürt, daß Jehova mich um deinetwillen gesegnet hat. (1. Mose 39.5) 28 Und er sprach: Bestimme mir deinen Lohn, und ich will ihn geben. 29 Da sprach er zu ihm: Du weißt ja, wie ich dir gedient habe und was dein Vieh bei mir geworden ist. 30 Denn wenig war, was du vor mir hattest, und es hat sich ausgebreitet zu einer Menge, und Jehova hat dich gesegnet auf jedem meiner Tritte; und nun, wann soll ich auch für mein Haus schaffen? 31 Und er sprach: Was soll ich dir geben? Und Jakob sprach: Du sollst mir gar nichts geben; wenn du mir dieses tust, so will ich wiederum deine Herde weiden und hüten: 32 Ich will heute durch deine ganze Herde gehen und daraus absondern jedes gesprenkelte und gefleckte Tier und jedes dunkelfarbige Tier unter den Schafen, und das Gefleckte und Gesprenkelte unter den Ziegen; und das sei mein Lohn. 33 Und meine Gerechtigkeit wird für mich zeugen am morgenden Tage, wenn sie wegen meines Lohnes vor dich kommt; alles, was nicht gesprenkelt und gefleckt ist unter den Ziegen und dunkelfarbig unter den Schafen, das sei gestohlen bei mir. 34 Und Laban sprach: Siehe, es geschehe nach deinem Worte! 35 Und er sonderte an selbigem Tage die gestreiften und gefleckten Böcke ab und alle gesprenkelten und gefleckten Ziegen, alles, woran Weißes war, und alles Dunkelfarbige unter den Schafen, und gab sie in die Hand seiner Söhne. 36 Und er setzte einen Weg von drei Tagereisen zwischen sich und Jakob; und Jakob weidete die übrige Herde Labans. 37 Und Jakob nahm sich frische Stäbe von Weißpappel, Mandelbaum und Platane und schälte weiße Streifen daran, indem er das Weiße entblößte, das an den Stäben war. 38 Und er legte die Stäbe, die er geschält hatte, in die Tränkrinnen, in die Wassertränken, wohin die Herde zum Trinken kam, vor die Herde hin; und sie wurde brünstig, wenn sie zum Trinken kam. 39 Und die Herde wurde brünstig vor den Stäben, und die Herde gebar gestreifte, gesprenkelte und gefleckte. 40 Und Jakob schied die Lämmer aus, und er richtete das Gesicht der Herde auf das Gestreifte und alles Dunkelfarbige in der Herde Labans; und so machte er sich Herden besonders und tat sie nicht zu der Herde Labans. 41 Und es geschah, so oft das kräftige Vieh brünstig wurde, dann legte Jakob die Stäbe vor die Augen der Herde in die Tränkrinnen, damit sie bei den Stäben brünstig würden; 42 wenn aber das Vieh schwächlich war, legte er sie nicht hin. Also wurden die schwächlichen dem Laban und die kräftigen dem Jakob. 43 Und der Mann breitete sich sehr, sehr aus, und er bekam viele Herden, und Mägde und Knechte, und Kamele und Esel. (1. Mose 12.16)