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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Korinther - Kapitel 9

Anspruch der Diener Gottes auf Unterhalt - Des Apostels Verzicht darauf

1 Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? habe ich nicht Jesum, unseren Herrn, gesehen? seid nicht ihr mein Werk im Herrn? (Apostelgeschichte 9.3-5) (Apostelgeschichte 9.15) (1. Korinther 15.8) 2 Wenn ich anderen nicht ein Apostel bin, so bin ich es doch wenigstens euch; denn das Siegel meines Apostelamtes seid ihr im Herrn. (1. Korinther 4.15) (2. Korinther 3.2-3) 3 Meine Verantwortung vor denen, welche mich zur Untersuchung ziehen, ist diese: 4 Haben wir etwa nicht ein Recht zu essen und zu trinken? (Lukas 10.8) 5 Haben wir etwa nicht ein Recht, eine Schwester als Weib umherzuführen, wie auch die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas? (Matthäus 8.14) (Johannes 1.42) 6 Oder haben allein ich und Barnabas nicht ein Recht, nicht zu arbeiten? (Apostelgeschichte 4.36) (2. Thessalonicher 3.7-9) 7 Wer tut jemals Kriegsdienste auf eigenen Sold? wer pflanzt einen Weinberg und ißt nicht [von] dessen Frucht? oder wer weidet eine Herde und ißt nicht von der Milch der Herde? 8 Rede ich dieses etwa nach Menschenweise, oder sagt nicht auch das Gesetz dieses? 9 Denn in dem Gesetz Moses' steht geschrieben: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden". Ist Gott etwa für die Ochsen besorgt? (1. Timotheus 5.18) 10 Oder spricht er nicht durchaus um unseretwillen? Denn es ist um unseretwillen geschrieben, daß der Pflügende auf Hoffnung pflügen soll, und der Dreschende auf Hoffnung dreschen, um dessen teilhaftig zu werden. 11 Wenn wir euch das Geistliche gesät haben, ist es ein Großes, wenn wir euer Fleischliches ernten? (Römer 15.27) 12 Wenn andere dieses Rechtes an euch teilhaftig sind, nicht vielmehr wir? Wir haben aber dieses Recht nicht gebraucht, sondern wir ertragen alles, auf daß wir dem Evangelium des Christus kein Hindernis bereiten. (Apostelgeschichte 20.33-35) (2. Korinther 11.9) 13 Wisset ihr nicht, daß die, welche mit den heiligen Dingen beschäftigt sind, aus dem Tempel essen? die, welche des Altars warten, mit dem Altar teilen? (4. Mose 18.18-19) (4. Mose 18.31) (5. Mose 18.1-3) 14 Also hat auch der Herr denen, die das Evangelium verkündigen, verordnet, vom Evangelium zu leben. (Lukas 10.7) (Galater 6.6) 15 Ich aber habe von keinem dieser Dinge Gebrauch gemacht. Ich habe dies aber nicht geschrieben, auf daß es also mit mir geschehe; denn es wäre mir besser zu sterben, als daß jemand meinen Ruhm zunichte machen sollte. (Apostelgeschichte 18.3) 16 Denn wenn ich das Evangelium verkündige, so habe ich keinen Ruhm, denn eine Notwendigkeit liegt mir auf; denn wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht verkündigte! (Jeremia 20.9) 17 Denn wenn ich dies freiwillig tue, so habe ich Lohn, wenn aber unfreiwillig, so bin ich mit einer Verwaltung betraut. (1. Korinther 4.1) 18 Was ist nun mein Lohn? Daß ich, das Evangelium verkündigend, das Evangelium kostenfrei mache, so daß ich mein Recht am Evangelium nicht gebrauche.

Der Apostel als aller Menschen Sklave und als Wettkämpfer

19 Denn wiewohl ich von allen frei bin, habe ich mich allen zum Sklaven gemacht, auf daß ich so viele wie möglich gewinne. (Matthäus 20.27) (Römer 15.2) 20 Und ich bin den Juden geworden wie ein Jude, auf daß ich die Juden gewinne; denen, die unter Gesetz sind, wie unter Gesetz (wiewohl ich selbst nicht unter Gesetz bin), auf daß ich die, welche unter Gesetz sind, gewinne; (Apostelgeschichte 16.3) (Apostelgeschichte 21.20) (1. Korinther 10.33) 21 denen, die ohne Gesetz sind, wie ohne Gesetz (wiewohl ich nicht ohne Gesetz vor Gott bin, sondern Christo gesetzmäßig unterworfen), auf daß ich die, welche ohne Gesetz sind, gewinne. (Galater 2.3) 22 Den Schwachen bin ich geworden wie ein Schwacher, auf daß ich die Schwachen gewinne. Ich bin allen alles geworden, auf daß ich auf alle Weise etliche errette. (Römer 11.14) 23 Ich tue aber alles um des Evangeliums willen, auf daß ich mit ihm teilhaben möge. 24 Wisset ihr nicht, daß die, welche in der Rennbahn laufen, zwar alle laufen, aber einer den Preis empfängt? Laufet also, auf daß ihr ihn erlanget. (Philipper 3.14) (2. Timotheus 4.7) 25 Jeder aber, der kämpft, ist enthaltsam in allem; jene freilich, auf daß sie eine vergängliche Krone empfangen, wir aber eine unvergängliche. (2. Timotheus 2.4-5) (1. Petrus 5.4) 26 Ich laufe daher also, nicht wie aufs Ungewisse; ich kämpfe also, nicht wie einer, der die Luft schlägt; 27 sondern ich zerschlage meinen Leib und führe ihn in Knechtschaft, auf daß ich nicht, nachdem ich anderen gepredigt, selbst verwerflich werde. (Römer 13.14)