zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

1. Könige - Kapitel 21

Ahabs Gewalttat an Nabot - Elias Strafrede und Ahabs Buße

1 Und es geschah nach diesen Dingen: Naboth, der Jisreeliter, hatte einen Weinberg, der zu Jisreel war, neben dem Palaste Ahabs, des Königs von Samaria. 2 Und Ahab redete zu Naboth und sprach: Gib mir deinen Weinberg, daß er mein Krautgarten werde, denn er ist nahe bei meinem Hause; und ich will dir statt seiner einen besseren Weinberg geben; oder wenn es gut ist in deinen Augen, will ich dir Geld geben, im Werte desselben. 3 Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse Jehova fern von mir sein, daß ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte! 4 Und Ahab kam in sein Haus, mißmutig und zornig über das Wort, das Naboth, der Jisreeliter, zu ihm geredet hatte, indem er sprach: Ich will dir das Erbe meiner Väter nicht geben. Und er legte sich auf sein Bett und wandte sein Angesicht ab und aß nichts. 5 Und Isebel, sein Weib, kam zu ihm hinein und sprach zu ihm: Warum ist doch dein Geist mißmutig, und warum issest du nichts? 6 Und er sprach zu ihr: Weil ich zu Naboth, dem Jisreeliter, geredet und ihm gesagt habe: Gib mir deinen Weinberg um Geld, oder wenn du Lust hast, will ich dir statt seiner einen anderen Weinberg geben; aber er sagte: Ich will dir meinen Weinberg nicht geben. 7 Da sprach Isebel, sein Weib, zu ihm: Du, übest du jetzt Königsmacht über Israel aus? Stehe auf, iß, und laß dein Herz fröhlich sein. Ich werde dir den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, geben. 8 Und sie schrieb Briefe im Namen Ahabs und siegelte sie mit seinem Siegel, und sandte die Briefe an die Ältesten und an die Edlen, die in seiner Stadt waren, die mit Naboth zusammen wohnten. 9 Und sie schrieb in den Briefen folgendes: Rufet ein Fasten aus, und setzet Naboth obenan unter dem Volke; 10 und setzet zwei Männer, Söhne Belials, ihm gegenüber, daß sie wider ihn zeugen und sprechen: Du hast Gott und den König gelästert! und führet ihn hinaus und steiniget ihn, daß er sterbe. (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Und die Männer seiner Stadt, die Ältesten und die Edlen, die in seiner Stadt wohnten, taten, wie Isebel ihnen entboten hatte, so wie in den Briefen geschrieben war, die sie an sie gesandt hatte. 12 Sie riefen ein Fasten aus und setzten Naboth obenan unter dem Volke; 13 und die zwei Männer, Söhne Belials, kamen und setzten sich ihm gegenüber; und die Männer Belials zeugten wider ihn, wider Naboth, vor dem Volke und sprachen: Naboth hat Gott und den König gelästert! Und sie führten ihn zur Stadt hinaus und steinigten ihn, und er starb. 14 Und sie sandten zu Isebel und ließen ihr sagen: Naboth ist gesteinigt worden und ist gestorben. 15 Und es geschah, als Isebel hörte, daß Naboth gesteinigt worden und gestorben war, da sprach Isebel zu Ahab: Mache dich auf, nimm den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, in Besitz, den er sich geweigert hat, dir um Geld zu geben; denn Naboth lebt nicht mehr, sondern ist tot. 16 Und es geschah, als Ahab hörte, daß Naboth tot war, da machte sich Ahab auf, um in den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, hinabzugehen, um ihn in Besitz zu nehmen. 17 Da geschah das Wort Jehovas zu Elia, dem Tisbiter, also: 18 Mache dich auf, gehe hinab, Ahab, dem König von Israel, entgegen, der zu Samaria ist; siehe, er ist im Weinberge Naboths, wohin er hinabgegangen ist, um ihn in Besitz zu nehmen. 19 Und rede zu ihm und sprich: So spricht Jehova: Hast du gemordet und auch in Besitz genommen? Und rede zu ihm und sprich: So spricht Jehova: An der Stelle, wo die Hunde das Blut Naboths geleckt haben, sollen die Hunde dein, auch dein Blut lecken. (1. Könige 22.38) 20 Und Ahab sprach zu Elia: Hast du mich gefunden, mein Feind? Und er sprach: Ich habe dich gefunden, weil du dich verkauft hast, um zu tun, was böse ist in den Augen Jehovas. 21 Siehe, ich will Unglück über dich bringen und hinter dir her ausfegen; und ich werde von Ahab ausrotten, was männlich ist, sowohl den Gebundenen als auch den Freien in Israel; (2. Könige 9.7-8) 22 und ich werde dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Achijas, wegen der Reizung, womit du mich gereizt und Israel sündigen gemacht hast. (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und auch von Isebel hat Jehova geredet und gesprochen: Die Hunde sollen Isebel fressen an der Vormauer von Jisreel. (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahab in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen. (1. Könige 14.11) 25 (Es ist gar keiner gewesen wie Ahab, der sich verkauft hätte, um zu tun, was böse ist in den Augen Jehovas, welchen Isebel, sein Weib, anreizte. 26 Und er tat sehr viele Greuel, indem er den Götzen nachwandelte, nach allem, was die Amoriter getan, welche Jehova vor den Kindern Israel ausgetrieben hatte.) 27 Und es geschah, als Ahab diese Worte hörte, da zerriß er seine Kleider und legte Sacktuch um seinen Leib und fastete; und er lag im Sacktuch, und er ging still einher. 28 Da geschah das Wort Jehovas zu Elia, dem Tisbiter, also: 29 Hast du gesehen, daß Ahab sich vor mir gedemütigt hat? Weil er sich vor mir gedemütigt hat, will ich das Unglück in seinen Tagen nicht bringen; in den Tagen seines Sohnes will ich das Unglück über sein Haus bringen. (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)