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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 15

Abija von Juda

1 Und im achtzehnten Jahre des Königs Jerobeam, des Sohnes Nebats, wurde Abijam König über Juda. 2 Er regierte drei Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Maaka, die Tochter Absaloms. 3 Und er wandelte in allen Sünden seines Vaters, welche dieser vor ihm getan hatte; und sein Herz war nicht ungeteilt mit Jehova, seinem Gott, wie das Herz seines Vaters David. 4 Dennoch gab ihm Jehova, sein Gott, um Davids willen eine Leuchte in Jerusalem, indem er seinen Sohn nach ihm erweckte und Jerusalem bestehen ließ; (1. Könige 11.36) 5 weil David getan hatte, was recht war in den Augen Jehovas und von allem, was er ihm geboten hatte, nicht abgewichen war alle Tage seines Lebens, außer in der Sache Urijas, des Hethiters. (2. Samuel 11.27) (2. Samuel 12.9) 6 Und es war Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam alle Tage seines Lebens. (1. Könige 14.30) 7 Und das Übrige der Geschichte Abijams und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? Und es war Krieg zwischen Abijam und Jerobeam. 8 Und Abijam legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in der Stadt Davids. Und Asa, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Asa von Juda

9 Und im zwanzigsten Jahre Jerobeams, des Königs von Israel, wurde Asa König über Juda. 10 Und er regierte 41 Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Maaka, die Tochter Absaloms. (1. Könige 15.2) 11 Und Asa tat, was recht war in den Augen Jehovas, wie sein Vater David. (2. Chronik 14.1-4) (2. Chronik 15.16-18) 12 Und er schaffte die Buhler aus dem Lande und tat alle Götzen hinweg, die seine Väter gemacht hatten. (1. Könige 14.24) (1. Könige 22.47) 13 Und auch Maaka, seine Mutter, die setzte er ab, daß sie nicht mehr Königin wäre, weil sie der Aschera ein Götzenbild gemacht hatte; und Asa rottete ihr Götzenbild aus und verbrannte es im Tale Kidron. 14 Die Höhen aber wichen nicht; doch das Herz Asas war ungeteilt mit Jehova alle seine Tage. (1. Könige 22.44) 15 Und er brachte die geheiligten Dinge seines Vaters und seine geheiligten Dinge in das Haus Jehovas: Silber und Gold und Geräte. 16 Und es war Krieg zwischen Asa und Baesa, dem König von Israel, alle ihre Tage. (2. Chronik 15.11-14) (2. Chronik 16.1) 17 Und Baesa, der König von Israel, zog wider Juda herauf; und er baute Rama, um Asa, dem König von Juda, niemand aus- und eingehen zu lassen. 18 Da nahm Asa alles Silber und Gold, das in den Schätzen des Hauses Jehovas übrig war, und die Schätze des Hauses des Königs, und gab sie in die Hand seiner Knechte; und der König Asa sandte sie zu Ben-Hadad, dem Sohne Tabrimmons, des Sohnes Hesjons, dem König von Syrien, der zu Damaskus wohnte, und ließ ihm sagen: (2. Könige 12.19) (2. Könige 16.8) 19 Ein Bund ist zwischen mir und dir, zwischen meinem Vater und deinem Vater. Siehe, ich sende dir ein Geschenk an Silber und Gold: wohlan! brich deinen Bund mit Baesa, dem König von Israel, daß er von mir abziehe. 20 Und Ben-Hadad hörte auf den König Asa, und er sandte seine Heerobersten wider die Städte Israels und schlug Ijon und Dan und Abel-Beth-Maaka, und ganz Kinneroth nebst dem ganzen Lande Naphtali. (2. Könige 15.29) 21 Und es geschah, als Baesa es hörte, da ließ er von dem Bau Ramas ab und blieb in Tirza. 22 Der König Asa aber ließ ganz Juda aufrufen, keiner war frei; und sie schafften die Steine Ramas und das Holz weg, womit Baesa gebaut hatte; und der König Asa baute damit Geba-Benjamin und Mizpa. 23 Und das Übrige der ganzen Geschichte Asas und alle seine Macht, und alles, was er getan, und die Städte, die er gebaut hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? Doch zur Zeit seines Alters erkrankte er an seinen Füßen. (2. Chronik 14.5) 24 Und Asa legte sich zu seinen Vätern, und er wurde bei seinen Vätern begraben in der Stadt seines Vaters David. Und Josaphat, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (1. Könige 22.41)

Nadab von Israel

25 Und Nadab, der Sohn Jerobeams, wurde König über Israel im zweiten Jahre Asas, des Königs von Juda; und er regierte zwei Jahre über Israel. (1. Könige 14.20) 26 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, und wandelte auf dem Wege seines Vaters und in seiner Sünde, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte. (1. Könige 12.30) 27 Und Baesa, der Sohn Achijas, vom Hause Issaschar, machte eine Verschwörung wider ihn; und Baesa erschlug ihn zu Gibbethon, welches den Philistern gehörte, als Nadab und ganz Israel Gibbethon belagerten. (1. Könige 16.9) 28 Und Baesa tötete ihn im dritten Jahre Asas, des Königs von Juda, und ward König an seiner Statt. 29 Und es geschah, sobald er König geworden war, erschlug er das ganze Haus Jerobeams; er ließ von Jerobeam nichts übrig, was Odem hatte, bis er ihn vertilgt hatte, nach dem Worte Jehovas, das er durch seinen Knecht Achija, den Siloniter, geredet hatte: (1. Könige 14.10-11) 30 wegen der Sünden Jerobeams, die er begangen und wodurch er Israel sündigen gemacht, durch seine Reizung, wodurch er Jehova, den Gott Israels, gereizt hatte. 31 Und das Übrige der Geschichte Nadabs und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel? 32 Und es war Krieg zwischen Asa und Baesa, dem König von Israel, alle ihre Tage. (1. Könige 15.16)

Bascha von Israel

33 Im dritten Jahre Asas, des Königs von Juda, wurde Baesa, der Sohn Achijas, König über ganz Israel zu Tirza, 24 Jahre. (1. Könige 15.28) 34 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas und wandelte auf den Wegen Jerobeams und in seiner Sünde, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte. (1. Könige 15.26)