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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 14

Gerichtsandrohung Ahijas gegen Jerobeam und dessen Ende

1 Zu selbiger Zeit erkrankte Abija, der Sohn Jerobeams. 2 Und Jerobeam sprach zu seinem Weibe: Mache dich doch auf und verstelle dich, damit man nicht wisse, daß du das Weib Jerobeams bist, und gehe hin nach Silo: Siehe, daselbst ist Achija, der Prophet; er ist es, der über mich geredet hat, daß ich König über dieses Volk sein würde. (1. Könige 11.31) 3 Und nimm mit dir zehn Brote und Backwerk und einen Krug Honig und gehe zu ihm; er wird dir kundtun, was dem Knaben geschehen wird. 4 Und das Weib Jerobeams tat also: Sie machte sich auf und ging nach Silo und kam in das Haus Achijas. Achija aber konnte nicht sehen, denn seine Augen waren starr wegen seines Alters. 5 Und Jehova hatte zu Achija gesagt: Siehe, das Weib Jerobeams kommt, um etwas von dir zu erfragen betreffs ihres Sohnes, denn er ist krank; so und so sollst du zu ihr reden; es wird aber geschehen, wenn sie hereinkommt, so wird sie sich fremd stellen. 6 Und es geschah, als Achija das Geräusch ihrer Füße hörte, als sie zum Eingang hereinkam, da sprach er: Komm herein, Weib Jerobeams! warum stellst du dich denn fremd? Ich aber bin mit hartem Worte zu dir gesandt. 7 Gehe hin, sprich zu Jerobeam: So spricht Jehova, der Gott Israels: Weil ich dich aus der Mitte des Volkes erhoben und dich als Fürst gesetzt habe über mein Volk Israel, (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 und das Königreich dem Hause Davids entrissen und es dir gegeben habe; du aber nicht gewesen bist wie mein Knecht David, der meine Gebote beobachtet hat und mir nachgefolgt ist mit seinem ganzen Herzen, daß er nur tat, was recht ist in meinen Augen; 9 sondern hast es ärger gemacht als alle, die vor dir gewesen sind, und bist hingegangen und hast dir andere Götter und gegossene Bilder gemacht, um mich zu reizen, und hast mich hinter deinen Rücken geworfen: 10 darum, siehe, will ich Unglück über das Haus Jerobeams bringen, und ich werde von Jerobeam ausrotten, was männlich ist, den Gebundenen und den Freien in Israel; und ich werde hinter dem Hause Jerobeams her ausfegen, wie man den Kot ausfegt, bis es mit ihm aus ist. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von Jerobeam in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen; denn Jehova hat es geredet! (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 Und du, mache dich auf, gehe nach deinem Hause; wenn deine Füße in die Stadt eintreten, wird das Kind sterben. 13 Und ganz Israel wird um ihn klagen und ihn begraben; denn von Jerobeam wird dieser allein in ein Grab kommen, weil an ihm etwas Gutes gegen Jehova, den Gott Israels, gefunden worden ist im Hause Jerobeams. 14 Und Jehova wird sich einen König über Israel erwecken, der das Haus Jerobeams ausrotten wird an jenem Tage; und was? Sogar jetzt. (1. Könige 15.29) 15 Und Jehova wird Israel schlagen, wie das Rohr im Wasser schwankt; und er wird Israel herausreißen aus diesem guten Lande, das er ihren Vätern gegeben hat, und wird sie zerstreuen jenseit des Stromes, darum daß sie ihre Ascherim gemacht haben, indem sie Jehova reizten. (2. Könige 17.23) 16 Und er wird Israel dahingeben um der Sünden Jerobeams willen, die er begangen und wodurch er Israel sündigen gemacht hat. (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Und das Weib Jerobeams machte sich auf und ging und kam nach Tirza; sie war eben an die Schwelle des Hauses gekommen, da starb der Knabe. 18 Und ganz Israel begrub ihn und klagte um ihn, nach dem Worte Jehovas, das er durch seinen Knecht Achija, den Propheten, geredet hatte. 19 Und das Übrige der Geschichte Jerobeams, wie er gestritten und wie er regiert hat, siehe, das ist geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel. 20 Und die Tage, die Jerobeam regierte, waren 22 Jahre; und er legte sich zu seinen Vätern. Und Nadab, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (1. Könige 15.25)

Rehabeam von Juda

21 Und Rehabeam, der Sohn Salomos, regierte in Juda. Einundvierzig Jahre war Rehabeam alt, als er König wurde, und er regierte siebzehn Jahre zu Jerusalem, der Stadt, die Jehova aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen dorthin zu setzen. Und der Name seiner Mutter war Naama, die Ammonitin. (1. Könige 12.17) 22 Und Juda tat, was böse war in den Augen Jehovas; und sie reizten ihn zur Eifersucht durch ihre Sünden, die sie begingen, mehr als alles, was ihre Väter getan hatten. 23 Und auch sie bauten sich Höhen und Bildsäulen und Ascherim auf jedem hohen Hügel und unter jedem grünen Baume. (2. Könige 16.4) 24 Und es waren auch Buhler im Lande; sie taten nach allen Greueln der Nationen, die Jehova vor den Kindern Israel ausgetrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Und es geschah im fünften Jahre des Königs Rehabeam, da zog Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem herauf. (1. Könige 11.40) 26 Und er nahm die Schätze des Hauses Jehovas weg und die Schätze des Hauses des Königs, ja, alles nahm er weg; und er nahm alle goldenen Schilde weg, die Salomo gemacht hatte. (1. Könige 10.16) 27 Und der König Rehabeam machte an ihrer Statt eherne Schilde, und er befahl sie unter die Hand der Obersten der Läufer, die den Eingang des Hauses des Königs bewachten. 28 Und es geschah: So oft der König in das Haus Jehovas ging, trugen die Läufer dieselben, und brachten sie dann wieder in das Gemach der Läufer zurück. 29 Und das Übrige der Geschichte Rehabeams und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? 30 Und es war Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam alle ihre Tage. (1. Könige 15.6) 31 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern, und er wurde begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und der Name seiner Mutter war Naama, die Ammonitin. Und Abijam, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (1. Könige 14.21)