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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 12

Rehabeams Torheit - Teilung des Reiches - Jerobeam

1 Und Rehabeam ging nach Sichem; denn ganz Israel war nach Sichem gekommen, um ihn zum König zu machen. (2. Chronik 10.1) 2 Und es geschah, als Jerobeam, der Sohn Nebats, es hörte (er war aber noch in Ägypten, wohin er vor dem König Salomo geflohen war, und Jerobeam wohnte in Ägypten; (1. Könige 11.40) 3 und sie sandten hin und riefen ihn); da kamen Jerobeam und die ganze Versammlung Israels, und sie redeten zu Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch hart gemacht; du aber, erleichtere nun den harten Dienst deines Vaters und sein schweres Joch, das er auf uns gelegt hat, so wollen wir dir dienen. 5 Und er sprach zu ihnen: Gehet hin noch drei Tage, dann kommet wieder zu mir. Und das Volk ging hin. 6 Und der König Rehabeam beriet sich mit den Alten, die vor seinem Vater Salomo gestanden hatten, als er noch am Leben war, und sprach: Wie ratet ihr, diesem Volke Antwort zu geben? (Sprüche 12.5) 7 Und sie redeten zu ihm und sprachen: Wenn du heute dieses Volkes Knecht wirst und ihnen dienst und sie erhörst und gütige Worte zu ihnen redest, so werden sie deine Knechte sein alle Tage. 8 Aber er verließ den Rat der Alten, den sie ihm geraten hatten; und er beriet sich mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren, die vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volke zur Antwort geben, welches zu mir geredet und gesagt hat: Erleichtere das Joch, das dein Vater auf uns gelegt hat? 10 Und die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren, redeten zu ihm und sprachen: So sollst du zu diesem Volke sprechen, das zu dir geredet und gesagt hat: Dein Vater hat unser Joch schwer gemacht, du aber erleichtere es uns; so sollst du zu ihnen reden: Mein kleiner Finger ist dicker als die Lenden meines Vaters! 11 Nun denn, mein Vater hat euch ein schweres Joch aufgeladen, ich aber will zu eurem Joche hinzutun; mein Vater hat euch mit Geißeln gezüchtigt, ich aber will euch mit Skorpionen züchtigen. 12 Und Jerobeam und alles Volk kam am dritten Tage zu Rehabeam, so wie der König geredet und gesagt hatte: Kommet wieder zu mir am dritten Tage. (1. Könige 12.5) 13 Und der König antwortete dem Volke hart und verließ den Rat der Alten, den sie ihm gegeben hatten; 14 und er redete zu ihnen nach dem Rate der Jungen und sprach: Mein Vater hat euer Joch schwer gemacht, ich aber will zu eurem Joche hinzutun; mein Vater hat euch mit Geißeln gezüchtigt, ich aber will euch mit Skorpionen züchtigen. 15 So hörte der König nicht auf das Volk; denn es war eine Wendung von seiten Jehovas, auf daß er sein Wort aufrecht hielte, welches Jehova durch Achija, den Siloniter, zu Jerobeam, dem Sohne Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.31) 16 Und als ganz Israel sah, daß der König nicht auf sie hörte, da gab das Volk dem König Antwort und sprach: Was haben wir für Teil an David? und wir haben kein Erbteil am Sohne Isais! Zu deinen Zelten, Israel! Nun sieh nach deinem Hause, David! - Und Israel ging nach seinen Zelten. (2. Samuel 20.1) (Sprüche 15.1) 17 Die Kinder Israel aber, die in den Städten Judas wohnten, über sie wurde Rehabeam König. 18 Und der König Rehabeam sandte Adoram, der über die Fron war; aber ganz Israel steinigte ihn, und er starb. Da eilte der König Rehabeam, den Wagen zu besteigen, um nach Jerusalem zu fliehen. 19 So fiel Israel vom Hause Davids ab bis auf diesen Tag. 20 Und es geschah, als ganz Israel hörte, daß Jerobeam zurückgekehrt wäre, da sandten sie hin und riefen ihn zu der Gemeinde, und machten ihn zum König über ganz Israel. Niemand folgte dem Hause Davids, außer dem Stamme Juda allein. 21 Und Rehabeam kam nach Jerusalem; und er versammelte das ganze Haus Juda und den Stamm Benjamin, 180000 auserlesene Krieger, um mit dem Hause Israel zu streiten, damit er das Königreich an Rehabeam, den Sohn Salomos, zurückbrächte. (2. Chronik 11.1-4) 22 Da geschah das Wort Gottes zu Schemaja, dem Manne Gottes, also: 23 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu dem ganzen Hause Juda und Benjamin und zu dem übrigen Volke, und sprich: 24 So spricht Jehova: Ihr sollt nicht hinaufziehen und nicht mit euren Brüdern, den Kindern Israel, streiten; kehret um, ein jeder nach seinem Hause, denn von mir aus ist diese Sache geschehen. Und sie hörten auf das Wort Jehovas und zogen wieder zurück nach dem Worte Jehovas. 25 Und Jerobeam baute Sichem im Gebirge Ephraim und wohnte darin; und er zog von dannen aus und baute Pnuel. (1. Mose 32.31)

Jerobeams Götzendienst

26 Und Jerobeam sprach in seinem Herzen: Nun wird das Königreich an das Haus David zurückkommen. 27 Wenn dieses Volk hinaufziehen wird, um im Hause Jehovas zu Jerusalem Schlachtopfer zu opfern, so wird das Herz dieses Volkes sich zu ihrem Herrn zurückwenden, zu Rehabeam, dem König von Juda; und sie werden mich töten und sich zu Rehabeam, dem König von Juda, zurückwenden. 28 Da beriet sich der König und machte zwei goldene Kälber. Und er sprach zu dem Volke: Es ist zu viel für euch, nach Jerusalem hinaufzuziehen; siehe da, Israel, deine Götter, die dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt haben. (2. Mose 32.4) (2. Mose 32.8) 29 Und er stellte das eine in Bethel auf, und das andere tat er nach Dan. 30 Und diese Sache wurde zur Sünde, und das Volk ging vor das eine hin bis nach Dan. (1. Könige 14.16) 31 Auch baute er Höhenhäuser, und machte Priester aus sämtlichem Volke, die nicht von den Kindern Levi waren. 32 Und Jerobeam machte ein Fest im achten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, wie das Fest, das in Juda stattfand, und er opferte auf dem Altar. Ebenso tat er zu Bethel, indem er den Kälbern opferte, die er gemacht hatte; und er bestellte in Bethel die Priester der Höhen, die er gemacht hatte. 33 Und er opferte auf dem Altar, den er zu Bethel gemacht hatte, am fünfzehnten Tage im achten Monat, in dem Monat, den er aus seinem Herzen erdacht hatte; und er machte den Kindern Israel ein Fest, und opferte auf dem Altar und räucherte.