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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 7

Stämme Issaschar, Benjamin, Naftali, Manasse, Ephraim, Asser

1 Und die Söhne Issaschars: Tola und Pua, Jaschub und Schimron, vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Und die Söhne Tolas: Ussi und Rephaja und Jeriel und Jachmai und Jibsam und Samuel, Häupter ihrer Vaterhäuser, von Tola, streitbare Männer, nach ihren Geschlechtern; ihre Zahl war in den Tagen Davids 22600. 3 Und die Söhne Ussis: Jisrachja; und die Söhne Jisrachjas: Michael und Obadja und Joel, Jissija; insgesamt fünf Häupter. 4 Und bei ihnen waren nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, Kriegsheerscharen, 36000 Mann; denn sie hatten viele Weiber und Kinder. 5 Und ihre Brüder, nach allen Geschlechtern Issaschars, streitbare Männer, waren 87000, die Gesamtzahl der Verzeichneten. 6 Von Benjamin: Bela und Beker und Jediael, drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Und die Söhne Belas: Ezbon und Ussi und Ussiel und Jerimoth und Iri, fünf, Häupter der Vaterhäuser, streitbare Männer; und sie waren verzeichnet: 22034. 8 Und die Söhne Bekers: Semira und Joas und Elieser und Eljoenai und Omri und Jeremoth und Abija und Anathoth und Alameth; alle diese waren Söhne Bekers; 9 und sie waren verzeichnet nach ihren Geschlechtern, Häupter ihrer Vaterhäuser, streitbare Männer: 20200. 10 Und die Söhne Jediaels: Bilhan; und die Söhne Bilhans: Jeusch und Benjamin und Ehud und Kenaana und Sethan und Tarsis und Achischachar; 11 alle diese waren Söhne Jediaels, nach den Häuptern der Väter, streitbare Männer, 17200, die zum Heere auszogen in den Streit. - 12 Und Schuppim und Huppim, die Söhne Irs. Huschim, die Söhne Achers. 13 Die Söhne Naphtalis: Jachziel und Guni und Jezer und Schallum, die Söhne Bilhas. (1. Mose 46.24) 14 Die Söhne Manasses: Asriel, welchen... gebar; sein syrisches Kebsweib gebar Makir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Und Makir nahm ein Weib, die Schwester von Huppim und Schuppim; und der Name ihrer Schwester war Maaka. Und der Name des zweiten Sohnes war Zelophchad; und Zelophchad hatte nur Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maaka, das Weib Makirs, gebar einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Peresch. Und der Name seines Bruders war Scheresch; und seine Söhne: Ulam und Rekem. 17 Und die Söhne Ulams: Bedan. Das sind die Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses. - 18 Und seine Schwester Hammoleketh gebar Ischhod und Abieser und Machla. - 19 Und die Söhne Schemidas waren Achjan und Sichem und Likchi und Aniam. 20 Und die Söhne Ephraims: Schuthelach; und dessen Sohn Bered, und dessen Sohn Tachath, und dessen Sohn Elada, und dessen Sohn Tachath, (4. Mose 26.35) 21 und dessen Sohn Sabad, und dessen Sohn Schuthelach; und Eser und Elad. Und die Männer von Gath, die Eingeborenen des Landes, erschlugen sie; denn sie waren hinabgezogen, um ihre Herden wegzunehmen. 22 Und Ephraim, ihr Vater, trauerte viele Tage; und seine Brüder kamen, um ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe, und sie wurde schwanger und gebar einen Sohn; und er gab ihm den Namen Beria, weil sein Haus im Unglück war. 24 Und seine Tochter war Scheera; und sie baute das untere und das obere Beth-Horon, und Ussen-Scheera. 25 Und sein Sohn war Rephach und Rescheph; und dessen Sohn Telach, und dessen Sohn Tachan; 26 dessen Sohn Ladan, dessen Sohn Ammihud, dessen Sohn Elischama, (4. Mose 1.10) 27 dessen Sohn Nun, dessen Sohn Josua. - (4. Mose 13.8) 28 Und ihr Besitztum und ihre Wohnsitze waren Bethel und seine Tochterstädte, und gegen Sonnenaufgang Naaran, und gegen Sonnenuntergang Geser und seine Tochterstädte, und Sichem und seine Tochterstädte, bis nach Gasa und seinen Tochterstädten. (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 Und in den Händen der Söhne Manasses waren: Beth-Schean und seine Tochterstädte, Taanak und seine Tochterstädte, Megiddo und seine Tochterstädte, Dor und seine Tochterstädte. In diesen wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Söhne Asers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria; und Serach war ihre Schwester. (1. Mose 46.17) 31 Und die Söhne Berias: Heber und Malkiel; er war der Vater Birsawiths. 32 Und Heber zeugte Japhlet und Schomer und Hotham, und Schua, ihre Schwester. 33 Und die Söhne Japhlets: Pasak und Bimhal und Aschwath. Das sind die Söhne Japhlets. 34 Und die Söhne Schomers: Achi und Rohga, und Hubba und Aram. - 35 Und die Söhne Helems, seines Bruders: Zophach und Jimna und Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zophachs: Suach und Harnepher und Schual und Beri und Jimra, 37 Bezer und Hod und Schamma und Schilscha und Jithran und Beera. - 38 Und die Söhne Jethers: Jephunne und Pispa und Ara. - 39 Und die Söhne Ullas: Arach und Hanniel und Rizja. 40 Alle diese waren Söhne Asers, Häupter der Vaterhäuser, auserlesene, streitbare Männer, Häupter der Fürsten. Und ihre Verzeichneten zum Heeresdienst im Kriege: ihre Zahl war 26000 Mann.