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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren: Gersom, Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) 2 Und die Söhne Kehaths: Amram, Jizhar und Hebron und Ussiel. 3 Und die Söhne Amrams: Aaron und Mose, und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas; Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, und Serachja zeugte Merajoth; 7 Merajoth zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub, (2. Mose 6.24) 8 und Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Achimaaz, 9 und Achimaaz zeugte Asarja, und Asarja zeugte Jochanan, 10 und Jochanan zeugte Asarja; dieser ist es, der den Priesterdienst ausübte in dem Hause, welches Salomo zu Jerusalem gebaut hatte. 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub, 12 und Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 und Schallum zeugte Hilkija, und Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 und Asarja zeugte Seraja, und Seraja zeugte Jehozadak; 15 und Jehozadak zog mit, als Jehova Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte. 16 Die Söhne Levis: Gersom, Kehath und Merari. 17 Und dies sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kehaths: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Und dies sind die Familien der Leviten nach ihren Vätern: 20 Von Gersom: dessen Sohn Libni, dessen Sohn Jachath, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeathrai. - 22 Die Söhne Kehaths: dessen Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, und dessen Sohn Ebjasaph, und dessen Sohn Assir, 24 dessen Sohn Tachath, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimoth; 26 Elkana, die Söhne Elkanas: dessen Sohn Zophai, und dessen Sohn Nachath, 27 dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Waschni, und Abija. - 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, dessen Sohn Ussa, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Schimea, dessen Sohn Haggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zur Leitung des Gesanges im Hause Jehovas anstellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte; 32 und sie verrichteten den Dienst vor der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft beim Gesang, bis Salomo das Haus Jehovas zu Jerusalem gebaut hatte; und sie standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es, die da standen, und ihre Söhne: Von den Söhnen der Kehathiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machaths, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarja, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kehaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berekjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, des Sohnes Malkijas, 41 des Sohnes Ethnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachaths, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Ethan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluks, 45 des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, 46 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren gegeben zu allem Dienst der Wohnung des Hauses Gottes. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne räucherten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, nach allem Geschäft des Allerheiligsten und um Sühnung zu tun für Israel; nach allem, was Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und dies waren die Söhne Aarons: dessen Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajoth, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Ahitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und dies waren ihre Wohnsitze, nach ihren Gehöften in ihren Grenzen: Den Söhnen Aarons von dem Geschlecht der Kehathiter (denn für sie war das erste Los), 55 ihnen gaben sie Hebron im Lande Juda und seine Bezirke rings um dasselbe her. 56 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und sie gaben den Söhnen Aarons die Zufluchtstadt Hebron; und Libna und seine Bezirke, und Jattir, und Estemoa und seine Bezirke, 58 und Hilen und seine Bezirke, Debir und seine Bezirke, 59 und Aschan und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke. 60 Und vom Stamme Benjamin: Geba und seine Bezirke, und Allemeth und seine Bezirke, und Anathoth und seine Bezirke. Alle ihre Städte: dreizehn Städte nach ihren Familien. - 61 Und den übrigen Söhnen Kehaths gaben sie von dem Geschlecht des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und von der Hälfte des Stammes Manasse durchs Los, zehn Städte. 62 Und den Söhnen Gersoms, nach ihren Familien: vom Stamme Issaschar und vom Stamme Aser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan, dreizehn Städte. 63 Den Söhnen Meraris, nach ihren Familien: vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon, durchs Los, zwölf Städte. 64 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte und ihre Bezirke. 65 Und zwar gaben sie durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Und die übrigen von den Familien der Söhne Kehaths erhielten die Städte ihres Gebiets vom Stamme Ephraim. 67 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt Sichem und ihre Bezirke, im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, 68 und Jokmeam und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke, 69 und Ajalon und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke. 70 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Aner und seine Bezirke, und Bileam und seine Bezirke - den Familien der übrigen Söhne Kehaths. 71 Den Söhnen Gersoms: vom Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Bezirke, und Astaroth und seine Bezirke; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedes und seine Bezirke, und Dobrath und seine Bezirke, 73 und Ramoth und seine Bezirke, und Anem und seine Bezirke; 74 und vom Stamme Aser: Maschal und seine Bezirke, und Abdon und seine Bezirke, 75 und Hukok und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke; 76 und vom Stamme Naphtali: Kedes in Galiläa und seine Bezirke, und Hammon und seine Bezirke, und Kirjathaim und seine Bezirke. 77 Den übrigen Söhnen Meraris: vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Bezirke, Tabor und seine Bezirke; 78 und jenseit des Jordan von Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, 79 und Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke; 80 und vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead und seine Bezirke, und Machanaim und seine Bezirke, 81 und Hesbon und seine Bezirke, und Jaser und seine Bezirke.