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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 28

Ansprache Davids vor den Obersten des Volkes - Auftrag zum Tempelbau und Einsetzung Salomos zum König

1 Und David versammelte alle Obersten Israels, die Obersten der Stämme und die Obersten der Abteilungen, welche dem König dienten, und die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, und die Aufseher über alle Habe und alles Besitztum des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern und den Helden und allen tapferen Männern, nach Jerusalem. 2 Und der König David erhob sich auf seine Füße und sprach: Höret mich, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte in meinem Herzen, ein Haus der Ruhe zu bauen für die Lade des Bundes Jehovas und für den Schemel der Füße unseres Gottes; und ich schickte mich an zu bauen. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmann und hast Blut vergossen. (2. Samuel 7.5) 4 Und Jehova, der Gott Israels, hat mich aus dem ganzen Hause meines Vaters erwählt, um König zu sein über Israel ewiglich; denn Juda hat er zum Fürsten erwählt, und im Hause Juda das Haus meines Vaters, und unter den Söhnen meines Vaters hat er an mir Wohlgefallen gehabt, mich zum König zu machen über ganz Israel; (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 und von allen meinen Söhnen (denn Jehova hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, um auf dem Throne des Königtums Jehovas über Israel zu sitzen. 6 Und er sprach zu mir: Salomo, dein Sohn, er soll mein Haus und meine Höfe bauen; denn ich habe ihn mir zum Sohne erwählt, und ich will ihm Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Und ich werde sein Königreich befestigen auf ewig, wenn er fest daran halten wird, meine Gebote und meine Rechte zu tun, wie es an diesem Tage ist. 8 Und nun, vor den Augen von ganz Israel, der Versammlung Jehovas, und vor den Ohren unseres Gottes: Beobachtet und suchet alle Gebote Jehovas, eures Gottes, auf daß ihr dieses gute Land besitzet und es euren Söhnen nach euch vererbet auf ewig. 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm mit ungeteiltem Herzen und mit williger Seele! Denn Jehova erforscht alle Herzen, und alles Gebilde der Gedanken kennt er. Wenn du ihn suchst, wird er sich von dir finden lassen; wenn du ihn aber verlässest, wird er dich verwerfen auf ewig. (Psalm 7.10) 10 Sieh nun, daß Jehova dich erwählt hat, ihm ein Haus zu bauen zum Heiligtum; sei stark und handle!

Der Plan des Tempels

11 Und David gab seinem Sohne Salomo das Muster der Halle des Tempels und seiner Häuser und seiner Schatzkammern und seiner Obergemächer und seiner inneren Gemächer und des Hauses des Sühndeckels; (2. Mose 25.9) 12 und das Muster von allem, was durch den Geist in ihm war: betreffs der Höfe des Hauses Jehovas und aller Zellen ringsum; betreffs der Schatzkammern des Hauses Gottes und der Schatzkammern der geheiligten Dinge; 13 und betreffs der Abteilungen der Priester und der Leviten und aller Dienstverrichtungen im Hause Jehovas; und betreffs aller Geräte des Dienstes im Hause Jehovas; 14 betreffs des Goldes nach dem Goldgewicht für alle Geräte eines jeden Dienstes; und betreffs aller silbernen Geräte nach dem Gewicht, für alle Geräte eines jeden Dienstes. 15 Und er gab das Gewicht an für die goldenen Leuchter und für ihre goldenen Lampen, nach dem Gewicht eines jeden Leuchters und seiner Lampen; und für die silbernen Leuchter nach dem Gewicht eines Leuchters und seiner Lampen, je nach dem Dienst eines jeden Leuchters; 16 und das Gold-Gewicht für die Tische der Schichtbrote, für jeden Tisch; und das Silber für die silbernen Tische; 17 und die Gabeln und die Sprengschalen und die Kannen von reinem Golde; und das Gewicht für die goldenen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers, und für die silbernen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers; 18 und für den Räucheraltar von geläutertem Golde, nach dem Gewicht; und das Muster des Wagens der Cherubim von Gold, welche die Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes Jehovas überdecken. - 19 Über dies alles, über alle Werke des Musters, sprach David, hat er mich durch Schrift unterwiesen, dadurch, daß die Hand Jehovas auf mir war. 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und mutig und handle; fürchte dich nicht und erschrick nicht! denn Jehova Gott, mein Gott, wird mit dir sein: er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen, bis alles Werk zum Dienste des Hauses Jehovas vollendet ist. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und der Leviten für den ganzen Dienst des Hauses Gottes; und bei dir sind in allem Werke solche, die bereitwillig und geschickt sind zu jedem Dienste, und die Obersten und das ganze Volk zu allen deinen Anordnungen. 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs.