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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 2

Söhne Jakobs - Nachkommen Judas

1 Dies sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Aser. 3 Die Söhne Judas: Gher und Onan und Schela; diese drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Gher, der Erstgeborene Judas, war böse in den Augen Jehovas, und er tötete ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach. Aller Söhne Judas waren fünf. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez waren: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Ethan und Heman und Kalkol und Dara; ihrer aller waren fünf. - 7 Und die Söhne Karmis: Achar, der Israel in Trübsal brachte, weil er Untreue beging an dem Verbannten. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Ethans: Asarja. - 9 Und die Söhne Hezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel und Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab; und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Juda. 11 Und Nachschon zeugte Salma, und Salma zeugte Boas, 12 und Boas zeugte Obed, und Obed zeugte Isai. 13 Und Isai zeugte Eliab, seinen Erstgeborenen; und Abinadab, den zweiten; und Schimea, den dritten; (1. Samuel 16.6-10) 14 Nethaneel, den vierten; Raddai, den fünften; 15 Ozem, den sechsten; David, den siebten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asael, drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa; und der Vater Amasas war Jether, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte Söhne mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jerioth; und dies sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb; und Kaleb nahm sich Ephrath, und sie gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Hur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. - (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Hezron ein zu der Tochter Makirs, des Vaters Gileads; und er nahm sie, als er sechzig Jahre alt war, und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair. Und dieser hatte 23 Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 und Gesur und Aram nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, mit Kenath und seinen Tochterstädten, sechzig Städte. Diese alle waren Söhne Makirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nach dem Tode Hezrons in Kaleb-Ephratha, da gebar Abija, Hezrons Weib, ihm Aschur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Hezrons, waren: Der Erstgeborene, Ram, und Buna und Oren und Ozem, von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; sie war die Mutter Onams. - 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. - 28 Und die Söhne Onams waren: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail; und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Und Seled starb ohne Söhne. - 31 Und die Söhne Appaims: Jischhi. Und die Söhne Jischhis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. - 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jether und Jonathan. Und Jether starb ohne Söhne. 33 Und die Söhne Jonathans: Peleth und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. - 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Und Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, sein Name war Jarcha; 35 und Scheschan gab seinem Knechte Jarcha seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Nathan, und Nathan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, und Jehu zeugte Asarja, 39 und Asarja zeugte Helez, und Helez zeugte Elasa, 40 und Elasa zeugte Sismai, und Sismai zeugte Schallum, 41 und Schallum zeugte Jekamja, und Jekamja zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels: Mescha, sein Erstgeborener (er ist der Vater Siphs), und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korach und Tappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 Und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Beth-Zurs. - 46 Und Epha, das Kebsweib Kalebs, gebar Haran und Moza und Gases. Und Haran zeugte Gases. - 47 Und die Söhne Jehdais: Regem und Jotham und Geschan und Peleth und Epha und Schaaph. - 48 Maaka, das Kebsweib Kalebs, gebar Scheber und Tirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Makbenas, und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Aksa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Dies waren die Söhne Kalebs: Die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha: Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim; (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem; Hareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim, hatte Söhne: Haroeh, Hazi-Hammenuchoth; 53 und die Geschlechter von Kirjath-Jearim waren: die Jithriter und die Puthiter und die Schumathiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zorathiter und die Estauliter. - (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem, und die Netophathiter, Ateroth-Beth-Joab, und Hazi-Hammanachti, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, welche Jabez bewohnten: die Tirathiter, die Schimathiter, die Sukathiter. Das sind die Keniter, die von Hammath, dem Vater des Hauses Rekab, herkommen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)