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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 15

Überführung der Bundeslade nach Jerusalem

1 Und er machte sich Häuser in der Stadt Davids, und er bereitete einen Ort für die Lade Gottes und schlug ein Zelt für sie auf. 2 Damals sprach David: Die Lade Gottes soll niemand tragen als nur die Leviten; denn sie hat Jehova erwählt, um die Lade Gottes zu tragen und seinen Dienst zu verrichten ewiglich. 3 Und David versammelte ganz Israel nach Jerusalem, um die Lade Jehovas an ihren Ort hinaufzubringen, den er für sie bereitet hatte. 4 Und David versammelte die Söhne Aarons und die Leviten. 5 Von den Söhnen Kehaths: Uriel, den Obersten, und seine Brüder, 120; 6 von den Söhnen Meraris: Asaja, den Obersten, und seine Brüder, 220; 7 von den Söhnen Gersoms: Joel, den Obersten, und seine Brüder, 130; 8 von den Söhnen Elizaphans: Schemaja, den Obersten, und seine Brüder, 200; 9 von den Söhnen Hebrons: Eliel, den Obersten, und seine Brüder, 80; 10 von den Söhnen Ussiels: Amminadab, den Obersten, und seine Brüder, 112. 11 Und David berief Zadok und Abjathar, die Priester, und die Leviten Uriel, Asaja und Joel, Schemaja und Eliel und Amminadab, (2. Samuel 15.29) 12 und er sprach zu ihnen: Ihr seid die Häupter der Väter der Leviten; heiliget euch, ihr und eure Brüder, und bringet die Lade Jehovas, des Gottes Israels, hinauf an den Ort, welchen ich für sie bereitet habe. 13 Denn weil ihr das vorige Mal es nicht tatet, so machte Jehova, unser Gott, einen Bruch unter uns, weil wir ihn nicht suchten nach der Vorschrift. (1. Chronik 13.9-10) 14 Da heiligten sich die Priester und die Leviten, um die Lade Jehovas, des Gottes Israels, hinaufzubringen. 15 Und die Söhne der Leviten trugen die Lade Gottes auf ihren Schultern, indem sie die Stangen auf sich legten, so wie Mose geboten hatte nach dem Worte Jehovas. (2. Mose 25.14) (4. Mose 4.15) 16 Und David befahl den Obersten der Leviten, ihre Brüder, die Sänger, mit Musikinstrumenten, Harfen und Lauten und Zimbeln zu bestellen, damit sie laut spielten, indem sie die Stimme erhöben mit Freude. 17 Und die Leviten bestellten Heman, den Sohn Joels, und von seinen Brüdern Asaph, den Sohn Berekjas; und von den Söhnen Meraris, ihren Brüdern, Ethan, den Sohn Kuschajas; 18 und mit ihnen ihre Brüder zweiten Ranges: Sekarja, Ben und Jaasiel und Schemiramoth und Jechiel und Unni, Eliab und Benaja und Maaseja und Mattithja und Elipheleh und Mikneja und Obed-Edom und Jeghiel, die Torhüter; - 19 und zwar die Sänger Heman, Asaph und Ethan, mit ehernen Zimbeln, um laut zu spielen; (1. Chronik 6.18) (1. Chronik 6.24) (1. Chronik 6.29) (1. Chronik 25.1) 20 und Sekarja und Asiel und Schemiramoth und Jechiel und Unni und Eliab und Maaseja und Benaja mit Harfen auf Alamoth; 21 und Mattithja und Elipheleh und Mikneja und Obed-Edom und Jeghiel und Asasja mit Lauten auf Scheminith: um den Gesang zu leiten. 22 Und Kenanja war der Anführer der Leviten im Gesang; er unterwies im Gesang, denn er war kundig darin. 23 Und Berekja und Elkana waren Torhüter der Lade. 24 Und Schebanja und Josaphat und Nethaneel und Amasai und Sekarja und Benaja und Elieser, die Priester, schmetterten mit den Trompeten vor der Lade Gottes her. Und Obed-Edom und Jechija waren Torhüter der Lade. 25 Und so zogen David und die Ältesten von Israel und die Obersten über tausend hin, um die Lade des Bundes Jehovas aus dem Hause Obed-Edoms heraufzuholen mit Freuden. (2. Samuel 6.12-16) 26 Und es geschah, da Gott den Leviten half, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, so opferten sie sieben Farren und sieben Widder. 27 Und David war angetan mit einem Oberkleide von Byssus, ebenso alle Leviten, welche die Lade trugen, und die Sänger und Kenanja, der Anführer des Gesanges der Sänger; und David trug ein leinenes Ephod. 28 Und ganz Israel brachte die Lade des Bundes Jehovas hinauf mit Jauchzen und mit Posaunenschall und mit Trompeten und mit Zimbeln, laut spielend mit Harfen und Lauten. 29 Und es geschah, als die Lade des Bundes Jehovas in die Stadt Davids kam, da schaute Michal, die Tochter Sauls, durchs Fenster; und sie sah den König David hüpfen und spielen, und sie verachtete ihn in ihrem Herzen.