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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 13

Mißlungene überführung der Bundeslade nach Jerusalem

1 Und David beriet sich mit den Obersten über tausend und über hundert, mit allen Fürsten. 2 Und David sprach zu der ganzen Versammlung Israels: Wenn es euch gut dünkt, und wenn es von Jehova, unserem Gott, ist, so laßt uns allenthalben umhersenden zu unseren übrigen Brüdern in allen Landen Israels, und mit ihnen zu den Priestern und zu den Leviten in den Städten ihrer Bezirke, daß sie sich zu uns versammeln. 3 Und wir wollen die Lade unseres Gottes zu uns herüberholen; denn wir haben sie in den Tagen Sauls nicht befragt. 4 Und die ganze Versammlung sprach, daß man also tun sollte; denn die Sache war recht in den Augen des ganzen Volkes. 5 Und David versammelte ganz Israel, von dem Sihor Ägyptens bis nach Hamath hin, um die Lade Gottes von Kirjath-Jearim zu bringen. 6 Und David und ganz Israel zogen hinauf nach Baala, nach Kirjath-Jearim, das zu Juda gehört, um von dannen die Lade Gottes, Jehovas, heraufzuholen, der zwischen den Cherubim thront, dessen Name dort angerufen wird. (Josua 15.9) 7 Und sie fuhren die Lade Gottes auf einem neuen Wagen aus dem Hause Abinadabs weg; und Ussa und Achjo führten den Wagen. 8 Und David und ganz Israel spielten vor Gott mit aller Kraft: mit Gesängen und mit Lauten und mit Harfen und mit Tamburinen und mit Zimbeln und mit Trompeten. 9 Und als sie zur Tenne Kidon kamen, da streckte Ussa seine Hand aus, um die Lade anzufassen; denn die Rinder hatten sich losgerissen. 10 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider Ussa, und er schlug ihn, darum daß er seine Hand nach der Lade ausgestreckt hatte; und er starb daselbst vor Gott. 11 Und David entbrannte, weil Jehova einen Bruch an Ussa gemacht hatte; und er nannte jenen Ort Perez-Ussa, bis auf diesen Tag. 12 Und David fürchtete sich vor Gott an selbigem Tage und sprach: Wie soll ich die Lade Gottes zu mir bringen? 13 Und David ließ die Lade nicht zu sich einkehren in die Stadt Davids; und er ließ sie beiseite bringen in das Haus Obed-Edoms, des Gathiters. 14 Und die Lade Gottes blieb bei der Familie Obed-Edoms, in seinem Hause, drei Monate. Und Jehova segnete das Haus Obed-Edoms und alles, was sein war. 15 Diese sind es, welche über den Jordan gingen, im ersten Monat, wenn er alle seine Ufer überflutet, und alle Bewohner der Niederungen, gegen Osten und gegen Westen, in die Flucht jagten. 16 Und es kamen einige von den Kindern Benjamin und Juda nach der Bergfeste zu David. 17 Und David ging hinaus, ihnen entgegen, und er hob an und sprach zu ihnen: Wenn ihr zum Frieden zu mir gekommen seid, um mir zu helfen, so wird mein Herz sich mit euch vereinigen; wenn aber, um mich an meine Feinde zu verraten, ohne daß Unrecht in meiner Hand ist, so möge der Gott unserer Väter es sehen und strafen! 18 Da kam der Geist über Amasai, das Haupt der Anführer: Dein sind wir, David, und mit dir, Sohn Isais! Friede, Friede dir und Friede deinen Helfern! denn dein Gott hilft dir! - Und David nahm sie auf und setzte sie zu Häuptern von Scharen. 19 Und von Manasse liefen einige zu David über, als er mit den Philistern wider Saul in den Streit zog; aber sie halfen ihnen nicht; denn nachdem sie Rat gehalten hatten, entließen ihn die Fürsten der Philister, indem sie sprachen: Auf Gefahr unserer Köpfe könnte er zu seinem Herrn Saul überlaufen! 20 Als er nach Ziklag zog, liefen von Manasse zu ihm über: Adna und Josabad und Jediael und Michael und Josabad und Elihu und Zillethai, Häupter der Tausende von Manasse. 21 Und sie halfen David wider die Streifschar, denn tapfere Helden waren sie alle; und sie wurden Oberste im Heere. 22 Denn es kamen von Tag zu Tage zu David, um ihm zu helfen, bis es ein großes Heerlager wurde, wie ein Heerlager Gottes. 23 Und dies sind die Zahlen der Köpfe der zum Heere Gerüsteten, welche zu David nach Hebron kamen, um ihm das Königreich Sauls zuzuwenden nach dem Befehle Jehovas: 24 Die Kinder Juda, welche Schild und Lanze trugen, 6800 zum Heere Gerüstete. 25 Von den Kindern Simeon: streitbare Männer zum Heere, 7100. 26 Von den Kindern Levi: 4600; 27 und Jojada, der Fürst von Aaron, und mit ihm 3700; 28 und Zadok, ein Jüngling, ein tapferer Held, und das Haus seines Vaters: 22 Oberste. 29 Und von den Kindern Benjamin, den Brüdern Sauls: 3000; aber der größte Teil von ihnen hielt bis dahin treu zum Hause Sauls. 30 Und von den Kindern Ephraim: 20800, streitbare Männer, Männer von Namen, nach ihren Vaterhäusern. 31 Und von dem halben Stamme Manasse: 18000, die mit Namen angegeben wurden, daß sie hingingen, um David zum König zu machen. 32 Und von den Kindern Issaschar: Männer, welche Einsicht hatten in die Zeiten, um zu wissen, was Israel tun mußte; ihre Häupter, 200; und alle ihre Brüder folgten ihrem Befehl. 33 Von Sebulon: die zum Heere auszogen, mit allen Kriegswaffen zum Kampfe bereit, 50000, und zwar um sich in Schlachtreihen zu ordnen mit ungeteiltem Herzen. 34 Und von Naphtali: 1000 Oberste; und mit ihnen 37000 mit Schild und Speer. 35 Und von den Danitern: 28600, zum Kampfe bereit. 36 Und von Aser: die zum Heere auszogen, zum Kampfe bereit, 40000. 37 Und von jenseit des Jordan, von den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme Manasse: mit allen Waffen eines Kriegsheeres, 120000. 38 Alle diese Kriegsleute, die sich in Schlachtreihen ordneten, kamen mit ungeteiltem Herzen nach Hebron, um David zum König über ganz Israel zu machen. Und auch alle übrigen in Israel waren eines Herzens, David zum König zu machen. 39 Und sie waren daselbst bei David drei Tage, und aßen und tranken; denn ihre Brüder hatten für sie zugerichtet. 40 Und auch die ihnen nahe wohnten, bis nach Issaschar und Sebulon und Naphtali hin, brachten Lebensmittel auf Eseln und auf Kamelen und auf Maultieren und auf Rindern: Mehlspeisen, Feigenkuchen und Rosinenkuchen, und Wein und Öl, und Rinder und Kleinvieh in Menge; denn es war Freude in Israel.