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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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Richter - Kapitel 15

1 Zur Zeit der Weizenernte wollte Simson seine Frau besuchen. Er brachte ihr ein Ziegenböckchen mit und sagte zu ihrem Vater: "Lass mich zu meiner Frau in die Kammer!" Doch ihr Vater ließ ihn nicht hinein. 2 "Das geht nicht!", sagte er. "Ich habe sie deinem Brautführer gegeben, weil ich dachte, du wolltest nichts mehr mit ihr zu tun haben. Aber sieh doch! Ihre jüngere Schwester ist noch viel schöner als sie. Du kannst sie an ihrer Stelle haben." (Richter 14.20) 3 "Das werde ich euch Philistern heimzahlen", rief Simson, "und ihr seid selbst daran schuld!" 4 Er zog los, fing 300 Füchse, band sie paarweise an den Schwänzen zusammen und steckte eine Fackel in den Knoten. 5 Dann zündete er die Fackeln an und ließ die Füchse in das stehende Getreide der Philister laufen. So gingen die Garbenhaufen und das reife Getreide auf den Feldern in Flammen auf, ja selbst Weinberge und Olivenhaine. 6 "Wer hat das getan?", fragten die Philister. Und bald kam es heraus: "Es war Simson, der Schwiegersohn des Timniters. Das ist die Rache dafür, dass der ihm seine Frau weggenommen und sie dem Brautführer gegeben hat." Da zogen die Philister nach Timna und verbrannten die Frau und ihren Vater. 7 "Wenn ihr das so macht", rief Simson da, "werde ich erst aufhören, wenn ich mich an euch gerächt habe!" 8 Er schlug sie gründlich zusammen, bis sie alle am Boden lagen, und zog sich dann in die Felsspalte bei Etam zurück. 9 Da fielen die Philister in Juda ein und schlugen in der Gegend von Lehi ihr Lager auf. 10 "Warum seid ihr gegen uns heraufgezogen?", fragten die Männer von Juda. Sie erwiderten: "Wir wollen Simson gefangen nehmen. Wir haben eine Rechnung mit ihm zu begleichen." 11 Da zogen 3000 Judäer zur Felsspalte Etam und sagten zu Simson: "Weißt du denn nicht, dass die Philister über uns herrschen? Warum hast du uns in solche Gefahr gebracht?" - "Ich habe ihnen nur heimgezahlt, was sie mir angetan haben", erwiderte Simson. 12 Da sagten die Männer Judas: "Wir sind hergekommen, um dich zu fesseln und den Philistern auszuliefern." - "Schwört mir", erwiderte Simson, "dass ihr mir aber nichts weiter antut!" 13 "Nein, wir wollen dich nur fesseln und ausliefern", sagten sie, "töten wollen wir dich nicht!" So ließ er sich von ihnen fesseln und aus der Felsspalte herausführen. 14 Als er nach Lehi kam, liefen ihm die Philister mit großem Geschrei entgegen. Da kam der Geist Jahwes über ihn. Er zerriss die Stricke an seinen Armen, als wären es von Feuer versengte Flachsfäden. Die Fesseln fielen von seinen Händen. (Richter 14.6) 15 Dann fand er einen frischen Eselskinnbacken. Er hob ihn auf und erschlug tausend Mann damit. 16 "Mit einem Eselsknochen habe ich sie verprügelt", sagte Simson, "mit dem Kinnbacken eines Esels habe ich tausend Mann erschlagen." 17 Danach warf er den Knochen weg. Seitdem heißt der Ort Ramat-Lehi, Kinnbackenhöhe. 18 Aber Simson war am Verdursten und rief Jahwe an: "Du hast mir, deinem Sklaven, diesen großen Sieg geschenkt. Lass mich jetzt nicht vor Durst sterben und in die Hand dieser Unbeschnittenen fallen!" 19 Da ließ Gott in einer Bodensenke bei Lehi einen Spalt entstehen, aus dem Wasser herausquoll. Simson trank davon, und seine Lebensgeister kehrten zurück; er lebte wieder auf. Die Quelle ist noch heute bei Lehi zu finden. Man nennt sie En-Hakore, Ruferquelle. (1. Samuel 30.12) 20 Als die Philister das Land beherrschten, war Simson für 20 Jahre Richter in Israel. (Richter 16.31)