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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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Nehemia - Kapitel 8

1 versammelte sich das ganze Volk auf dem Platz vor dem Wassertor. Sie baten den Gesetzeslehrer Esra, das Buch mit dem Gesetz Moses herbeizubringen, dem Gesetz, das Jahwe den Israeliten verordnet hat. (Esra 7.6) 2 Da brachte der Priester Esra das Gesetzbuch vor die ganze Versammlung, vor die Männer und Frauen und alle Kinder, die es schon verstehen konnten. Am 1. Oktober (5. Mose 31.10-13) 3 las er vom frühen Morgen bis zum Mittag auf dem Platz vor dem Wassertor aus dem Gesetzbuch vor. Das ganze Volk hörte aufmerksam auf die Worte des Buches. 4 Der Schriftgelehrte Esra stand dabei auf einem hölzernen Podest, das man zu diesem Zweck errichtet hatte. Rechts neben ihm standen Mattitja, Schema, Anaja, Urija, Hilkija und Maaseja, und links neben ihm Pedaja, Mischaël, Malkija, Haschum, Haschbaddana, Secharja und Meschullam. 5 Esra öffnete die Schriftrolle vor aller Augen, denn er stand höher als das versammelte Volk. 6 Zuerst pries Esra Jahwe, den großen Gott, und alle antworteten mit erhobenen Händen: "Amen, Amen!" Dann warfen sie sich vor Jahwe nieder, mit dem Gesicht auf den Boden. 7 Die Leviten Jeschua, Bani, Scherebja, Jamin, Akkub, Schabbetai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan und Pelaja halfen den Leuten, das Gelesene zu verstehen, wobei das Volk auf seinem Platz blieb. 8 Sie übersetzten die vorgelesenen Abschnitte und erklärten die Weisung Gottes, damit das Volk sie verstehen konnte. 9 Als die Israeliten die Worte des Gesetzes vernahmen, fingen sie an zu weinen. Da sagten der Statthalter Nehemia, der Priester und Gesetzeslehrer Esra und die Leviten, die das Volk unterwiesen: "Seid nicht traurig und weint nicht, denn dieser Tag ist Jahwe, eurem Gott, geweiht! (Nehemia 5.14) 10 Geht jetzt zu eurem Festmahl, esst und trinkt und gebt auch denen etwas ab, für die nichts vorbereitet ist! Heute ist ein Festtag für Jahwe. Seid nicht traurig, denn die Freude an Jahwe ist euer Schutz!" 11 Auch die Leviten redeten dem Volk gut zu: "Beruhigt euch, denn der Tag ist heilig! Ihr müsst nicht traurig sein!" 12 Da gingen alle zum Essen und Trinken und teilten ihr Festmahl mit denen, die nichts hatten. Sie feierten ein großes Freudenfest, denn sie hatten die Worte verstanden, die ihnen übermittelt worden waren. 13 Am nächsten Tag kamen die Sippenoberhäupter des ganzen Volkes mit den Priestern und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, um die Aussagen des Gesetzes noch besser zu verstehen. 14 Da entdeckten sie im Gesetz, das Jahwe durch Mose angeordnet hatte, dass die Israeliten während dieses Festes im Oktober in Laubhütten wohnen sollten. (3. Mose 23.42) 15 Da ließen sie in Jerusalem und in allen Städten ausrufen: "Geht auf die umliegenden Berge und holt frische Zweige von edlen und wilden Ölbäumen, von Myrten, von Palmen und anderen dichtbelaubten Bäumen, um Laubhütten zu bauen, wie es das Gesetz vorschreibt!" 16 Das Volk gehorchte und brachte Zweige und baute sich Laubhütten - die einen auf ihren Dachterrassen, die anderen in ihren Höfen, in den Vorhöfen des Tempels oder auf dem Platz vor dem Wassertor oder beim Efraïmtor. (Nehemia 8.1) 17 Die ganze Versammlung der Heimkehrer baute Laubhütten und wohnte darin. Das hatten die Israeliten seit der Zeit von Josua Ben-Nun bis zu diesem Tag nicht mehr getan. Und alle freuten sich sehr. 18 An jedem der sieben Festtage wurde aus dem Buch des göttlichen Gesetzes vorgelesen. Am achten Tag fand die vorgeschriebene Festversammlung statt.