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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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Hesekiel - Kapitel 47

1 Dann führte er mich zum Eingang des Tempels zurück und ich sah, wie unter der Türschwelle Wasser hervorquoll. Es kam an der Südseite des Tempels heraus und floss südlich am Altar vorbei nach Osten ab, denn die Vorderseite des Hauses war nach Osten gerichtet. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) (Joel 4.18) 2 Dann führte er mich durch das Nordtor hinaus und ließ mich außen um die Anlage herumgehen zum äußeren Osttor. Rechts davon floss das Wasser hinaus. 3 Als der Mann mit der Messschnur in der Hand nach Osten hinausging, maß er 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser hindurchgehen. Es reichte mir bis an die Knöchel. (Hesekiel 40.3) 4 Dann maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durch das Wasser waten. Es reichte mir bis zu den Knien. Darauf maß er wieder 500 Meter ab und ließ mich durchwaten. Das Wasser ging mir bis an die Hüften. 5 Als er noch einmal 500 Meter abgemessen hatte, war das Wasser zu einem Fluss geworden, den ich nicht mehr durchwaten konnte. Man hätte schwimmen müssen. 6 "Hast du das gesehen, Mensch?", sagte er zu mir und führte mich zum Ufer zurück. 7 Da sah ich auf beiden Seiten des Flusses viele Bäume stehen. 8 Er sagte zu mir: "Das Wasser fließt immer weiter nach Osten in die Araba hinunter und ergießt sich ins Tote Meer. Dort wird das salzige Wasser gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Überall wohin der Fluss kommt, bringt er Leben. Alle Tiere gedeihen - überhaupt alles, was sich regt. Das Tote Meer wimmelt von Fischen, weil sein Wasser gesund geworden ist. 10 An seinem Ufer werden Fischer stehen. Von En-Gedi bis En-Eglajim breiten sie ihre Netze zum Trocknen aus. Fische jeder Art wird es dort wieder geben, zahlreich wie im Mittelmeer. 11 Nur die Sümpfe und Tümpel werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen. 12 Aber an beiden Ufern des Flusses werden Fruchtbäume wachsen, die das ganze Jahr über grün sind und immer Früchte tragen, jeden Monat frische. Das ist so, weil sie von Wasser getränkt werden, das aus dem Heiligtum fließt. Ihre Früchte dienen als Nahrung und ihre Blätter als Heilmittel. (Offenbarung 22.2) 13 So spricht Jahwe, der Herr: "Das ist die Grenze, innerhalb derer ihr das Land als Grundbesitz an die zwölf Stämme verteilen sollt, wobei Josef zwei Teile erhält. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Jeder einzelne soll darin seinen Erbbesitz erhalten, denn ich habe es euren Vorfahren geschworen: Dieses Land soll euer Erbbesitz sein. 15 Seine Grenze verläuft im Norden vom Mittelmeer in Richtung Hetlon bis man nach Zedad kommt, (4. Mose 34.2) 16 Hamat, Berota, Sibrajim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und Hamat liegt, Hazar-Enan an der Grenze des Hauran-Gebiets. 17 Die Grenze läuft also vom Meer nach Hazar-Enan, wobei die Gebiete, die Damaskus und Hamat gehören, nördlich davon bleiben. Das ist die Nordgrenze. 18 Die Ostgrenze verläuft zwischen dem Hauran-Gebirge und Damaskus hindurch bis zum Jordan, der dann auch die Grenze zwischen Gilead und dem Land Israel bildet. Bis zum östlichen Meer hin sollt ihr sie messen. 19 Die Südgrenze verläuft von Tamar bis zum Streitwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Die Westgrenze ist die Mittelmeerküste bis dorthin, wo man nach Hamat kommt." 21 "Dieses Land sollt ihr unter die Stämme Israels verteilen. 22 Ihr sollt es euren Familien als Grundbesitz verlosen und ebenso den Fremden, die unter euch leben und eine Familie gegründet haben. Sie sollen für euch wie Einheimische sein und sich genauso wie die Stämme Israels ihren Erbbesitz erlosen. (2. Mose 22.20) 23 Im Gebiet des Stammes, in dem sie leben, sollen sie ihren Anteil an Grundbesitz bekommen, spricht Jahwe, der Herr."