zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

zurückEinzelansichtvor

Ester - Kapitel 8

1 Noch am gleichen Tag schenkte König Xerxes der Königin Ester das Haus des Judenfeindes Haman. Mordechai aber erhielt Zutritt zum König, denn Ester hatte dem König mitgeteilt, wie er mit ihr verwandt war. 2 Der König zog den Siegelring, den er Haman wieder abgenommen hatte, vom Finger und gab ihn Mordechai, und Ester setzte Mordechai zum Verwalter über Hamans Besitz ein. (Ester 3.10) 3 Doch dann musste sich Ester noch einmal an den König wenden. Sie fiel ihm zu Füßen, weinte und flehte ihn an, die Ausführung des Verbrechens zu verhüten, das Haman aus Agag gegen die Juden geplant hatte. 4 Der König streckte ihr das goldene Zepter entgegen. Da erhob sich Ester, trat vor ihn hin (Ester 5.2) 5 und sagte: "Wenn es dem König recht ist, wenn ich seine Gunst gefunden habe, wenn die Sache dem König angemessen erscheint und ich in seinen Augen Gefallen gefunden habe, dann möge er den Erlass widerrufen, den Haman Ben-Hammedata aus Agag aufgesetzt hat, um die Juden in allen Provinzen des Reiches auszurotten. 6 Denn ich kann es nicht mit ansehen, wie mein eigenes Volk ins Unglück gestürzt und vernichtet wird. 7 Da sagte König Xerxes zu Königin Ester und dem Juden Mordechai: "Ich habe ja den ganzen Besitz Hamans Ester übergeben und ihn selbst am Pfahl aufhängen lassen, weil er die Juden vernichten wollte. 8 Aber ein Erlass, der im Namen des Königs verfasst und mit seinem Siegel bestätigt ist, kann nicht widerrufen werden. Ihr könnt jedoch im Namen des Königs eine weitere Verfügung erlassen, wie ihr es für richtig haltet, und sie mit meinem Siegel bestätigen." 9 So wurden damals - es war am 23. Juni - die Schreiber des Königs gerufen. Mordechai diktierte ihnen einen Erlass an die Juden und die Satrapen, die Statthalter und die Fürsten der Völker in allen 127 Provinzen von Indien bis Nubien. Er wurde jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes abgefasst und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache. 10 Geschrieben war er im Namen von König Xerxes und mit seinem Siegelring autorisiert. Dann wurde er durch Eilboten, die auf Pferden aus den königlichen Gestüten ritten, in alle Provinzen geschickt. 11 Mit diesem Erlass gestattete der König den Juden in jeder Stadt, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun und alle, die ihren Frauen und Kindern Gewalt antun wollten, zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen und ihren Besitz zu erbeuten. 12 Das sollte in allen Provinzen des Reiches an demselben Tag geschehen, nämlich am 13. März. 13 Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, dass die Juden sich für diesen Tag bereit halten sollten, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Auf Anordnung des Königs machten sich die berittenen Eilboten sofort auf den Weg. Auch in der Oberstadt von Susa wurde der Erlass bekannt gemacht. 15 Als Mordechai den König verließ, trug er ein königliches Gewand aus violettem Purpur und weißem Leinen. Er hatte einen Mantel aus Byssus und rotem Purpur an und eine große goldene Krone auf dem Kopf. Und die Stadt Susa war voller Jubel und Freude. 16 Für die Juden war Licht und Freude, Jubel und Ehre entstanden. 17 Auch in allen Provinzen, in jeder Stadt, überall wo der Erlass des Königs und sein Gesetz bekannt gemacht wurde, herrschte Freude und Jubel bei den Juden. Sie feierten mit Festtag und Festmahl. Und viele Nichtjuden aus den Völkern des Reiches bekannten sich zum Judentum, weil Furcht vor den Juden über sie gekommen war. (2. Mose 15.14-16)