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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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1. Timotheus - Kapitel 5

1 Wenn du einen Älteren ermahnen musst, dann fahre ihn nicht hart an, sondern rede mit ihm, als wäre er dein Vater. Jüngere ermahne wie Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern mit allem Anstand! 3 Kümmere dich darum, dass die Witwen, die auf sich allein gestellt sind, versorgt werden! 4 Wenn eine Witwe nämlich Kinder oder Enkel hat, dann sollen diese zuerst lernen, ihre Pflicht in der eigenen Familie zu erfüllen. Sie sollen ihre Ehrfurcht vor Gott dadurch zeigen, dass sie für ihre Eltern und Großeltern sorgen. So können sie sich dankbar für das erweisen, was sie von ihnen empfangen haben, denn das gefällt Gott. 5 Die Gemeinde soll nur für die Witwen sorgen, die wirklich auf sich allein gestellt sind. Solche Witwen hoffen auf Gott. Sie bitten ihn Tag und Nacht um Hilfe und hören überhaupt nicht auf, zu ihm zu beten. (Lukas 2.37) 6 Wenn eine Witwe jedoch ihrem Vergnügen nachgeht, ist sie schon bei lebendigem Leibe tot. 7 Wenn du ihnen das einschärfst, wird man ihnen nichts vorwerfen können. 8 Wenn aber jemand sich weigert, für seine Angehörigen zu sorgen - vor allem für die, die mit ihm unter einem Dach leben -, dann hat er seinen Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Eine Frau darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war. 10 Sie muss bekannt dafür sein, dass sie Gutes getan hat, dass sie zum Beispiel Kinder aufgezogen hat und gastfreundlich gewesen ist, dass sie Gläubigen die Füße gewaschen und Menschen in Not geholfen hat. Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Nimm keine jüngeren Witwen in das Verzeichnis auf. Denn das Verlangen nach einem Mann kann bei ihnen dazu führen, die Verpflichtung zu vergessen, die sie Christus gegenüber eingegangen sind, als sie sich ins Verzeichnis aufnehmen ließen. Dann wollen sie wieder heiraten 12 und ziehen sich den Vorwurf zu, ihrem vorher gegebenen Versprechen untreu geworden zu sein. 13 Außerdem werden sie faul und gewöhnen sich daran, in den Häusern von anderen herumzusitzen. Dann werden sie geschwätzig, mischen sich in fremde Angelegenheiten ein und reden über Dinge, die sie nichts angehen. 14 Ich möchte deshalb, dass jüngere Witwen heiraten, Kinder bekommen und sich um ihren Haushalt kümmern. Dann werden sie auch einem Gegner des Evangeliums keinen Anlass zu übler Nachrede geben. (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 Denn einige haben sich tatsächlich schon abgewandt und sind dem Satan gefolgt. 16 Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen. (Apostelgeschichte 6.1) 17 Älteste, die gute Vorsteher in der Gemeinde sind, haben nicht nur Anerkennung verdient, sondern auch den entsprechenden Lohn, besonders wenn sie im Predigt- und Lehrdienst arbeiten. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst einem Ochsen beim Dreschen nicht das Maul zubinden" und: "Wer arbeitet, hat Anrecht auf Lohn." (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Anschuldigungen gegen Älteste höre dir nur dann an, wenn sie durch zwei oder drei Zeugen bestätigt werden. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Doch wenn ein Ältester sich wirklich etwas zuschulden kommen lässt, dann weise ihn vor allen zurecht, damit auch die anderen gewarnt sind. (Galater 2.14) 21 Ich beschwöre dich vor Gott, vor Christus und den auserwählten Engeln: Befolge dies alles ohne Vorurteil und begünstige niemand. 22 Lege niemand vorschnell die Hände auf, um ihm so eine Aufgabe in der Gemeinde zu übertragen, sonst machst du dich mitschuldig, wenn er sich versündigt. Bewahre dich rein. (1. Timotheus 4.14) 23 Trink übrigens nicht immer nur Wasser. Nimm aus Rücksicht auf deinen Magen und dein häufiges Kranksein auch ein wenig Wein zu dir. 24 Bei einigen Menschen liegen die Sünden schon jetzt offen zutage. Sie laufen dem Gericht Gottes gleichsam voraus. Bei anderen kommen sie erst dann ans Licht. 25 Ebenso sind auch die guten Taten schon jetzt für alle sichtbar. Und selbst wenn es einmal nicht so ist, können sie doch nicht verborgen bleiben.