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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari, (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 die Söhne Gerschons: Libni und Schimi. 3 Die Söhne Kehats waren Amram, Jizhar, Hebron und Usiël, 4 die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Es folgen die Sippenoberhäupter der Leviten in den Hauptlinien der Nachkommen Levis: 5 Die Gruppe Gerschon: Auf Gerschon folgten in absteigender Linie Libni, Jahat, Simma, 6 Joach, Iddo, Serach und Jeotrai. 7 Die Gruppe Kehat: Auf Kehat folgten in absteigender Linie Amminadab, Korach, Assir, (2. Mose 6.24) 8 Elkana, Abiasaf, Assir, 9 Tahat, Uriël, Usija und Schaul. 10 Die Söhne Elkanas waren Amasai, Ahimot 11 und Elkana. Auf diesen folgten in direkter Linie Zuf, Nahat, 12 Eliab, Jeroham, Elkana und Samuel. (1. Samuel 1.1) 13 Die Söhne Samuels waren sein Erstgeborener Joël und der zweite Abija. (1. Samuel 8.2) 14 Die Gruppe Merari: Auf Merari folgten in absteigender Linie Machli, Libni, Schimi, Usa, 15 Schima, Haggija und Asaja. 16 Ein Teil der Nachkommen Levis erhielt von David den Auftrag, den Chorgesang im Heiligtum Jahwes zu übernehmen, nachdem die Bundeslade dort ihren festen Platz gefunden hatte. 17 Sie versahen diesen Dienst vor dem Zelt der Gottesbegegnung, bis Salomo das Haus Jahwes in Jerusalem gebaut hatte. Sie richteten sich dabei genau nach den Vorschriften. 18 Folgende Leviten wurden zusammen mit den übrigen Männern ihrer Sippen dazu berufen: Leiter der ersten Sängergruppe war Heman von den Nachkommen Kehats. Er war der Sohn Joëls und Enkel Samuels. (1. Chronik 15.17) 19 Seine weiteren Vorfahren waren Elkana, Jeroham, Eliël, Tohu, 20 Zuf, Elkana, Mahat, Amasai, 21 Elkana, Joël, Asarja, Zefanja, 22 Tahat, Assir, Abiasaf, Korach, 23 Jizhar und Kehat, der Sohn Levis und Enkel Israels. 24 Rechts neben Heman stand Asaf von den Nachkommen Gerschons, der Leiter der zweiten Sängergruppe. Er war der Sohn von Berechja und ein Enkel von Schima. (1. Chronik 15.17) 25 Seine weiteren Vorfahren waren: Michael, Maaseja, Malkija, 26 Etni, Serach, Adaja, 27 Etan, Simma, Schimi, 28 Jahat und Gerschon, der Sohn Levis. 29 Links neben Heman stand Etan von den Nachkommen Meraris, der Leiter der dritten Sängergruppe. Er war der Sohn von Kischi und Enkel von Abdi. Seine weiteren Vorfahren waren: Malluch, (1. Chronik 15.17) 30 Haschabja, Amazja, Hilkija, 31 Amzi, Bani, Schemer, 32 Machli, Muschi und Merari, der Sohn Levis. 33 Die anderen Leviten, ihre Brüder, hatten den Dienst an der Wohnung, am Haus Gottes, zu verrichten. 34 Der Priesterdienst aber war den Nachkommen Aarons vorbehalten. Diese verbrannten die Opfer auf dem Brandopferaltar und den Weihrauch auf dem Räucheraltar. Sie allein durften die Arbeiten im Höchstheiligen verrichten und Sühnehandlungen für die Israeliten vollziehen, genau wie es Mose, der Diener Gottes, festgelegt hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Die Nachkommen Aarons in direkter Abstammungslinie waren Eleasar, Pinhas, Abischua, (1. Chronik 5.29) 36 Bukki, Usi, Serachja, 37 Merajot, Amarja, Ahitub, 38 Zadok und Ahimaaz. 39 Die Wohnorte und die Weideplätze für die Viehherden wurden den Nachkommen Levis durch das Los zugeteilt. Das erste Los fiel auf die Nachkommen Aarons, die zu den Nachkommen Kehats gehörten. 40 Sie erhielten im Gebiet des Stammes Juda die Stadt Hebron mit dem Weideland ringsum. 41 Aber das Ackerland der Stadt und die dazugehörenden Dörfer bekam Kaleb, der Sohn von Jefunne. 42 Hebron war eine von den Asylstädten, in denen ein Totschläger Zuflucht finden konnte. Außerdem erhielten die Nachkommen Aarons Libna, Jattir und Eschtemoa mit ihren Weideflächen, 43 Holon und Debir, 44 Aschan und Bet-Schemesch mit dem dazugehörenden Weideland. 45 Dazu bekamen sie im Stammesgebiet von Benjamin Geba, Alemet und Anatot mit ihren Weideflächen. Insgesamt waren es dreizehn Städte. 46 Die übrigen Sippen der Nachkommen Kehats bekamen durch das Los zehn Städte in der westlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse. (1. Chronik 6.51-55) 47 Die verschiedenen Sippen der Nachkommen Gerschons erhielten dreizehn Städte im Gebiet der Stämme Issachar, Ascher und Naftali sowie in der östlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse, in Baschan. (1. Chronik 6.56) 48 Die Sippen der Nachkommen Meraris bekamen durch das Los zwölf Städte im Gebiet der Stämme Ruben, Gad und Sebulon. (1. Chronik 6.62-66) 49 Die Israeliten übergaben also den Nachkommen Levis diese Städte mit dem dazugehörenden Weideland. 50 Die Priester erhielten durch das Los die bereits genannten Städte im Gebiet der Stämme Juda, Simeon und Benjamin. (1. Chronik 6.40) 51 Die anderen Sippen der Nachkommen Kehats erhielten folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Efraïm 52 die Asylstadt Sichem im Bergland von Efraïm, weiter Geser, 53 Kibzajim, Bet-Horon, 54 Ajalon und Gat-Rimmon; 55 im Stammesgebiet von West-Manasse Aner und Jibleam. 56 Die Nachkommen Gerschons bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Gebiet von Ost-Manasse: Golan in Baschan und Aschtarot; 57 im Gebiet von Issachar: Kedesch, Daberat, 58 Ramot und Anem; 59 im Gebiet von Ascher: Mischal, Abdon, 60 Hukok und Rehob; 61 und im Gebiet von Naftali: Kedesch in Galiläa, Hammon und Kirjatajim. 62 Die Nachkommen Meraris schließlich bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Sebulon: Rimmon und Tabor; 63 auf der Ostseite des Jordan im Stammesgebiet von Ruben: die Stadt Bezer, die gegenüber von Jericho in der Steppe liegt, dazu Jahaz, 64 Kedemot und Mefaat; 65 im Stammesgebiet von Gad: Ramot in Gilead, Mahanajim, 66 Heschbon und Jaser.