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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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Nehemia - Kapitel 12

Verzeichnis der Priester und Leviten

1 Und dies sind die Priester und die Leviten, welche mit Serubbabel, dem Sohne Schealtiels, und Jeschua hinaufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluk, Hattusch, 3 Schekanja, Rechum, Meremoth, 4 Iddo, Ginnethoi, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, und Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija, Jedaja. Das waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder in den Tagen Jeschuas. - 8 Und die Leviten: Jeschua, Binnui, Kadmiel, Scherebja, Juda, Mattanja; er und seine Brüder waren über den Lobgesang; (Nehemia 11.17) 9 und Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen ihnen gegenüber, den Dienstabteilungen gemäß. 10 Und Jeschua zeugte Jojakim, und Jojakim zeugte Eljaschib, und Eljaschib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 und Jojada zeugte Jonathan, und Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und in den Tagen Jojakims waren Priester, Häupter der Väter: von Seraja: Meraja; von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Meschullam; von Amarja: Jochanan; 14 von Meluki: Jonathan; von Schebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna; von Merajoth: Helkai; 16 von Iddo: Sacharja; von Ginnethon: Meschullam; 17 von Abija: Sikri; von Minjamin ...; von Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Schammua; von Schemaja: Jonathan; 19 und von Jojarib: Mattenai; von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kallai; von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Haschabja; von Jedaja: Nethaneel. - 22 Von den Leviten wurden in den Tagen Eljaschibs, Jojadas und Jochanans und Jadduas die Häupter der Väter eingeschrieben, und von den Priestern, unter der Regierung Darius', des Persers. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Söhne Levis, die Häupter der Väter, sind in dem Buche der Chronika eingeschrieben, und zwar bis auf die Tage Jochanans, des Sohnes Eljaschibs. - 24 Und die Häupter der Leviten waren Haschabja, Scherebja und Jeschua, der Sohn des Kadmiel, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen, um zu loben und zu preisen, nach dem Gebote Davids, des Mannes Gottes, Abteilung gegenüber Abteilung. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja und Bakbukja, Obadja, Meschullam, Talmon, Akkub hielten als Torhüter Wache bei den Vorratskammern der Tore. - (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren in den Tagen Jojakims, des Sohnes Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und in den Tagen Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)