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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer unter Serubbabel und Jeschua

1 Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, 2 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordokai, Bilschan, Mispar, Bigwai, Rechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Parhosch', 2172. 4 Die Söhne Schephatjas, 372; 5 die Söhne Arachs, 775; 6 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2812; 7 die Söhne Elams, 1254; 8 die Söhne Sattus, 945; 9 die Söhne Sakkais, 760; 10 die Söhne Banis, 642; 11 die Söhne Bebais, 623; 12 die Söhne Asgads, 1222; 13 die Söhne Adonikams, 666; 14 die Söhne Bigwais, 2056; 15 die Söhne Adins, 454; 16 die Söhne Aters, von Jehiskia, 98; 17 die Söhne Bezais, 323; 18 die Söhne Jorahs, 112; 19 die Söhne Haschums, 223; 20 die Söhne Gibbars, 95; 21 die Söhne Bethlehems, 123; 22 die Männer von Netopha, 56; 23 die Männer von Anathoth, 128; 24 die Söhne Asmaweths, 42; 25 die Söhne Kirjath-Arims, Kephiras und Beeroths, 743; 26 die Söhne Ramas und Gebas, 621; 27 die Männer von Mikmas, 122; 28 die Männer von Bethel und Ai, 223; 29 die Söhne Nebos, 52; 30 die Söhne Magbisch', 156; 31 die Söhne des anderen Elam, 1254; 32 die Söhne Harims, 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 725; 34 die Söhne Jerechos, 345; 35 die Söhne Senaas, 3630. 36 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschua, 973; 37 die Söhne Immers, 1052; 38 die Söhne Paschchurs, 1247; 39 die Söhne Harims, 1017. 40 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodawjas, vierundsiebzig. - (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 128. - 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, allesamt 139. 43 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, (Esra 8.20) 44 die Söhne Keros', die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs, 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Schalmais, die Söhne Hanans, 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, die Söhne Reajas, 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams, 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais, 50 die Söhne Asnas, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 52 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 53 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 55 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Perudas, (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 57 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amis. 58 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. (Josua 9.23) 59 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addan, Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 60 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 63 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 65 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten noch 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 67 ihrer Kamele 435, der Esel 6720. 68 Und als sie zum Hause Jehovas in Jerusalem kamen, gaben einige von den Häuptern der Väter freiwillig für das Haus Gottes, um es an seiner Stätte aufzurichten. 69 Nach ihrem Vermögen gaben sie für den Schatz des Werkes: an Gold 61000 Dariken und an Silber 5000 Minen, und 100 Priesterleibröcke. 70 Und die Priester und die Leviten und die aus dem Volke und die Sänger und die Torhüter und die Nethinim wohnten in ihren Städten; und ganz Israel wohnte in seinen Städten.