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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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1. Chronik - Kapitel 24

Abteilungen der Priester

1 Und was die Söhne Aarons betrifft, so waren ihre Abteilungen: Die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. (1. Chronik 23.6) 2 Und Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater, und sie hatten keine Söhne; und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst aus. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David, und Zadok von den Söhnen Eleasars, und Ahimelech von den Söhnen Ithamars teilten sie ab nach ihrem Amte, in ihrem Dienste. (2. Chronik 8.14) 4 Und von den Söhnen Eleasars wurden mehr Familienhäupter gefunden, als von den Söhnen Ithamars; und so teilten sie sie so ab: Von den Söhnen Eleasars sechzehn Häupter von Vaterhäusern, und von den Söhnen Ithamars acht Häupter von ihren Vaterhäusern. 5 Und zwar teilten sie sie durch Lose ab, diese wie jene; denn die Obersten des Heiligtums und die Obersten Gottes waren aus den Söhnen Eleasars und aus den Söhnen Ithamars. 6 Und Schemaja, der Sohn Nethaneels, der Schreiber aus Levi, schrieb sie auf in Gegenwart des Königs und der Obersten und Zadoks, des Priesters, und Ahimelechs, des Sohnes Abjathars, und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten. Je ein Vaterhaus wurde ausgelost für Eleasar, und je eines wurde ausgelost für Ithamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los kam heraus für Jehojarib, für Jedaja das zweite, 8 für Harim das dritte, für Seorim das vierte, 9 für Malkija das fünfte, für Mijamin das sechste, 10 für Hakkoz das siebte, für Abija das achte, (Lukas 1.5) 11 für Jeschua das neunte, für Schekanja das zehnte, 12 für Eljaschib das elfte, für Jakim das zwölfte, 13 für Huppa das dreizehnte, für Jeschebab das vierzehnte, 14 für Bilga das fünfzehnte, für Immer das sechzehnte, 15 für Hesir das siebzehnte, für Happizez das achtzehnte, 16 für Pethachja das neunzehnte, für Jecheskel das zwanzigste, 17 für Jakin das einundzwanzigste, für Gamul das zweiundzwanzigste, 18 für Delaja das dreiundzwanzigste, für Maasja das vierundzwanzigste. 19 Das war ihre Einteilung zu ihrem Dienst, um in das Haus Jehovas zu kommen nach ihrer Vorschrift, gegeben durch ihren Vater Aaron, so wie Jehova, der Gott Israels, ihm geboten hatte. 20 Und was die übrigen Söhne Levis betrifft: von den Söhnen Amrams: Schubael; von den Söhnen Schubaels: Jechdeja. - 21 Von Rechabja, von den Söhnen Rechabjas: das Haupt, Jischija. - (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Von den Jizharitern: Schelomoth; von den Söhnen Schelomoths: Jachath. - 23 Und die Söhne Hebrons: Jerija, das Haupt; Amarja, der zweite; Jachasiel, der dritte; Jekamam, der vierte. - 24 die Söhne Ussiels: Micha; von den Söhnen Michas: Schamir. 25 Der Bruder Michas war Jischija; von den Söhnen Jischijas: Sekarja. - 26 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Die Söhne Jaasijas, seines Sohnes: 27 die Söhne Meraris von Jaasija, seinem Sohne: Schoham und Sakkur und Ibri; 28 von Machli: Eleasar, der hatte aber keine Söhne; 29 von Kis, die Söhne Kis': Jerachmeel; 30 und die Söhne Musis: Machil und Eder und Jerimoth. Das waren die Söhne der Leviten, nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, in Gegenwart des Königs David und Zadoks und Ahimelechs und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten, das Haupt der Väter wie sein geringster Bruder. (1. Chronik 25.8) 32 Und sie warteten der Hut des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut des Heiligtums, und der Hut der Söhne Aarons, ihrer Brüder, für den Dienst des Hauses Jehovas.