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3. Mose - Kapitel 18

Verbot geschlechtlicher Verirrungen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott. 3 Ihr sollt nicht tun nach den Werken des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Werken des Landes Kanaan, darein ich euch führen will; ihr sollt auch nach ihrer Weise nicht halten; (2. Mose 23.24) 4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun, und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott. 5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der HERR. (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Niemand soll sich zu seiner nächsten Blutsfreundin tun, ihre Blöße aufzudecken; denn ich bin der HERR.
7 Du sollst deines Vaters und deiner Mutter Blöße nicht aufdecken; es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken. 8 Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken. (5. Mose 27.22)
10 Du sollst die Blöße der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht aufdecken; denn es ist deine Blöße. 11 Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken. 12 Do sollst die Blöße der Schwester deines Vaters nicht aufdecken; denn es ist deines Vaters nächste Blutsfreundin. 13 Du sollst deiner Mutter Schwester Blöße nicht aufdecken; denn es ist deiner Mutter nächste Blutsfreundin. 14 Du sollst deines Vaters Bruders Blöße nicht aufdecken, daß du sein Weib nehmest; denn sie ist deine Base. 15 Du sollst deiner Schwiegertochter Blöße nicht aufdecken; denn es ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken. (1. Mose 38.16)
16 Du sollst deines Bruders Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Bruders Blöße. (Markus 6.18) 17 Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel. (5. Mose 27.23) 18 Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Blöße aufzudecken, ihr zuwider, solange sie noch lebt. 19 Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10)
20 Du sollst auch nicht bei deines Nächsten Weibe liegen, dadurch du dich an ihr verunreinigst. (2. Samuel 11.4) 21 Du sollst auch nicht eines deiner Kinder dahingeben, daß es dem Moloch verbrannt werde, daß du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR. (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31)
22 Du sollst nicht beim Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9)
23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel. (2. Mose 22.18) 24 Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem allem haben sich verunreinigt die Heiden, die ich vor euch her will ausstoßen,
25 und das Land ist dadurch verunreinigt. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie. 26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch; 27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt; 28 auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, gleich wie es die Heiden hat ausgespieen, die vor euch waren. 29 Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet werden von ihrem Volk. 30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den greulichen Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreinigt werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 8

Gesetzeslesung und Laubhüttenfest

1 Und als der siebte Monat herankam und die Kinder Israel in ihren Städten waren, da versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platze, der vor dem Wassertore liegt. Und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Buch des Gesetzes Moses bringen sollte, welches Jehova Israel geboten hatte. (Esra 7.6) 2 Und am ersten Tage des siebten Monats brachte Esra, der Priester, das Gesetz vor die Versammlung, sowohl der Männer als der Weiber, und vor alle, die Verständnis hatten, um zuzuhören. (5. Mose 31.10-13) 3 Und er las darin vor dem Platze, der vor dem Wassertore liegt, vom lichten Morgen bis zum Mittag, in Gegenwart der Männer und der Weiber und derer, die Verständnis hatten; und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Buch des Gesetzes gerichtet. 4 Und Esra, der Schriftgelehrte, stand auf einem Gerüst von Holz, welches man zu diesem Zwecke gemacht hatte. Und neben ihm standen Mattithja und Schema und Anaja und Urija und Hilkija und Maaseja, zu seiner Rechten; und zu seiner Linken Pedaja und Mischael und Malkija und Haschum und Haschbaddana, Sekarja, Meschullam. 5 Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes, denn er ragte über dem ganzen Volke empor; und als er es öffnete, stand das ganze Volk auf. 6 Und Esra pries Jehova, den großen Gott, und das ganze Volk antwortete: Amen, Amen! indem sie ihre Hände emporhoben und sich verneigten und vor Jehova niederwarfen, mit dem Antlitz zur Erde. 7 Und Jeschua und Bani und Scherebja, Jamin, Akkub, Schabbethai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja und die Leviten belehrten das Volk über das Gesetz; und das Volk stand auf seiner Stelle. 8 Und sie lasen in dem Buche, in dem Gesetz Gottes, deutlich, und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand. 9 Und Nehemia, das ist der Tirsatha, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk belehrten, sprachen zu dem ganzen Volke: Dieser Tag ist Jehova, eurem Gott, heilig; seid nicht traurig und weinet nicht! (Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte.) (Nehemia 5.14) 10 Und er sprach zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes, und sendet Teile denen, für welche nichts zubereitet ist; denn der Tag ist unserem Herrn heilig; und betrübet euch nicht, denn die Freude an Jehova ist eure Stärke. 11 Und die Leviten beschwichtigten das ganze Volk, indem sie sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; und betrübet euch nicht! 12 Und das ganze Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile zu senden und ein großes Freudenfest zu begehen. Denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen kundgetan hatte. 13 Und am zweiten Tage versammelten sich die Häupter der Väter des ganzen Volkes, die Priester und die Leviten, zu Esra, dem Schriftgelehrten, und zwar um aufzumerken auf die Worte des Gesetzes. 14 Und sie fanden im Gesetz geschrieben, daß Jehova durch Mose geboten hatte, daß die Kinder Israel am Feste im siebten Monat in Laubhütten wohnen sollten, (3. Mose 23.42) 15 und daß sie verkündigen und einen Ruf ergehen lassen sollten durch alle ihre Städte und durch Jerusalem, und sagen: Gehet hinaus auf das Gebirge und holet Zweige vom Olivenbaum und Zweige vom wilden Ölbaum und Myrtenzweige und Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, um Hütten zu machen, wie geschrieben steht! 16 Und das Volk ging hinaus und holte herbei; und sie machten sich Hütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen, und in den Höfen des Hauses Gottes, und auf dem Platze am Wassertore, und auf dem Platze am Tore Ephraim. (Nehemia 8.1) 17 Und die ganze Versammlung, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt war, machte Hütten und wohnte in den Hütten. Denn die Kinder Israel hatten nicht also getan seit den Tagen Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf jenen Tag. Und es war eine sehr große Freude. 18 Und man las in dem Buche des Gesetzes Gottes Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten Tage. Und sie feierten das Fest sieben Tage lang; und am achten Tage war eine Festversammlung nach der Vorschrift.