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3. Mose - Kapitel 17

Von der Stätte des Opfers

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat. 3 Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager, 4 und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN. 7 Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen. (5. Mose 32.17) 8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, ein Opfer oder Brandopfer tut 9 und bringt's nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem HERRN tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

10 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut ißt, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk ausrotten. (3. Mose 3.17)
11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnt werden. Denn das Blut ist die Versöhnung, weil das Leben in ihm ist. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich gesagt den Kindern Israel: Keine Seele unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt. 13 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren. 14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut; wer es ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein. (3. Mose 11.40)
16 Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.

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Psalm - Kapitel 36

Der Reichtum der Güte Gottes

1 Ein Psalm Davids, des Knechtes des HERRN, vorzusingen. 2 Es ist aus Grund meines Herzens von der Gottlosen Wesen gesprochen, daß keine Gottesfurcht bei ihnen ist. (Römer 3.18)
3 Sie schmücken sich untereinander selbst, daß sie ihre böse Sache fördern und andere verunglimpfem. 4 Alle ihre Worte sind schädlich und erlogen; sie lassen sich auch nicht weisen, daß sie Gutes täten; 5 sondern sie trachten auf ihrem Lager nach Schaden und stehen fest auf dem bösen Weg und scheuen kein Arges. (Micha 2.1) 6 HERR, deine Güte reicht, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen. (Psalm 57.11) (Psalm 108.5)
7 Deine Gerechtigkeit steht wie die Berge Gottes und dein Recht wie eine große Tiefe. HERR, du hilfst Menschen und Vieh. (Psalm 125.1-2) 8 Wie teuer ist deine Güte, Gott, daß Menschenkinder unter dem Schatten deiner Flügel Zuflucht haben! 9 Sie werden trunken von den reichen Gütern deines Hauses, und du tränkest sie mit Wonne als mit einem Strom. (Psalm 23.5) 10 Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, und in deinem Licht sehen wir das Licht. (Jeremia 2.13) 11 Breite deine Güte über die, die dich kennen, und deine Gerechtigkeit über die Frommen.
12 Laß mich nicht von den Stolzen untertreten werden, und die Hand der Gottlosen stürze mich nicht; 13 sondern laß sie, die Übeltäter, daselbst fallen, daß sie verstoßen werden und nicht bleiben mögen.