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3. Mose - Kapitel 17

Von der Stätte des Opfers

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat. 3 Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager, 4 und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN. 7 Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen. (5. Mose 32.17) 8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, ein Opfer oder Brandopfer tut 9 und bringt's nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem HERRN tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

10 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut ißt, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk ausrotten. (3. Mose 3.17)
11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnt werden. Denn das Blut ist die Versöhnung, weil das Leben in ihm ist. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich gesagt den Kindern Israel: Keine Seele unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt. 13 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren. 14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut; wer es ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein. (3. Mose 11.40)
16 Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.

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4. Mose - Kapitel 34

Die Grenzen des Landes Kanaan

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, so soll dies das Land sein, das euch zum Erbteil fällt, das Land Kanaan nach seinen Grenzen. (2. Mose 23.31) 3 Die Ecke gegen Mittag soll anfangen an der Wüste Zin bei Edom, daß eure Grenze gegen Mittag sei vom Ende des Salzmeeres, das gegen Morgen liegt, (Josua 15.1) 4 und das die Grenze sich lenke mittagwärts von der Steige Akrabbim und gehe durch Zin, und ihr Ausgang sei mittagwärts von Kades-Barnea und gelange zum Dorf Adar und gehe durch Azmon 5 und lenke sich von Azmon an den Bach Ägyptens, und ihr Ende sei an dem Meer. 6 Aber die Grenze gegen Abend soll diese sein, nämlich das große Meer. Das sei eure Grenze gegen Abend.
7 Die Grenze gegen Mitternacht soll diese sein: ihr sollt messen von dem großen Meer bis an den Berg Hor, 8 und von dem Berg Hor messen, bis man kommt gen Hamath, das der Ausgang der Grenze sei gen Zedad 9 und die Grenze ausgehe gen Siphron und ihr Ende sei am Dorf Enan. Das sei eure Grenze gegen Mitternacht. 10 Und sollt messen die Grenze gegen Morgen vom Dorf Enan gen Sepham,
11 und die Grenze gehe herab von Sepham gen Ribla morgenwärts von Ain; darnach gehe sie herab und lenke sich an die Seite des Meers Kinneret gegen Morgen (Lukas 5.1) 12 und komme herab an den Jordan, daß ihr Ende sei das Salzmeer. Das sei euer Land mit seiner Grenze umher. 13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durchs Los unter euch teilen sollt, das der HERR geboten hat den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben.
14 Denn der Stamm der Kinder Ruben nach ihren Vaterhäusern und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen. (4. Mose 32.33) 15 Also haben zwei Stämme und der halbe Stamm ihr Erbteil dahin, diesseit des Jordans gegenüber Jericho gegen Morgen.

Namen der Männer, die das Land austeilen sollen

16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17 Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch teilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Dazu sollt ihr nehmen von einem jeglichen Stamm einen Fürsten, das Land auszuteilen. 19 Und das sind der Männer Namen: Kaleb, der Sohn Jephunnes, des Stammes Juda; (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Samuel, der Sohn Ammihuds, des Stammes Simeon; 21 Elidad, der Sohn Chislons, des Stammes Benjamin; 22 Bukki, der Sohn Joglis, Fürst des Stammes der Kinder Dan; 23 Hanniel, der Sohn Ephods, Fürst des Stammes der Kinder Manasse, von den Kindern Joseph; 24 Kemuel, der Sohn Siphtans, Fürst des Stammes der Kinder Ephraim; 25 Elizaphan, der Sohn Parnachs, Fürst des Stammes der Kinder Sebulon; 26 Paltiel, der Sohn Assans, der Fürst des Stammes der Kinder Isaschar; 27 Ahihud, der Sohn Selomis, Fürst des Stammes der Kinder Asser; 28 Pedahel, der Sohn Ammihuds, Fürst des Stammes der Kinder Naphthali. 29 Dies sind die, denen der HERR gebot, daß sie den Kindern Israel Erbe austeilten im Lande Kanaan.