zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 17

Von der Stätte des Opfers

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat. 3 Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager, 4 und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN. 7 Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen. (5. Mose 32.17) 8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, ein Opfer oder Brandopfer tut 9 und bringt's nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem HERRN tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

10 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut ißt, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk ausrotten. (3. Mose 3.17)
11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnt werden. Denn das Blut ist die Versöhnung, weil das Leben in ihm ist. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich gesagt den Kindern Israel: Keine Seele unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt. 13 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren. 14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut; wer es ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein. (3. Mose 11.40)
16 Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.

zurückEinzelansichtvor

Nehemia - Kapitel 10

Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes

1 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. - 2 Seraja, Asarja, Jeremia, 3 Paschchur, Amarja, Malkija, 4 Hattusch, Schebanja, Malluk, 5 Harim, Meremoth, Obadja, 6 Daniel, Ginnethon, Baruk, 7 Meschullam, Abija, Mijamin, 8 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. - 9 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel; 10 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 11 Micha, Rechob, Haschabja, 12 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 13 Hodija, Bani, Beninu. - 14 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani, 15 Bunni, Asgad, Bebai, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Adonija, Bigwai, Adin, 17 Ater, Hiskija, Assur, 18 Hodija, Haschum, Bezai, 19 Hariph, Anathoth, Nobai, 20 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 21 Meschesabeel, Zadok, Jaddua, 22 Pelatja, Hanan, Anaja, 23 Hoschea, Hananja, Haschub, 24 Hallochesch, Pilcha, Schobek, 25 Rechum, Haschabna, Maaseja, 26 und Achija, Hanan, Anan, 27 Malluk, Harim, Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten, 29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun; (Esra 2.70) 30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; 31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. 32 Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes. 34 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist. 35 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen, (3. Mose 6.5) 36 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes. (2. Mose 23.19) 37 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues; (2. Mose 13.2) 38 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)