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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

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Jeremia - Kapitel 52

1 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal; sie war eine Tochter von Jirmeja und stammte aus Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und so wie König Jojakim tat Zidkija, was Jahwe verabscheute. 3 Doch jetzt war das Maß voll. Jahwe war so zornig über die Leute von Juda und Jerusalem, dass er sie aus seinen Augen wegschaffen ließ. - Dann lehnte sich Zidkija gegen den König von Babylon auf. 4 Es geschah am 10. Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, dass König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. Er ließ einen Belagerungswall rings um die Stadt aufschütten. 5 Die Belagerung dauerte bis ins elfte Regierungsjahr Zidkijas. 6 Zuletzt hatte der Hunger in der Stadt überhand genommen. Am 9. Juli war für das einfache Volk nichts mehr zu essen da. 7 Da wurde eine Bresche in die Stadtmauer geschlagen. In der Nacht darauf flohen die Soldaten durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und durchbrachen den Belagerungsring. Sie versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 8 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sein Heer ließ ihn im Stich und zerstreute sich. 9 So nahmen sie den König gefangen und brachten ihn nach Ribla vor den König von Babylon, wo das Urteil über ihn gesprochen wurde. 10 Der König ließ Zidkija zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 11 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und der König ließ ihn in Ketten nach Babylon bringen, wo er bis zu seinem Tod in Gefangenschaft blieb. (Jeremia 32.5) 12 Am 10. August im 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon, traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein. 13 Er ließ den Tempel Jahwes, den Königspalast und alle großen Häuser niederbrennen. 14 Seine Truppen zerstörten auch die ganze Stadtmauer. 15 Dann ließ Nebusaradan den Rest der Einwohner, die einfachen Leute und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, und den Rest der Handwerker gefangen nehmen und in die Verbannung führen. 16 Nur einige Leute vom einfachen Volk ließ der Befehlshaber der Leibwache zurück, um die Äcker und Weinberge zu bestellen. 17 Die Chaldäer zertrümmerten die beiden Bronzesäulen, die vor dem Haus Jahwes standen, ebenso die Kesselwagen und das bronzene "Meer" und schafften das Metall nach Babylon. (Jeremia 27.19-22) 18 Sie nahmen auch die Töpfe und Schaufeln, die Messer, die Schalen zum Auffangen des Blutes und alle anderen Schalen und Bronzegegenstände mit, die für den Tempeldienst gebraucht worden waren. 19 Auch die Becken, die Feuerpfannen und Sprengschalen, die Töpfe, die Leuchter, die Schalen und die Opferschalen und überhaupt alles, was aus reinem Gold und Silber war, nahm der Befehlshaber der Leibwache mit. 20 Für die beiden Säulen, das "Meer", die zwölf Bronzerinder darunter und die Kesselwagen im Haus Jahwes hatte König Salomo eine ungeheure Menge Bronze verarbeitet. (1. Könige 7.15) 21 Jede der Säulen war neun Meter hoch. Ihr Umfang betrug sechs Meter. Sie waren innen hohl und hatten eine Wanddicke von acht Zentimetern. 22 Auf jeder ruhte ein Kapitell aus Bronze von zweieinhalb Meter Höhe, das ringsum mit einem Gitterwerk und mit Granatäpfeln verziert war, alles aus Bronze. 23 Es waren 96 frei hängende Granatäpfel an dem Gitterwerk befestigt, insgesamt 100. 24 Der Befehlshaber der Leibwache ließ den obersten Priester Seraja festnehmen, dazu seinen Stellvertreter Zefanja und die drei für die Torwache verantwortlichen Priester. (1. Chronik 5.40) 25 In der Stadt fanden sich noch der Hofbeamte, der für die Soldaten zuständig gewesen war, sieben Männer, die zu den Vertrauten des Königs gehört hatten, der Beamte, der für die Musterung des Heeres verantwortlich war und 60 seiner Männer. 26 Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, brachte sie nach Ribla zum König von Babel. 27 Dieser ließ sie dort, in der Provinz Hamat, hinrichten. - So wurde das Volk von Juda in die Verbannung geführt. 28 Hier ist die Zahl der von Nebukadnezzar Weggeführten: In seinem 7. Regierungsjahr 3023 Judäer, (2. Könige 24.11) 29 in seinem 18. Regierungsjahr 832 Einwohner von Jerusalem. 30 Im 23. Regierungsjahr Nebukadnezzars führte Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, 745 Judäer fort. Insgesamt waren es 4600 Männer, die in die Gefangenschaft geführt wurden. 31 In dem Jahr, als Ewil-Merodach König von Babylonien wurde, begnadigte er König Jojachin von Juda und holte ihn aus dem Gefängnis. Das geschah im 37. Jahr seiner Gefangenschaft, am 25. März. 32 Er behandelte ihn freundlich und gab ihm eine Ehrenstellung unter den Königen, die nach Babylon gebracht worden waren. 33 Jojachin durfte seine Gefängniskleidung ablegen und zeitlebens an der Tafel des Königs speisen. 34 Der König sorgte auch sonst für seinen Unterhalt. Bis zu seinem Lebensende bekam er täglich, was er brauchte.