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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari, (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 die Söhne Gerschons: Libni und Schimi. 3 Die Söhne Kehats waren Amram, Jizhar, Hebron und Usiël, 4 die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Es folgen die Sippenoberhäupter der Leviten in den Hauptlinien der Nachkommen Levis: 5 Die Gruppe Gerschon: Auf Gerschon folgten in absteigender Linie Libni, Jahat, Simma, 6 Joach, Iddo, Serach und Jeotrai. 7 Die Gruppe Kehat: Auf Kehat folgten in absteigender Linie Amminadab, Korach, Assir, (2. Mose 6.24) 8 Elkana, Abiasaf, Assir, 9 Tahat, Uriël, Usija und Schaul. 10 Die Söhne Elkanas waren Amasai, Ahimot 11 und Elkana. Auf diesen folgten in direkter Linie Zuf, Nahat, 12 Eliab, Jeroham, Elkana und Samuel. (1. Samuel 1.1) 13 Die Söhne Samuels waren sein Erstgeborener Joël und der zweite Abija. (1. Samuel 8.2) 14 Die Gruppe Merari: Auf Merari folgten in absteigender Linie Machli, Libni, Schimi, Usa, 15 Schima, Haggija und Asaja. 16 Ein Teil der Nachkommen Levis erhielt von David den Auftrag, den Chorgesang im Heiligtum Jahwes zu übernehmen, nachdem die Bundeslade dort ihren festen Platz gefunden hatte. 17 Sie versahen diesen Dienst vor dem Zelt der Gottesbegegnung, bis Salomo das Haus Jahwes in Jerusalem gebaut hatte. Sie richteten sich dabei genau nach den Vorschriften. 18 Folgende Leviten wurden zusammen mit den übrigen Männern ihrer Sippen dazu berufen: Leiter der ersten Sängergruppe war Heman von den Nachkommen Kehats. Er war der Sohn Joëls und Enkel Samuels. (1. Chronik 15.17) 19 Seine weiteren Vorfahren waren Elkana, Jeroham, Eliël, Tohu, 20 Zuf, Elkana, Mahat, Amasai, 21 Elkana, Joël, Asarja, Zefanja, 22 Tahat, Assir, Abiasaf, Korach, 23 Jizhar und Kehat, der Sohn Levis und Enkel Israels. 24 Rechts neben Heman stand Asaf von den Nachkommen Gerschons, der Leiter der zweiten Sängergruppe. Er war der Sohn von Berechja und ein Enkel von Schima. (1. Chronik 15.17) 25 Seine weiteren Vorfahren waren: Michael, Maaseja, Malkija, 26 Etni, Serach, Adaja, 27 Etan, Simma, Schimi, 28 Jahat und Gerschon, der Sohn Levis. 29 Links neben Heman stand Etan von den Nachkommen Meraris, der Leiter der dritten Sängergruppe. Er war der Sohn von Kischi und Enkel von Abdi. Seine weiteren Vorfahren waren: Malluch, (1. Chronik 15.17) 30 Haschabja, Amazja, Hilkija, 31 Amzi, Bani, Schemer, 32 Machli, Muschi und Merari, der Sohn Levis. 33 Die anderen Leviten, ihre Brüder, hatten den Dienst an der Wohnung, am Haus Gottes, zu verrichten. 34 Der Priesterdienst aber war den Nachkommen Aarons vorbehalten. Diese verbrannten die Opfer auf dem Brandopferaltar und den Weihrauch auf dem Räucheraltar. Sie allein durften die Arbeiten im Höchstheiligen verrichten und Sühnehandlungen für die Israeliten vollziehen, genau wie es Mose, der Diener Gottes, festgelegt hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Die Nachkommen Aarons in direkter Abstammungslinie waren Eleasar, Pinhas, Abischua, (1. Chronik 5.29) 36 Bukki, Usi, Serachja, 37 Merajot, Amarja, Ahitub, 38 Zadok und Ahimaaz. 39 Die Wohnorte und die Weideplätze für die Viehherden wurden den Nachkommen Levis durch das Los zugeteilt. Das erste Los fiel auf die Nachkommen Aarons, die zu den Nachkommen Kehats gehörten. 40 Sie erhielten im Gebiet des Stammes Juda die Stadt Hebron mit dem Weideland ringsum. 41 Aber das Ackerland der Stadt und die dazugehörenden Dörfer bekam Kaleb, der Sohn von Jefunne. 42 Hebron war eine von den Asylstädten, in denen ein Totschläger Zuflucht finden konnte. Außerdem erhielten die Nachkommen Aarons Libna, Jattir und Eschtemoa mit ihren Weideflächen, 43 Holon und Debir, 44 Aschan und Bet-Schemesch mit dem dazugehörenden Weideland. 45 Dazu bekamen sie im Stammesgebiet von Benjamin Geba, Alemet und Anatot mit ihren Weideflächen. Insgesamt waren es dreizehn Städte. 46 Die übrigen Sippen der Nachkommen Kehats bekamen durch das Los zehn Städte in der westlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse. (1. Chronik 6.51-55) 47 Die verschiedenen Sippen der Nachkommen Gerschons erhielten dreizehn Städte im Gebiet der Stämme Issachar, Ascher und Naftali sowie in der östlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse, in Baschan. (1. Chronik 6.56) 48 Die Sippen der Nachkommen Meraris bekamen durch das Los zwölf Städte im Gebiet der Stämme Ruben, Gad und Sebulon. (1. Chronik 6.62-66) 49 Die Israeliten übergaben also den Nachkommen Levis diese Städte mit dem dazugehörenden Weideland. 50 Die Priester erhielten durch das Los die bereits genannten Städte im Gebiet der Stämme Juda, Simeon und Benjamin. (1. Chronik 6.40) 51 Die anderen Sippen der Nachkommen Kehats erhielten folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Efraïm 52 die Asylstadt Sichem im Bergland von Efraïm, weiter Geser, 53 Kibzajim, Bet-Horon, 54 Ajalon und Gat-Rimmon; 55 im Stammesgebiet von West-Manasse Aner und Jibleam. 56 Die Nachkommen Gerschons bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Gebiet von Ost-Manasse: Golan in Baschan und Aschtarot; 57 im Gebiet von Issachar: Kedesch, Daberat, 58 Ramot und Anem; 59 im Gebiet von Ascher: Mischal, Abdon, 60 Hukok und Rehob; 61 und im Gebiet von Naftali: Kedesch in Galiläa, Hammon und Kirjatajim. 62 Die Nachkommen Meraris schließlich bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Sebulon: Rimmon und Tabor; 63 auf der Ostseite des Jordan im Stammesgebiet von Ruben: die Stadt Bezer, die gegenüber von Jericho in der Steppe liegt, dazu Jahaz, 64 Kedemot und Mefaat; 65 im Stammesgebiet von Gad: Ramot in Gilead, Mahanajim, 66 Heschbon und Jaser.