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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der Männer für den Heerbann

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Hütte des Stifts am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr, da sie aus Ägyptenland gegangen waren, und sprach: 2 Nehmet die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, alles, was männlich ist, von Haupt zu Haupt, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, was ins Heer zu ziehen taugt in Israel; ihr sollt sie zählen nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und sollt zu euch nehmen je vom Stamm einen Hauptmann über sein Vaterhaus. 5 Dies sind die Namen der Hauptleute, die neben euch stehen sollen: von Ruben sei Elizur, der Sohn Sedeurs;
6 von Simeon sei Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais; 7 von Juda sei Nahesson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Isaschar sei Nathanael, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon sei Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs: von Ephraim sei Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse sei Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin sei Abidan, der Sohn des Gideoni; 12 von Dan sei Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais; 13 von Asser sei Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad sei Eljasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphthali sei Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Vornehmsten der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter, die da Häupter über die Tausende in Israel waren.
17 Und Mose und Aaron nahmen sie zu sich, wie sie da mit Namen genannt sind,
18 und sammelten auch die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats und rechneten nach ihrer Geburt, nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, von Haupt zu Haupt, 19 wie der HERR dem Mose geboten hatte, und zählten sie in der Wüste Sinai. 20 Der Kinder Ruben, des ersten Sohnes Israels, nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
21 wurden gezählt vom Stamme Ruben sechsundvierzigtausend und fünfhundert. 22 Der Kinder Simeon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern, Zahl und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
23 wurden gezählt zum Stamm Simeon neunundfünfzigtausend und dreihundert. 24 Der Kinder Gad nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
25 wurden gezählt zum Stamm Gad fünfundvierzigtausend sechshundertundfünfzig. 26 Der Kinder Juda nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
27 wurden gezählt zum Stamm Juda vierundsiebzigtausend und sechshundert. 28 Der Kinder Isaschar nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
29 wurden gezählt zum Stamm Isaschar vierundfünfzigtausend und vierhundert. 30 Der Kinder Sebulon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
31 wurden gezählt zum Stamm Sebulon siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 32 Der Kinder Joseph von Ephraim nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
33 wurden gezählt zum Stamm Ephraim vierzigtausend und fünfhundert. 34 Der Kinder Manasse nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
35 wurden zum Stamm Manasse gezählt zweiunddreißigtausend und zweihundert. 36 Der Kinder Benjamin nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
37 wurden zum Stamm Benjamin gezählt fünfunddreißigtausend und vierhundert. 38 Der Kinder Dan nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
39 wurden gezählt zum Stamme Dan zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 40 Der Kinder Asser nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
41 wurden gezählt zum Stamm Asser einundvierzigtausend und fünfhundert. 42 Der Kinder Naphthali nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
43 wurden zum Stamm Naphthali gezählt dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 44 Dies sind, die Mose und Aaron zählten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über ein Vaterhaus war.
45 Und die Summe der Kinder Israel nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte in Israel, 46 war sechsmal hunderttausend und dreitausend fünfhundertundfünfzig. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach ihrer Väter Stamm wurden nicht mit darunter gezählt.

Aussonderung der Leviten

48 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
49 Den Stamm Levi sollst du nicht zählen noch ihre Summe nehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst sie ordnen zur Wohnung des Zeugnisses und zu allem Geräte und allem, was dazu gehört. Und sie sollen die Wohnung tragen und alles Gerät und sollen sein pflegen und um die Wohnung her sich lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazumacht, der soll sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeglicher in sein Lager und zu dem Panier seiner Schar. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, auf daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten des Dienstes warten an der Wohnung des Zeugnisses. 54 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte.