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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Bewohner Jerusalems und Judas

1 Und die Obersten des Volkes wohnten in Jerusalem. Und das übrige Volk warf Lose, um je einen von zehn kommen zu lassen, damit er in Jerusalem, der heiligen Stadt, wohne, die neun anderen Teile aber in den Städten blieben. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die sich freiwillig erboten, in Jerusalem zu wohnen. 3 Und dies sind die Häupter der Landschaft, welche in Jerusalem wohnten; in den Städten Judas aber wohnten, ein jeder in seinem Besitztum, in ihren Städten: Israel, die Priester und die Leviten und die Nethinim und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Und zwar wohnten in Jerusalem von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins; von den Söhnen Judas: Athaja, der Sohn Ussijas, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Schephatjas, des Sohnes Mahalalels, von den Söhnen Perez'; 5 und Maaseja, der Sohn Baruks, des Sohnes Kol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sekarjas, von den Schilonitern. 6 Aller Söhne des Perez, die in Jerusalem wohnten, waren 468 tapfere Männer. 7 Und dies sind die Söhne Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai-Sallai, 928. 9 Und Joel, der Sohn Sikris, war Aufseher über sie; und Juda, der Sohn Hassenuas, war über die Stadt als Zweiter. - 10 Von den Priestern: Jedaja, [der Sohn des] Jojarib, Jakin, 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes, 12 und ihre Brüder, welche die Geschäfte im Hause verrichteten: 822; und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas, 13 und seine Brüder, Häupter von Vaterhäusern: 242; und Amaschsai, der Sohn Asarels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Meschillemoths, des Sohnes Immers, 14 und ihre Brüder, tüchtige Männer: 128. Und Aufseher über sie war Sabdiel, der Sohn Haggedolims. - 15 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Bunnis; 16 und Schabbethai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, welche über die äußeren Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt waren; 17 und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, das Haupt; er stimmte den Lobgesang an beim Gebet; und Bakbukja, der Zweite, von seinen Brüdern; und Abda, der Sohn Schammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns. 18 Aller Leviten in der heiligen Stadt waren 284. - 19 Und die Torhüter: Akkub, Talmon und ihre Brüder, die in den Toren Wache hielten, 172. - 20 (Und das übrige Israel, die Priester, die Leviten, waren in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. - 21 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel; und Zicha und Gischpa waren über die Nethinim. -) 22 Und Aufseher der Leviten in Jerusalem war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes. 23 Denn ein Gebot des Königs war über sie ergangen, und eine Verpflichtung über die Sänger betreffs der täglichen Gebühr. 24 Und Pethachja, der Sohn Meschesabeels, von den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas, war zur Hand des Königs für alle Angelegenheiten des Volkes. 25 Und was die Dörfer auf ihren Feldern betrifft, so wohnten von den Kindern Juda in Kirjath-Arba und seinen Tochterstädten und in Dibon und seinen Tochterstädten und in Jekabzeel und seinen Dörfern; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 und in Jeschua und in Molada und in Beth-Pelet, 27 und in Hazar-Schual und in Beerseba und seinen Tochterstädten, 28 und in Ziklag und in Mekona und in seinen Tochterstädten, (Josua 15.31) 29 und in En-Rimmon und in Zora und in Jarmuth, 30 Sanoach, Adullam und seinen Dörfern, Lachis und seinen Feldern, Aseka und seinen Tochterstädten. Und sie ließen sich nieder von Beerseba bis zum Tale Hinnom. 31 Und die Kinder Benjamin wohnten von Geba an in Mikmas und Aija und Bethel und seinen Tochterstädten, (Josua 18.22) 32 in Anathoth, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod und Ono, dem Tale der Werkleute. 36 Und von den Leviten gehörten Abteilungen von Juda zu Benjamin.