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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

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5. Mose - Kapitel 9

Warnung vor überheblichkeit - Goldenes Kalb

1 Höre, Israel! Du gehst heute über den Jordan, um hineinzukommen, Nationen in Besitz zu nehmen, größer und stärker als du, Städte, groß und befestigt bis an den Himmel, (5. Mose 1.28) 2 ein großes und hohes Volk, die Söhne der Enakim, die du ja kennst, und von denen du ja gehört hast: Wer kann vor den Kindern Enaks bestehen? (4. Mose 13.32-33) 3 So wisse heute, daß Jehova, dein Gott, es ist, der vor dir her hinübergeht, ein verzehrendes Feuer; er wird sie vertilgen, und er wird sie vor dir beugen; und du wirst sie austreiben und sie schnell vernichten, so wie Jehova zu dir geredet hat. (5. Mose 4.24) 4 Sprich nicht in deinem Herzen, wenn Jehova, dein Gott, sie vor dir ausstößt: Um meiner Gerechtigkeit willen hat Jehova mich hierher gebracht, um dieses Land in Besitz zu nehmen; denn um der Gesetzlosigkeit dieser Nationen willen treibt Jehova sie vor dir aus. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Nicht um deiner Gerechtigkeit und der Geradheit deines Herzens willen kommst du hinein, um ihr Land in Besitz zu nehmen; sondern um der Gesetzlosigkeit dieser Nationen willen treibt Jehova, dein Gott, sie vor dir aus, und damit er das Wort aufrecht halte, welches Jehova deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. 6 So wisse denn, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen Jehova, dein Gott, dir dieses gute Land gibt, es zu besitzen; denn ein hartnäckiges Volk bist du. (2. Mose 32.9) 7 Gedenke, vergiß nicht, wie du Jehova, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast! Von dem Tage an, da du aus dem Lande Ägypten herausgezogen bist, bis ihr an diesen Ort kamet, seid ihr widerspenstig gegen Jehova gewesen. 8 Und am Horeb erzürntet ihr Jehova; und Jehova ergrimmte über euch, so daß er euch vertilgen wollte. (2. Mose 32.1) 9 Als ich auf den Berg stieg, um die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den Jehova mit euch gemacht hatte, da blieb ich auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte, - Brot aß ich nicht, und Wasser trank ich nicht - 10 und Jehova gab mir die zwei steinernen Tafeln, beschrieben mit dem Finger Gottes; und auf ihnen standen alle die Worte, welche Jehova auf dem Berge mit euch geredet hatte, mitten aus dem Feuer, am Tage der Versammlung. 11 Und es geschah am Ende von vierzig Tagen und vierzig Nächten, da gab mir Jehova die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes. 12 Und Jehova sprach zu mir: Mache dich auf, steige eilends von hier hinab! denn dein Volk, das du aus Ägypten herausgeführt hast, hat sich verderbt. Sie sind schnell von dem Wege abgewichen, den ich ihnen geboten habe; sie haben sich ein gegossenes Bild gemacht. 13 Und Jehova sprach zu mir und sagte: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein hartnäckiges Volk. 14 Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel auslösche; und ich will dich zu einer Nation machen, stärker und größer als sie. 15 Und ich wandte mich und stieg von dem Berge herab (und der Berg brannte mit Feuer), und die zwei Tafeln des Bundes waren auf meinen beiden Händen. 16 Und ich sah, und siehe, ihr hattet gegen Jehova, euren Gott, gesündigt; ihr hattet euch ein gegossenes Kalb gemacht; ihr waret schnell von dem Wege abgewichen, den Jehova euch geboten hatte. 17 Und ich faßte die beiden Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen. 18 Und ich warf mich vor Jehova nieder, wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte - Brot aß ich nicht, und Wasser trank ich nicht - um all eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, indem ihr tatet, was übel war in den Augen Jehovas, ihn zu reizen. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn mir war bange vor dem Zorn und dem Grimm, womit Jehova über euch ergrimmt war, so daß er euch vertilgen wollte. Und Jehova erhörte mich auch dieses Mal. (Hebräer 12.21) 20 Auch über Aaron zürnte Jehova sehr, so daß er ihn vertilgen wollte; und ich bat auch für Aaron in selbiger Zeit. 21 Und ich nahm eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, und verbrannte es mit Feuer, und ich zerstieß es, indem ich es wohl zermalmte, bis es zu feinem Staube ward; und ich warf seinen Staub in den Bach, der von dem Berge herabfließt. - 22 Und zu Tabhera und zu Massa und zu Kibroth-Hattaawa erzürntet ihr Jehova. - (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34) 23 Und als Jehova euch aus Kades-Barnea sandte und sprach: Ziehet hinauf und nehmet das Land in Besitz, das ich euch gegeben habe, da waret ihr widerspenstig gegen den Befehl Jehovas, eures Gottes, und ihr glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Widerspenstige seid ihr gegen Jehova gewesen von dem Tage an, da ich euch gekannt habe. 25 Und ich warf mich vor Jehova nieder, die vierzig Tage und die vierzig Nächte, die ich mich niederwarf; denn Jehova hatte gesagt, daß er euch vertilgen wolle; (5. Mose 9.18) 26 und ich betete zu Jehova und sprach: Herr, Jehova! Verdirb nicht dein Volk und dein Erbteil, das du durch deine Größe erlöst, das du mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt hast. 27 Gedenke deiner Knechte, Abrahams, Isaaks und Jakobs; kehre dich nicht an die Härtigkeit dieses Volkes und an seine Gesetzlosigkeit und an seine Sünde, 28 damit das Land, aus welchem du uns herausgeführt hast, nicht sage: Weil Jehova nicht imstande war, sie in das Land zu bringen, wovon er zu ihnen geredet hatte, und weil er sie haßte, hat er sie herausgeführt, um sie in der Wüste sterben zu lassen. (4. Mose 14.16) 29 Sie sind ja dein Volk und dein Erbteil, das du herausgeführt hast mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arme.