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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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Nehemia - Kapitel 5

1 Auf einmal breitete sich eine große Unzufriedenheit bei den Männern des einfachen Volkes aus. Sie beschwerten sich mit ihren Frauen über ihre jüdischen Stammesbrüder. 2 Die einen klagten: "Wir haben viele Söhne und Töchter und wissen nicht, wie wir satt werden sollen! Wir brauchen Getreide zum Überleben!" 3 Andere sagten: "Um in der Hungersnot Getreide zu bekommen, mussten wir unsere Felder, Weinberge und Häuser verpfänden." 4 Wieder andere beklagten sich: "Und wir mussten unsere Felder und Weinberge verpfänden, um die Steuer für den König bezahlen zu können." 5 Und alle sagten: "Wir sind doch vom gleichen Fleisch und Blut wie unsere Stammesbrüder! Sind unsere Kinder nicht genauso Israeliten wie ihre Kinder? Und doch müssen wir unsere Söhne und Töchter zu Sklaven erniedrigen. Einige unserer Töchter sind schon in ihrer Gewalt, und wir können nichts dagegen tun. Unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen." 6 Als ich ihre Klage und diese Worte hörte, wurde ich sehr zornig. 7 Ich dachte gründlich über alles nach und stellte dann die Vornehmen und Vorsteher zur Rede: "Ihr nutzt die Not eurer Brüder schamlos aus!" Dann brachte ich die Sache vor die ganze Volksversammlung. (2. Mose 22.24) 8 Ich sagte: "Wir haben unsere jüdischen Stammesbrüder, die von Fremden zu Sklaven gemacht wurden, freigekauft, so weit es uns möglich war. Und ihr wollt sie jetzt selber verkaufen, damit sie dann wieder an uns verkauft werden?" Da wussten sie keine Antwort und schwiegen. 9 "Es ist unwürdig, was ihr da tut!", sagte ich. "Solltet nicht gerade ihr in Furcht vor Gott leben? Doch so macht ihr uns zum Gespött für unsere Feinde! 10 Auch ich und meine Brüder und meine Diener haben Geld und Getreide verliehen. Erlassen wir ihnen doch die Rückzahlung! 11 Gebt ihnen unverzüglich ihre Felder und Weinberge, Olivenhaine und Häuser zurück!" 12 Sie erwiderten: "Gut, wir wollen alles zurückgeben und nichts mehr von ihnen fordern. Wir wollen alles tun, was du gesagt hast." Da rief ich die Priester und ließ die Gläubiger vor ihnen schwören, ihre Zusage wirklich zu halten. 13 Außerdem schüttelte ich den Bausch meines Gewandes vor ihnen aus und erklärte: "Genauso soll Gott jeden, der diesen Schwur nicht hält, aus seinem Haus und Besitz herausschütteln. Ja, er selbst sei so ausgeschüttelt und geleert." Da rief die ganze Versammlung: "Amen!" und lobte Jahwe. Alle hielten sich an diese Abmachung. 14 Ich selbst habe vom Anfang meiner Statthalterschaft in Juda an zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, für mich und meine Brüder auf alle mir zustehenden Unterhaltskosten verzichtet. 15 Frühere Statthalter hatten dem Volk schwere Lasten auferlegt und nicht nur Brot und Wein, sondern auch 40 Silberstücke pro Tag von ihnen genommen. Auch ihre Diener hatten willkürlich über das Volk geherrscht. Ich habe das nicht so gemacht, weil ich Gott fürchtete. 16 Auch beim Bau der Mauer habe ich selbst Hand angelegt und auch meine Leute haben mitgeholfen. Keiner von uns kaufte Land für sich selbst. 17 An meinem Tisch speisten die 150 Vorsteher der Juden, dazu noch die Gäste von den umliegenden Völkern. 18 Jeden Tag ließ ich ein Rind, sechs ausgesuchte Schafe und Geflügel zubereiten. Alle zehn Tage wurden die verschiedensten Weine in großer Menge angeliefert. Trotzdem habe ich auf die Unterhaltskosten, die mir als Statthalter zustanden, verzichtet, denn der Arbeitsdienst lastete schwer genug auf dem Volk. 19 "Denk an mich, mein Gott, und lass mir zugutekommen, was ich für dieses Volk getan habe!" (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22) (Nehemia 13.31)