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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer unter Serubbabel und Jeschua

1 Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, 2 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordokai, Bilschan, Mispar, Bigwai, Rechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Parhosch', 2172. 4 Die Söhne Schephatjas, 372; 5 die Söhne Arachs, 775; 6 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2812; 7 die Söhne Elams, 1254; 8 die Söhne Sattus, 945; 9 die Söhne Sakkais, 760; 10 die Söhne Banis, 642; 11 die Söhne Bebais, 623; 12 die Söhne Asgads, 1222; 13 die Söhne Adonikams, 666; 14 die Söhne Bigwais, 2056; 15 die Söhne Adins, 454; 16 die Söhne Aters, von Jehiskia, 98; 17 die Söhne Bezais, 323; 18 die Söhne Jorahs, 112; 19 die Söhne Haschums, 223; 20 die Söhne Gibbars, 95; 21 die Söhne Bethlehems, 123; 22 die Männer von Netopha, 56; 23 die Männer von Anathoth, 128; 24 die Söhne Asmaweths, 42; 25 die Söhne Kirjath-Arims, Kephiras und Beeroths, 743; 26 die Söhne Ramas und Gebas, 621; 27 die Männer von Mikmas, 122; 28 die Männer von Bethel und Ai, 223; 29 die Söhne Nebos, 52; 30 die Söhne Magbisch', 156; 31 die Söhne des anderen Elam, 1254; 32 die Söhne Harims, 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 725; 34 die Söhne Jerechos, 345; 35 die Söhne Senaas, 3630. 36 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschua, 973; 37 die Söhne Immers, 1052; 38 die Söhne Paschchurs, 1247; 39 die Söhne Harims, 1017. 40 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodawjas, vierundsiebzig. - (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 128. - 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, allesamt 139. 43 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, (Esra 8.20) 44 die Söhne Keros', die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs, 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Schalmais, die Söhne Hanans, 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, die Söhne Reajas, 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams, 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais, 50 die Söhne Asnas, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 52 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 53 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 55 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Perudas, (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 57 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amis. 58 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. (Josua 9.23) 59 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addan, Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 60 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 63 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 65 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten noch 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 67 ihrer Kamele 435, der Esel 6720. 68 Und als sie zum Hause Jehovas in Jerusalem kamen, gaben einige von den Häuptern der Väter freiwillig für das Haus Gottes, um es an seiner Stätte aufzurichten. 69 Nach ihrem Vermögen gaben sie für den Schatz des Werkes: an Gold 61000 Dariken und an Silber 5000 Minen, und 100 Priesterleibröcke. 70 Und die Priester und die Leviten und die aus dem Volke und die Sänger und die Torhüter und die Nethinim wohnten in ihren Städten; und ganz Israel wohnte in seinen Städten.