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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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2. Mose - Kapitel 38

Heiligtum: Vorhof und Geräte

1 Und er machte den Brandopferaltar von Akazienholz: fünf Ellen seine Länge, und fünf Ellen seine Breite, quadratförmig, und drei Ellen seine Höhe; (2. Mose 27.1) 2 und er machte seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm waren seine Hörner; und er überzog ihn mit Erz. 3 Und er machte alle die Geräte des Altars: die Töpfe und die Schaufeln und die Sprengschalen, die Gabeln und die Kohlenpfannen; alle seine Geräte machte er von Erz. 4 Und er machte dem Altar ein Gitter von Netzwerk aus Erz, unter seiner Einfassung, unterwärts, bis zu seiner Hälfte. 5 Und er goß vier Ringe an die vier Ecken des ehernen Gitters als Behälter für die Stangen. 6 Und er machte die Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Erz. 7 Und er brachte die Stangen in die Ringe, an die Seiten des Altars, um ihn mit denselben zu tragen; hohl, von Brettern machte er ihn. 8 Und er machte das Becken von Erz und sein Gestell von Erz, von den Spiegeln der sich scharenden Weiber, die sich scharten am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. (2. Mose 30.18-21) 9 Und er machte den Vorhof: an der Mittagseite, südwärts, die Umhänge des Vorhofs von gezwirntem Byssus, hundert Ellen; (2. Mose 27.9) 10 ihre zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 11 Und an der Nordseite hundert Ellen; ihre zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 12 Und an der Westseite fünfzig Ellen Umhänge; ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 13 Und an der Ostseite gegen Aufgang, fünfzig Ellen: 14 fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße; 15 und auf der anderen Seite - diesseit und jenseit vom Tore des Vorhofs - fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße. 16 Alle Umhänge des Vorhofs ringsum waren von gezwirntem Byssus; 17 und die Füße der Säulen von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber und der Überzug ihrer Köpfe von Silber; und die Säulen des Vorhofs waren alle mit Bindestäben von Silber versehen. 18 Und den Vorhang vom Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit, von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; und zwar zwanzig Ellen die Länge; und die Höhe, in der Breite, fünf Ellen, gerade wie die Umhänge des Vorhofs; 19 und ihre vier Säulen und ihre vier Füße waren von Erz, ihre Haken von Silber und der Überzug ihrer Köpfe und ihre Bindestäbe von Silber. 20 Und alle Pflöcke zur Wohnung und zum Vorhof ringsum waren von Erz.

Heiligtum: Berechnung des Goldes, Silbers und der Bronze des Heiligtums

21 Dies ist die Berechnung der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, die berechnet wurde auf Befehl Moses, durch den Dienst der Leviten unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; - (4. Mose 4.28) 22 und Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, machte alles, was Jehova dem Mose geboten hatte; (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Achisamaks, vom Stamme Dan, ein Künstler und Kunstweber und Buntwirker in blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus: - 24 Alles Gold, das zum Werke verwendet wurde an dem ganzen Werke des Heiligtums, das Gold des Webopfers, betrug 29 Talente und 730 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. (2. Mose 30.13) 25 Und das Silber von den Gemusterten der Gemeinde betrug 100 Talente und 1775 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums: 26 ein Beka auf den Kopf, die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, von einem jeden, der zu den Gemusterten überging, von zwanzig Jahren und darüber, von 603550 Mann. 27 Und die 100 Talente Silber waren zum Gießen der Füße des Heiligtums und der Füße des Vorhanges, 100 Füße auf 100 Talente, ein Talent auf einen Fuß. 28 Und von den 1775 Sekeln machte er die Haken für die Säulen und überzog ihre Köpfe und verband sie mit Stäben. 29 Und das Erz des Webopfers betrug 70 Talente und 2400 Sekel. 30 Und er machte daraus die Füße vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und den ehernen Altar und sein ehernes Gitter und alle Geräte des Altars; 31 und die Füße des Vorhofs ringsum und die Füße vom Tore des Vorhofs und alle Pflöcke der Wohnung und alle Pflöcke des Vorhofs ringsum.