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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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2. Mose - Kapitel 28

Heiligtum: Aaron und seine Söhne - Ihre Kleidung

1 Und du, du sollst zu dir nahen lassen deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm, aus der Mitte der Kinder Israel, um mir den Priesterdienst auszuüben: Aaron, Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und du sollst heilige Kleider für deinen Bruder Aaron machen zur Herrlichkeit und zum Schmuck. 3 Und du sollst zu allen reden, die weisen Herzens sind, die ich mit dem Geiste der Weisheit erfüllt habe, daß sie die Kleider Aarons machen, ihn zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben. (2. Mose 31.3) 4 Und dies sind die Kleider, die sie machen sollen: ein Brustschild und ein Ephod und ein Oberkleid, und einen Leibrock von zellenförmigem Gewebe, einen Kopfbund und einen Gürtel; und sie sollen heilige Kleider machen für deinen Bruder Aaron und für seine Söhne, um mir den Priesterdienst auszuüben. 5 Und sie sollen das Gold und den blauen und den roten Purpur und den Karmesin und den Byssus nehmen 6 und sollen das Ephod machen von Gold, blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Kunstweberarbeit. 7 Es soll zwei zusammenfügende Schulterstücke haben an seinen beiden Enden, und so werde es zusammengefügt. 8 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wird, der darüber ist, soll von gleicher Arbeit mit ihm sein, von gleichem Stoffe: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Und du sollst zwei Onyxsteine nehmen und die Namen der Söhne Israels darauf stechen: 10 sechs ihrer Namen auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den anderen Stein, nach ihrer Geburtsfolge. 11 In Steinschneiderarbeit, in Siegelstecherei sollst du die beiden Steine stechen nach den Namen der Söhne Israels; mit Einfassungen von Gold umgeben sollst du sie machen. 12 Und setze die beiden Steine auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel; und Aaron soll ihre Namen auf seinen beiden Schultern tragen vor Jehova zum Gedächtnis. 13 Und mache Einfassungen von Gold; 14 und zwei Ketten von reinem Golde: schnurähnlich sollst du sie machen, in Flechtwerk, und die geflochtenen Ketten an die Einfassungen befestigen. 15 Und mache das Brustschild des Gerichts in Kunstweberarbeit; gleich der Arbeit des Ephods sollst du es machen: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus sollst du es machen. 16 Quadratförmig soll es sein, gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite. 17 Und besetze es mit eingesetzten Steinen, vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 18 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 19 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 20 und die vierte Reihe: Chrysolith und Onyx und Jaspis; mit Gold sollen sie eingefaßt sein in ihren Einsetzungen. 21 Und der Steine sollen nach den Namen der Söhne Israels zwölf sein, nach ihren Namen; in Siegelstecherei sollen sie sein, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 22 Und mache an das Brustschild schnurähnliche Ketten in Flechtwerk, von reinem Golde. 23 Und mache an das Brustschild zwei Ringe von Gold, und befestige die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 24 Und befestige die zwei geflochtenen Schnüre von Gold an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 25 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre sollst du an die beiden Einfassungen befestigen und sie an die Schulterstücke des Ephods befestigen, an seine Vorderseite. 26 Und mache zwei Ringe von Gold und befestige sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin ist, einwärts; 27 und mache zwei Ringe von Gold und befestige sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 28 Und man soll das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods binden mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods sei und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrücke. 29 Und Aaron soll die Namen der Söhne Israels an dem Brustschilde des Gerichts auf seinem Herzen tragen, wenn er ins Heiligtum hineingeht, zum Gedächtnis vor Jehova beständig. 30 Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor Jehova hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor Jehova beständig. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8) 31 Und mache das Oberkleid des Ephods ganz von blauem Purpur. 32 Und seine Kopföffnung soll in seiner Mitte sein; eine Borte soll es an seiner Öffnung haben ringsum, in Weberarbeit; wie die Öffnung eines Panzers soll daran sein, daß es nicht einreiße. 33 Und an seinen Saum mache Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, an seinen Saum ringsum, und Schellen von Gold zwischen ihnen ringsum: 34 eine Schelle von Gold und einen Granatapfel, eine Schelle von Gold und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum. 35 Und Aaron soll es anhaben, um den Dienst zu verrichten, daß sein Klang gehört werde, wenn er ins Heiligtum hineingeht vor Jehova, und wenn er hinausgeht, daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13) 36 Und mache ein Blech von reinem Golde und stich darauf mit Siegelstecherei: Heiligkeit dem Jehova! 37 Und tue es an eine Schnur von blauem Purpur; und es soll an dem Kopfbunde sein, an der Vorderseite des Kopfbundes soll es sein. 38 Und es soll auf der Stirn Aarons sein, und Aaron soll die Ungerechtigkeit der heiligen Dinge tragen, welche die Kinder Israel heiligen werden, bei allen Gaben ihrer heiligen Dinge; und es soll beständig an seiner Stirn sein, zum Wohlgefallen für sie vor Jehova. 39 Und mache den Leibrock von zellenförmigem Gewebe von Byssus, und mache einen Kopfbund von Byssus; und einen Gürtel sollst du machen in Buntwirkerarbeit. 40 Und den Söhnen Aarons sollst du Leibröcke machen und sollst ihnen Gürtel machen, und hohe Mützen sollst du ihnen machen zur Herrlichkeit und zum Schmuck. 41 Und du sollst deinen Bruder Aaron damit bekleiden und seine Söhne mit ihm; und du sollst sie salben und sie weihen und sie heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und mache ihnen Beinkleider von Linnen, um das Fleisch der Blöße zu bedecken; von den Hüften bis an die Schenkel sollen sie reichen. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie anhaben, wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen, oder wenn sie dem Altar nahen, um den Dienst im Heiligtum zu verrichten, daß sie nicht eine Ungerechtigkeit tragen und sterben: eine ewige Satzung für ihn und für seinen Samen nach ihm.