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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Jeremia - Kapitel 32

1 Im 10. Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda - es war das 18. Jahr Nebukadnezzars - kam das Wort Jahwes zu Jeremia. 2 Jerusalem wurde damals vom Heer des babylonischen Königs belagert, und der Prophet Jeremia wurde im Wachthof beim Königspalast gefangen gehalten. (2. Könige 25.1-2) 3 König Zidkija hatte ihn verhaften lassen, weil er geweissagt hatte: "So spricht Jahwe: 'Passt auf! Ich lasse diese Stadt in die Hände des Königs von Babylon fallen. Er wird sie erobern. (Jeremia 21.7) (Jeremia 27.6) 4 Auch König Zidkija wird der Gewalt der Chaldäer nicht entkommen, sondern ganz bestimmt dem König von Babylon in die Hände fallen. Er wird ihm Auge in Auge gegenüberstehen und von Mund zu Mund mit ihm sprechen. 5 Nebukadnezzar wird ihn dann nach Babylon bringen, und dort wird er bleiben, bis ich ihn heimsuche', spricht Jahwe. 'Euer Kampf gegen die Chaldäer wird vergeblich sein.'" (Jeremia 52.11) 6 Jeremia berichtet: Das Wort Jahwes kam zu mir: 7 "Pass auf! Hanamel, der Sohn deines Onkels Schallum, wird zu dir kommen und sagen: 'Kauf meinen Acker in Anatot, denn du hast als nächster Verwandter das Vorkaufsrecht.'" (3. Mose 25.25) (Rut 4.3-4) 8 Wie Jahwe es angekündigt hatte, kam Hanamel zu mir in den Wachthof und sagte: "Kauf mir doch meinen Acker in Anatot im Gebiet von Benjamin ab! Denn du hast das Erb- und Vorkaufsrecht. Bitte kauf ihn!" Da begriff ich, dass es ein Befehl Jahwes war, 9 und kaufte Hanamel den Acker in Anatot für 17 Silberstücke ab. 10 Ich unterschrieb den Kaufvertrag mit den Zeugen, die ich hergebeten hatte, versiegelte das Original und wog das Silber auf der Waage ab. 11 Den Kaufvertrag mit seinen Festlegungen und Bestimmungen, und zwar das versiegelte Original und die offene Abschrift, 12 gab ich Baruch Ben-Nerija, dem Enkel von Machseja. Das geschah in Gegenwart meines Vetters Hanamel, der Zeugen, die den Kaufvertrag unterschrieben hatten, und der anderen Judäer, die sich im Wachthof aufhielten. 13 Dann befahl ich Baruch vor ihnen allen: 14 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Nimm diesen Kaufvertrag, das versiegelte Original und die offene Abschrift, und bewahre sie in einem Tonkrug auf, damit sie lange erhalten bleiben. 15 Denn so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Man wird in diesem Land wieder Häuser, Felder und Weinberge kaufen.'" 16 Nachdem ich Baruch Ben-Nerija den Kaufvertrag gegeben hatte, betete ich zu Jahwe: 17 "Ach, mein Herr, Jahwe, du hast Himmel und Erde durch deine gewaltige Macht und deine große Kraft geschaffen. Dir ist nichts unmöglich. (Jeremia 27.5) (Lukas 1.37) 18 Tausenden von Generationen erweist du deine Gnade, und die Schuld der Väter zahlst du ihren Kindern heim, du großer und mächtiger Gott, dein Name ist 'Jahwe, der Allmächtige'. (2. Mose 20.5-6) 19 Großartig ist dein Rat und gewaltig deine Tat! Du achtest genau auf das, was die Menschen tun, um jedem zu geben, was sein Tun und Lassen verdient. (Römer 2.6) 20 Schon in Ägypten und bis heute hast du Zeichen und Wunder getan an Israel und auch an anderen Menschen. So hast du dir bis heute einen Namen gemacht. 21 Du hast dein Volk Israel mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt mit Zeichen und Wundern, mit ausgestrecktem Arm und gewaltigen Schreckenstaten 22 und hast ihnen dieses Land gegeben, wie du es ihren Vätern unter Eid zugesagt hast, ein Land, das von Milch und Honig überfließt. 23 Sie kamen hinein und nahmen es in Besitz. Doch dann hörten sie nicht mehr auf dich und lebten nicht mehr nach deiner Weisung. Sie taten nichts von dem, was du ihnen befohlen hattest. Da hast du nun dieses Unheil über sie hereinbrechen lassen. 24 Die Angriffsrampen reichen schon bis an die Stadt. Die Eroberung ist vorbereitet. Durch Schwert, Hunger und Pest ist die Stadt ja schon in der Gewalt der Chaldäer, die sie belagern. Es ist eingetroffen, was du gesagt hast, du siehst es ja selbst. 25 Und da sagst du zu mir, ich solle Geld für einen Acker ausgeben und Zeugen dafür benennen, wo doch die Stadt schon in der Gewalt der Chaldäer ist?" 26 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 27 "Sieh doch, ich bin Jahwe, der Gott alles Lebendigen. Sollte mir irgendetwas unmöglich sein? (4. Mose 16.22) (Jeremia 32.17) 28 Darum pass auf! So spricht Jahwe: 'Ich lasse diese Stadt in die Hände der Chaldäer fallen, ich gebe sie in die Gewalt des Königs Nebukadnezzar von Babylon. (Jeremia 32.3) 29 Die Chaldäer, die diese Stadt belagern, werden sie einnehmen und in Brand stecken. Sie werden sie samt allen Häusern niederbrennen, auf deren Dachterrassen man dem Götzen Baal Räucheropfer gebracht und anderen Göttern Trankopfer gespendet hat, um mich zu beleidigen. (Jeremia 19.13) 30 Denn die Leute von Israel und Juda taten von ihrer Jugend an nur das, was mir missfällt. Ja, die Israeliten haben mich durch ihr Verhalten immer nur zornig gemacht', spricht Jahwe. 31 Denn diese Stadt hat mich vom Tag ihrer Gründung an bis heute zur Weißglut gebracht, sodass ich sie nun aus meinen Augen wegschaffen muss. 32 Es geschieht wegen der ganzen Bosheit, mit der die Leute von Israel und Juda mich herausgefordert haben, sie und ihre Könige, ihre hohen Beamten, ihre Priester und Propheten, die Männer von Juda und die Bewohner Jerusalems. 33 Sie haben mir den Rücken zugekehrt und nicht das Gesicht. Obwohl ich sie immer wieder belehrte, hörten sie nicht und nahmen keine Belehrung an. 34 Sie haben ihre Scheusale in das Haus gestellt, das meinen Namen trägt, und haben es so entweiht. (2. Könige 21.4-5) (Jeremia 7.30) 35 Im Hinnomtal haben sie die Opferhöhe des Baal gebaut, um ihre Söhne und Töchter für den Moloch zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist es mir in den Sinn gekommen, solche abscheulichen Taten zu verlangen und Juda in Sünde zu stürzen." (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.5) 36 Nun aber spricht Jahwe, der Gott Israels, über diese Stadt, von der ihr sagt: Sie wird durch das Schwert, durch Hunger und Pest dem König von Babylon in die Hände fallen: 37 "Seht, ich sammle sie aus allen Ländern, in die ich sie mit Zorn, Grimm und Wut versprengt habe. Ich bringe sie wieder an diesen Ort zurück und lasse sie hier in Sicherheit wohnen. 38 Dann werden sie mein Volk sein und ich ihr Gott. (Jeremia 24.7) (Jeremia 30.22) (Jeremia 31.1) (Jeremia 31.33) 39 Ich werde es bewirken, dass sie nur eins im Sinn haben und nur eins erstreben: mich allezeit zu fürchten, ihnen und ihren Kindern zum Guten. (Hesekiel 36.27) 40 Und ich werde einen ewigen Bund mit ihnen schließen, dass ich nie aufhören werde, ihnen Gutes zu tun. Ich lege ihnen Ehrfurcht vor mir ins Herz, sodass sie sich nicht mehr von mir abwenden. 41 Dann wird es mir ein Vergnügen sein, ihnen Gutes zu tun. Ganz gewiss pflanze ich sie in dieses Land ein und tue es von ganzem Herzen und mit ganzer Kraft." 42 Denn so spricht Jahwe: "So wie ich all das große Unheil über dieses Volk gebracht habe, werde ich auch all das Gute über sie bringen, das ich ihnen versprach. 43 Man wird wieder Felder kaufen in diesem Land, von dem ihr sagt: 'Es ist Ödland, ohne Menschen und Vieh, und es gehört ja schon den Chaldäern.' 44 Ja, man wird wieder Geld ausgeben für Äcker, man wird Kaufverträge ausstellen und vor Zeugen versiegeln. Man wird es im Gebiet von Benjamin tun, in der Umgebung von Jerusalem und in den Städten Judas, ob sie auf dem Gebirge liegen, in der Schefela oder im Negev. Denn ich werde ihr Schicksal wenden, spricht Jahwe." (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3)