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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Hesekiel - Kapitel 40

1 Am Jahresanfang, am 10. April im 25. Jahr unserer Verbannung - das war das 14. Jahr nach dem Fall der Stadt - legte Jahwe die Hand auf mich und brachte mich genau dorthin. 2 In göttlichen Visionen brachte er mich ins Land Israel und setzte mich auf einem sehr hohen Berg nieder. Auf dessen Südseite war so etwas wie eine Stadt zu sehen. 3 Dorthin brachte er mich. Am Tor stand ein Mann, der aussah, als sei er aus Bronze. In seiner Hand hielt er eine Schnur aus Flachs und eine Messrute. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Der Mann sagte zu mir: "Du Mensch, mach deine Augen und Ohren auf und achte genau auf alles, was ich dir zeige. Denn dazu bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Haus Israel alles, was du hier zu sehen bekommst." (Hesekiel 44.5) 5 Ich sah, dass der ganze Tempelbezirk von einer Mauer umschlossen war. Der Mann maß sie mit der Messrute in seiner Hand aus: eine Rute hoch, eine Rute dick. Die Messrute in seiner Hand war sechs Ellen lang, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet. 6 Dann stieg der Mann die Stufen hinauf, die zum östlichen Toreingang führten, und maß die Torschwelle. Sie war drei Meter breit. 7 Jede Nische für die Wächter im Tor war drei Meter lang und drei Meter breit. Die Pfeiler zwischen den Nischen waren zweieinhalb Meter dick. Die Schwelle der hinteren Toröffnung war, wie die der vorderen, drei Meter breit. 8 Dann maß er die Vorhalle des Tores zum Tempel hin. Sie war drei Meter tief 9 und vier Meter breit. Die Mauerstücke rechts und links am Ausgang waren einen Meter dick. 10 Das Osttor hatte auf jeder Seite drei durch Pfeiler getrennte gleich große Nischen für die Wächter. 11 Die lichte Weite der Toröffnung betrug fünf Meter und die ganze Torbreite sechseinhalb Meter. 12 Die Nischen für die Wächter auf jeder Seite waren zum Durchgang hin mit einer Mauer von einem halben Meter Höhe abgeschlossen. 13 Dann maß er die Breite des ganzen Tores. Vom Dachansatz der einen Nische bis zum Dachansatz der gegenüberliegenden waren es zwölfeinhalb Meter. 14 Für die vorspringenden Wände, die auf die Pfeiler des Innenhofes zuliefen, machte er eine Länge von zehn Metern aus. 15 Das ganze Torgebäude vom Vordereingang bis zu dem des Innenhofs maß 25 Meter. 16 Die Nischen hatten gerahmte Fenster an den Außen- und Innenwänden. Auch die Vorhalle hatte ringsherum Fenster. Und die Mauerstücke am Torausgang waren mit Palmen verziert. 17 Dann brachte er mich in den äußeren Vorhof. Dieser war ringsherum von 30 nebeneinander liegenden Räumen umgeben. Vor diesen Räumen war der Boden mit Steinplatten belegt. 18 Der Plattenbelag reichte so weit in den Vorhof hinein wie die Torgebäude und lag tiefer als der innere Vorhof. 19 Er maß den Abstand zwischen der Innenseite des unteren Tores bis zur Außenseite des höher gelegenen Innentores. Es waren 50 Meter. Nachdem die Ostseite ausgemessen war, gingen wir auf die Nordseite. 20 Auch dort war ein Tor zum äußeren Vorhof. Seine Außenseite zeigte nach Norden. Er maß seine Länge und Breite. 21 Es hatte drei Nischen auf jeder Seite für die Wächter. Seine Pfeiler und die Vorhalle hatten die gleichen Maße wie das erste Tor. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 22 Vorhalle, Fenster und Palmen sahen genauso aus wie beim Osttor. Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. 23 Wie beim Osttor befand sich genau gegenüber ein Tor, das zum inneren Vorhof führte. Von Tor zu Tor waren es 50 Meter. 24 Dann führte er mich auf die Südseite. Auch dort war ein Tor. Seine Vorhalle und das Mauerwerk hatten die gleichen Maße wie die anderen Tore. 25 Auch die Fenster im Torgebäude und in der Vorhalle waren wie die anderen Fenster. Das Tor war 25 Meter lang und halb so breit. 26 Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. Die Mauerstücke rechts und links waren mit Palmen verziert. 27 Auch hier hatte es als Gegenstück in 50 Metern Entfernung ein Tor zum inneren Vorhof. 28 Dann führte er mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 29 Die Nischen für die Wächter, die Mauervorsprünge und die Vorhalle waren wie dort. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 30 Die Vorhallen rings um den Innenhof waren zwölfeinhalb Meter lang und zweieinhalb Meter tief. 31 Seine Vorhalle jedoch lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 32 Dann brachte er mich in den inneren Vorhof auf die Ostseite und vermaß das dort gelegene Tor. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 33 Die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang hatten die gleichen Maße. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 34 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert und acht Stufen bildeten den Aufgang. 35 Dann führte er mich zum Nordtor und maß es aus. Es war den anderen Toren gleich: 36 die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang und die Fenster ringsherum. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 37 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine beiden Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 38 Dort gab es einen Raum, dessen Türöffnung sich an den Mauervorsprüngen der Tore befand. Dort wusch man das Brandopfer ab. 39 In der Vorhalle selbst standen auf jeder Seite zwei Tische. Auf ihnen wurden die Tiere für das Brand-, Sünd- und Schuldopfer geschlachtet. 40 An den beiden Außenwänden der Vorhalle rechts und links vom Eingang des Nordtores waren ebenfalls je zwei Tische aufgestellt. 41 So standen auf jeder Seite des Tores vier Tische, also insgesamt acht, auf denen geschlachtet wurde. 42 Die Tische für das Brandopfer waren aus Quadersteinen gebaut. Sie waren dreiviertel Meter lang, ebenso breit und einen halben Meter hoch. Auf sie wurde alles hingelegt, was man zum Schlachten der Opfertiere brauchte. 43 Ringsherum waren acht Zentimeter lange Haken für das Opferfleisch befestigt, das auf die Tische kam. 44 Im Innenhof neben dem Nord- und Südtor befanden sich je ein Raum, der sich zum Vorhof hin öffnete. Der eine war nach Süden hin offen, der andere nach Norden. 45 Mein Führer sagte zu mir: "Der Raum, der nach Süden schaut, ist für die Priester bestimmt, die für den Tempel zu sorgen haben, 46 und der, der nach Norden offen ist, für die Priester, die am Altar Dienst tun. Das sind die Nachkommen Zadoks, also diejenigen Leviten, die in die Nähe Jahwes kommen dürfen, um ihm zu dienen." (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 5.34) 47 Dann vermaß er den inneren Vorhof. Er war 50 Meter lang und 50 Meter breit. Vor dem Tempelhaus stand der Altar. (Hesekiel 43.13) 48 Nun führte er mich in die Vorhalle des Tempelhauses und maß sie aus. Das Mauerwerk rechts und links von ihrem Eingang war je zweieinhalb Meter dick. Das Eingangstor selbst war sieben Meter breit und die Mauervorsprünge je anderthalb Meter. (1. Könige 6.3) 49 Die Vorhalle war zehn Meter breit und sechs Meter tief. Zehn Stufen führten zu ihr hinauf. Vor den Mauerstücken auf beiden Seiten stand je eine Säule. (1. Könige 7.21)