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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Esra - Kapitel 7

1 Nach diesen Ereignissen reiste Esra Ben-Seraja, der unter der Herrschaft des Perserkönigs Artaxerxes lebte, nach Jerusalem. Seine Vorfahren waren Asarja, Hilkija, (1. Chronik 5.40) 2 Schallum, Zadok, Ahitub, 3 Amarja, Asarja, Merajot, 4 Serachja, Usi, Bukki, 5 Abischua, Pinhas und Eleasar, der Sohn des ersten Priesters Aaron. 6 Dieser Esra kam jetzt aus Babylon. Er war ein Lehrer, der das Gesetz sehr gut kannte, das Jahwe, der Gott Israels, Mose gegeben hatte. Weil Jahwe seine Hand über ihn hielt, erfüllte der König alle seine Bitten. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Mit ihm zogen eine ganze Anzahl Israeliten nach Jerusalem: Priester, Leviten, Tempelsänger, Torwächter und Tempelsklaven. Das war im siebten Regierungsjahr des Artaxerxes. (Esra 2.43) 8 Im August dieses Jahres erreichten sie Jerusalem. 9 Den Tag der Abreise hatte Esra auf den 1. April gelegt. Schon am 1. August kamen sie in Jerusalem an, weil Gottes gütige Hand über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sich mit ganzem Herzen der Aufgabe hingegeben, das Gesetz Jahwes zu studieren und zu befolgen und in Israel seine Ordnungen und Rechte zu lehren. 11 Es folgt eine Abschrift des Briefes, den König Artaxerxes Esra mitgab, dem Priester und Gesetzeslehrer, der sich auskannte in den Geboten und Ordnungen, die Jahwe Israel gegeben hatte: 12 "Artaxerxes, König über alle Könige, an Esra, den Priester, den Beauftragten für das Gesetz des Himmelsgottes, meinen Gruß. (Hesekiel 26.7) 13 Hiermit ordne ich an, dass jeder israelitische Priester und Levit in meinem Reich mit dir nach Jerusalem ziehen darf, wenn er will. 14 Der König und seine sieben Räte senden dich, festzustellen, ob in Juda und Jerusalem alles nach dem Gesetz deines Gottes, das du in Händen hast, geordnet ist. 15 Außerdem sollst du das Gold und Silber hinbringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels gespendet haben, der in Jerusalem seine Wohnung hat! 16 Auch das Silber und Gold, das du in der ganzen Provinz Babylon bekommst, bringe dorthin, ebenso die Spenden für den Tempel in Jerusalem, die du vom Volk und den Priestern bekommst! 17 Kaufe von dem Geld Stiere, Schafböcke und Lämmer und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer und bringe sie auf dem Altar im Haus eures Gottes in Jerusalem dar! Geh gewissenhaft mit dem Geld um! 18 Sollte noch etwas von dem Silber und Gold übrig bleiben, könnt ihr Priester nach dem Willen eures Gottes darüber verfügen, wie es euch richtig erscheint. 19 Die Gegenstände, die dir zum Dienst im Haus deines Gottes gegeben wurden, liefere vollständig vor deinem Gott in Jerusalem ab! 20 Den restlichen Bedarf für das Haus deines Gottes, für den du verantwortlich bist, bekommst du aus dem königlichen Schatz. 21 Hiermit erteile ich, König Artaxerxes, allen Schatzmeistern der Westeuphrat-Provinz den Befehl: Alles, was Esra, der Priester und Beauftragte für das Gesetz des Himmelsgottes, von euch fordert, ist ihm gewissenhaft und pünktlich auszuhändigen, 22 und zwar bis zu dreieinhalb Tonnen Silber, dreizehn Tonnen Weizen und je 2200 Liter Wein und Olivenöl, dazu Salz, so viel er braucht! 23 Alles, was nach Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für seinen Tempel gewissenhaft bereitgestellt werden, damit nicht sein Zorn über das Reich des Königs und seiner Söhne kommt. 24 Außerdem wird euch mitgeteilt, dass niemand das Recht hat, von den Priestern und Leviten, den Sängern und Torwächtern, den Tempelsklaven und allen anderen, die an diesem Haus Gottes Dienst tun, Steuern oder Abgaben zu fordern. 25 Und du, Esra, setze nach der Weisheit Gottes, die in dir wohnt, Richter und Rechtspfleger ein, die eurem ganzen Volk in der Westeuphrat-Provinz Recht sprechen! Das gilt sowohl für die, die das Gesetz deines Gottes kennen, als auch für die, die es noch nicht kennen, denn letztere sollen darin unterrichtet werden. 26 Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht gewissenhaft befolgt, soll vor Gericht gestellt und je nach Schwere seines Vergehens verurteilt werden: zum Tod, zum Ausschluss aus der Gemeinschaft, zu einer Geldstrafe oder zum Gefängnis." 27 Gepriesen sei Jahwe, der Gott unserer Väter! Er hat es dem König ins Herz gegeben, Jahwes Haus in Jerusalem Ehre und Ansehen zu verleihen. 28 Er hat mich die Gunst des Königs und auch die seiner Räte und hohen Beamten finden lassen. Und ich fasste Mut, weil Jahwe seine Hand über mir hielt, und konnte eine ganze Reihe Häupter israelitischer Sippen gewinnen, mit mir zurückzukehren. (Esra 7.6)