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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Daniel - Kapitel 9

1 Im ersten Jahr, nachdem der Meder Darius, der Sohn des Ahasveros, über das Reich der Chaldäer zum König eingesetzt worden war, (Daniel 6.1) 2 in seinem ersten Regierungsjahr forschte ich, Daniel, in den Schriftrollen nach der Zahl der Jahre, die Jerusalem nach dem Wort Jahwes an den Propheten Jeremia in Trümmern liegen sollte; es waren siebzig. (Jeremia 25.11-12) 3 Ich wandte mein Gesicht zu Gott, dem Herrn, um zu ihm zu beten und ihn anzuflehen. Dabei fastete ich, hatte den Trauersack angezogen und saß in der Asche. 4 Ich betete zu Jahwe, meinem Gott, und bekannte: "Ach, Herr, du großer und furchterregender Gott! In unerschütterlicher Treue stehst du zu deinem Bund mit denen, die dich lieben und deine Gebote halten. 5 Doch wir haben gesündigt, wir haben uns an dir vergangen und gottlos gehandelt, wir haben uns aufgelehnt und sind abgewichen von deinem Gebot und Gesetz. 6 Wir haben auch nicht auf die Warnungen deiner Propheten gehört, die in deinem Auftrag zu unseren Königen, Fürsten und Vätern und zum ganzen Volk geredet haben. 7 Du, Herr, bist im Recht, und wir stehen heute beschämt vor dir, wir alle, die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem und alle Israeliten, ob sie in der Nähe oder in der Ferne sind, alle, die du wegen ihres Treuebruchs vertrieben und unter die Völker zerstreut hast. 8 Jahwe, es muss uns die Schamröte ins Gesicht treiben, unseren Königen, Fürsten und Vätern, weil wir alle gegen dich gesündigt haben. (Jesaja 43.27) 9 Doch beim Herrn, unserem Gott, ist Erbarmen und Vergebung. Denn gegen ihn haben wir uns aufgelehnt. (Psalm 130.4) 10 Wir haben nicht auf die Stimme von Jahwe, unserem Gott, gehört. Wir haben seine Befehle nicht befolgt, die er uns durch seine Diener vorgelegt hat, durch die Propheten. 11 Ganz Israel hat deine Weisungen missachtet und deine Worte in den Wind geschlagen. Und so hat uns der Fluch getroffen, mit dem im Gesetz deines Dieners Mose jeder bedroht wird, der gegen dich sündigt. (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 12 Gott hat seine Drohungen wahr gemacht, die er gegen uns ausgesprochen hatte und gegen die, die uns regierten: Er werde so schweres Unheil über uns bringen, dass es auf der ganzen Welt seinesgleichen sucht, - wie es jetzt in Jerusalem geschehen ist. 13 Im Gesetz des Mose stand schon alles geschrieben, was nun als Unheil über uns gekommen ist. Und wir haben Jahwe, unseren Gott, nicht zur Gnade bewegt, indem wir von unserer Sünde umgekehrt wären und uns nach deiner Wahrheit gerichtet hätten. 14 So hat Jahwe das Unheil absichtlich über uns hereinbrechen lassen, denn Jahwe, unser Gott, ist gerecht in allem, was er tut. Aber wir haben nicht auf ihn gehört. (Jeremia 1.12) 15 Aber du, Herr, unser Gott, bist es doch, der sein Volk aus Ägypten geführt und sich dadurch bis heute einen Namen gemacht hat: Ja, wir haben gesündigt, wir sind gottlos gewesen! 16 Herr, lass doch nach all den Beweisen deiner Gerechtigkeit deinen grimmigen Zorn nicht länger über deiner Stadt Jerusalem und dem Berg deines Heiligtums wüten. Denn wegen unserer Sünden und der Schuld unserer Väter sind Jerusalem und dein Volk zum Gespött aller Nachbarn geworden. 17 Unser Gott, höre doch jetzt auf das Flehen deines Dieners und lass dein Gesicht wieder leuchten über deinem verwüsteten Heiligtum - um deinetwillen, Herr! 18 Mein Gott, neige doch dein Ohr und höre! Öffne deine Augen und schau dir die Verwüstung an und die Stadt, die nach deinem Namen genannt ist! Nicht im Vertrauen auf unsere Gerechtigkeit bringen wir unser Flehen vor dich, sondern im Vertrauen auf dein großes Erbarmen. (Psalm 115.1) 19 Herr, höre! Herr, vergib! Herr, zögere nicht und greif ein! Lass uns nicht länger warten! Tu es um deinetwillen, mein Gott, denn deine Stadt und dein Volk sind doch nach deinem Namen genannt." (Jeremia 14.9) 20 Während ich noch redete und betete und meine Sünde und die Sünde meines Volkes Israel bekannte und mein demütiges Gebet für Gottes heiligen Berg vor Jahwe, meinen Gott, brachte, 21 während ich also noch beim Beten war, erreichte mich wie im raschen Flug der Mann Gabriel, den ich vorher in der Vision gesehen hatte. Es war zur Zeit des Abendopfers. (Daniel 8.16) 22 Er öffnete mir das Verständnis. "Daniel", sagte er, "ich bin jetzt losgezogen, um dir klare Einsicht zu geben. 23 Schon zu Beginn deines Gebets erging ein Wort Gottes. So bin ich nun gekommen, es dir mitzuteilen, denn du genießt hohes Ansehen. Gib acht auf das, was ich dir zu sagen habe, damit du die Vision verstehst! 24 Siebzig Jahrwochen müssen vergehen, bis der Frevel zum Abschluss gebracht, die Macht der Sünde gebrochen und die Schuld gesühnt ist, bis eine ewige Gerechtigkeit herbeigeführt, die Prophetie endgültig bestätigt und der Höchstheilige gesalbt ist. 25 Du musst Folgendes wissen und verstehen: Vom Erlass des Befehls zum Wiederaufbau Jerusalems bis zu einem Gesalbten, einem Fürsten, vergehen sieben Jahrwochen. 62 Jahrwochen lang wird es dann als wiederaufgebaute und befestigte Stadt bestehen bleiben, auch wenn es schwere Zeiten erleben muss. 26 Aber nach den 62 Jahrwochen wird ein Gesalbter die Todesstrafe erleiden und keine Hilfe finden. Dann wird das Volk eines kommenden Fürsten die Stadt und das Heiligtum zerstören. Das wird wie eine Überflutung sein. Und bis zum Ende wird es Krieg und Verwüstungen geben, wie Gott es beschlossen hat. (Lukas 21.24) 27 Für eine Jahrwoche wird der Fürst einen starken Bund mit den Vielen schließen. Doch in der Mitte der Jahrwoche wird er die Schlacht- und Speisopfer aufhören lassen. Dazu wird er das Heiligtum verwüsten, indem er ein Gräuelbild dort aufstellt. Schließlich wird die beschlossene Vernichtung auch ihn selbst treffen. (Daniel 12.11) (Matthäus 24.15)