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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Apostelgeschichte - Kapitel 25

1 Drei Tage nach seinem Amtsantritt in der Provinz reiste Festus von Cäsarea nach Jerusalem. 2 Die Hohen Priester und die angesehensten Männer des jüdischen Volkes sprachen bei ihm vor und erneuerten ihre Anzeige gegen Paulus. (Apostelgeschichte 24.1) 3 Sie baten ihn um den Gefallen, den Gefangenen nach Jerusalem verlegen zu lassen. Sie planten nämlich einen Anschlag und wollten ihn unterwegs umbringen. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Festus erklärte jedoch, Paulus werde in Cäsarea bleiben, und er selbst kehre in Kürze wieder dorthin zurück. 5 "Eure Bevollmächtigten", sagte er, "können ja mit mir reisen und ihre Anklage vorbringen, wenn wirklich etwas gegen den Mann vorliegt." 6 Festus hielt sich nicht länger als acht oder zehn Tage bei ihnen auf und kehrte dann nach Cäsarea zurück. Gleich am nächsten Tag eröffnete er die Gerichtsverhandlung und ließ Paulus vorführen. 7 Als dieser im Gerichtssaal erschien, umringten ihn die Juden, die von Jerusalem mitgekommen waren, und beschuldigten ihn zahlreicher schwerer Vergehen, die sie aber alle nicht beweisen konnten. 8 Paulus setzte sich entschieden zur Wehr: "Ich habe mich weder gegen das Gesetz der Juden noch gegen den Tempel oder den Kaiser in irgendeiner Weise vergangen." 9 Festus wollte den Juden nun doch einen Gefallen tun und fragte Paulus: "Wärst du damit einverstanden, dass wir deinen Prozess unter meinem Vorsitz in Jerusalem weiterführen?" 10 Aber Paulus erwiderte: "Ich stehe hier vor dem kaiserlichen Gericht, und vor ihm muss mein Fall entschieden werden. Den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie du selbst genau weißt. 11 Sollte ich wirklich ein Unrecht begangen haben, das mit dem Tod bestraft werden muss, dann bin ich bereit zu sterben. Wenn aber nichts an der Anklage dieser Leute dran ist, darf mich niemand ihnen ausliefern. Ich berufe mich hiermit auf den Kaiser!" (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Festus besprach sich mit seinen Beratern und entschied: "Auf den Kaiser hast du dich berufen - vor den Kaiser sollst du kommen!" 13 Ein paar Tage später kamen König Agrippa und Berenike nach Cäsarea, um Festus anlässlich seines Amtsantritts zu besuchen. 14 Da sie einige Tage in Cäsarea blieben, informierte Festus den König über Paulus: "Felix hat mir einen Gefangenen zurückgelassen. (Apostelgeschichte 24.27) 15 Und als ich in Jerusalem war, sprachen die Hohen Priester und die Ratsältesten der Juden bei mir vor, klagten ihn an und drängten mich, ihn zu verurteilen. 16 Ich habe ihnen gesagt, dass es bei den Römern nicht üblich ist, einen Angeklagten abzuurteilen, nur, um jemand einen Gefallen zu tun. Erst müsse dieser seinen Anklägern gegenübergestellt werden und Gelegenheit bekommen, sich zu verteidigen. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Als sie dann hierher kamen, habe ich am nächsten Tag gleich eine Verhandlung angesetzt und den Mann vorführen lassen. 18 Doch bei der Gegenüberstellung brachten die Kläger keine Beschuldigungen wegen irgendwelcher Rechtsverletzungen vor, wie ich erwartet hatte. 19 Alles drehte sich nur um Streitfragen ihrer Religion und betraf einen gewissen Jesus, der längst gestorben ist und von dem Paulus behauptet, dass er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Weil ich von diesen Dingen zu wenig verstehe, um eine angemessene Untersuchung führen zu können, schlug ich vor, die Verhandlung in Jerusalem weiterzuführen. 21 Als Paulus dann aber Berufung einlegte und verlangte, dass er bis zur Entscheidung des "Erhabenen" in Haft bleiben müsse, ordnete ich an, ihn hier in Haft zu behalten, bis ich ihn zum Kaiser schicken kann." 22 "Ich würde diesen Mann gern kennenlernen", sagte Agrippa zu Festus, "und hören, was er zu sagen hat." - "Morgen sollst du Gelegenheit dazu bekommen", erwiderte Festus. (Lukas 23.8) 23 Am folgenden Tag erschienen Agrippa und Berenike in prunkvoller Aufmachung und betraten, von hohen römischen Offizieren und den angesehensten Männern der Stadt begleitet, den Gerichtssaal. Auf Befehl des Festus wurde Paulus vorgeführt. 24 Dann ergriff Festus das Wort: "König Agrippa! Meine verehrten Gäste! Hier seht ihr den Mann, wegen dem mich die ganze Judenschaft in Jerusalem und auch hier bestürmt hat, dass er nicht am Leben bleiben dürfe. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Ich bin mir jedoch klar darüber geworden, dass er kein todeswürdiges Verbrechen begangen hat. Doch weil er sich auf den "Erhabenen" berufen hat, habe ich beschlossen, ihn nach Rom zu schicken. 26 Ich habe allerdings kaum etwas Stichhaltiges, das ich unserem Herrn schreiben könnte. Darum habe ich ihn euch und vor allem dir, König Agrippa, vorführen lassen, damit ich nach dieser Vernehmung weiß, was ich schreiben kann. 27 Denn es scheint mir unsinnig, einen Gefangenen nach Rom zu schicken, ohne zugleich die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen anzugeben."