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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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5. Mose - Kapitel 3

1 Dann zogen wir den Weg nach Baschan hinauf. König Og von Baschan zog uns mit seinem ganzen Heer nach Edreï zum Kampf entgegen. (4. Mose 21.33-35) 2 Jahwe sagte zu mir: "Hab keine Angst vor ihm, denn ich habe ihn, sein ganzes Volk und sein Land in deine Hand gegeben. Du kannst mit ihm tun, was du mit dem Amoriterkönig Sihon getan hast, der in Heschbon regierte." 3 So gab Jahwe, unser Gott, auch Og, den König von Baschan, und sein ganzes Volk in unsere Gewalt. Wir erschlugen ihn und ließen keinen von seinem Volk lebend entkommen. 4 Damals nahmen wir alle seine Städte ein, insgesamt 60. Wir eroberten das ganze Gebiet von Argob, also das Königreich Ogs im Baschan. 5 Alle Städte waren befestigt und mit hohen Mauern, mit Toren und Riegeln versehen. Dazu kamen noch viele Ortschaften auf dem Land. 6 Wir vollstreckten den Bann an ihnen, wie wir es bei König Sihon von Heschbon gemacht hatten, und töteten alle Männer, Frauen und Kinder. 7 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten. (5. Mose 20.14) 8 So nahmen wir damals den beiden Königen der Amoriter das Land östlich des Jordan ab, vom Flusstal des Arnon bis an den Berg Hermon. 9 - Von den Sidoniern wird der Hermon übrigens Sirjon und von den Amoritern Senir genannt. - (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 Wir eroberten alle Städte in der Ebene, das ganze Gilead, ganz Baschan bis nach Salcha und Edreï und alle Städte im Reich des Königs Og von Baschan. 11 König Og war der letzte vom Geschlecht der Refaïter. Sein eisernes Bett steht ja noch in Rabba, der Hauptstadt von Ammon. Es ist viereinhalb Meter lang und zwei Meter breit. 12 Dieses Land haben wir damals in Besitz genommen. Ich gab das Gebiet von Aroer im Flusstal des Arnon und die Hälfte des Gebirges Gilead mit seinen Städten den Rubeniten und Gaditen. (4. Mose 32.33) 13 Den Rest von Gilead und das ganze Baschan, das Reich des Königs Og, gab ich dem halben Stamm Manasse, also die ganze Landschaft Argob. Das ganze Baschan heißt Land der Refaïter. 14 Jaïr Ben-Manasse nahm die ganze Landschaft Argob bis zum Gebiet der Geschuriter und Maachiter ein und nannte sie nach seinem Namen: Zeltdörfer Jaïrs. - So heißen sie bis heute. - 15 Dem Machir gab ich Gilead, 16 den Rubeniten und Gaditen gab ich das Gebiet von Gilead bis zum Arnontal - die Mitte des Flusstals war die Grenze - und bis zum Flusstal des Jabbok, das die Grenze zu den Ammonitern bildet, 17 und die Araba mit dem Jordan als Grenze, von Kinneret an bis zum Meer der Araba, dem Salzmeer, unterhalb der Berghänge des Pisga Richtung Osten. 18 Damals wies ich euch an: "Jahwe, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben. Ihr sollt es in Besitz nehmen. Alle Kampftüchtigen von euch sollen gerüstet vor euren israelitischen Brüdern hinüberziehen. 19 Nur eure Frauen, eure Kinder und euer Vieh - ich weiß, dass ihr viele Herden habt - sollen in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe. 20 Erst wenn Jahwe auch euren Brüdern Ruhe verschafft hat und sie das Land auf der anderen Seite des Jordan in Besitz genommen haben, das Jahwe, euer Gott, ihnen gibt, dürft ihr wieder zu eurem Erbbesitz zurückkehren, den ich jedem von euch zuteilte." 21 Und Josua befahl ich damals: "Du hast alles gesehen, was Jahwe, euer Gott, an diesen beiden Königen getan hat. Genau das wird Jahwe allen Königreichen antun, gegen die du ziehst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Hab keine Angst vor ihnen! Jahwe, euer Gott, wird selbst für euch kämpfen." (5. Mose 1.30) 23 Damals flehte ich Jahwe um sein Erbarmen an. 24 "Jahwe, mein Herr", sagte ich, "du hast begonnen, deinem Diener deine Größe und Macht zu zeigen. Welcher Gott im Himmel und auf der Erde könnte es deinen Werken und gewaltigen Taten gleichtun? 25 Lass mich doch auch hinübergehen und das gute Land auf der anderen Seite des Jordan sehen, das gute Bergland und den Libanon!" 26 Doch wegen euch war Jahwe zornig über mich und hörte nicht auf mich. Er sagte: "Genug! Kein Wort mehr davon! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und sieh nach Westen, Norden, Süden und Osten, und schau mit deinen Augen, denn du wirst diesen Jordan nicht überschreiten! 28 Beauftrage Josua, stärke und ermutige ihn! Er soll vor dem Volk hinübergehen und ihnen das Land als Erbbesitz austeilen, das du sehen darfst." (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 So blieben wir im Tal gegenüber von Bet-Peor.