zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 29

1 Mose rief alle Israeliten zusammen und sagte zu ihnen: "Ihr habt alles gesehen, was Jahwe in Ägypten vor euren Augen getan hat, vor dem Pharao, seinen Dienern und an seinem ganzen Land. (2. Mose 19.4) 2 Mit eigenen Augen habt ihr die großen Prüfungen gesehen, die großen Zeichen und Wunder. 3 Aber Jahwe hat euch bis heute noch kein verständiges Herz gegeben, weder sehende Augen noch hörende Ohren. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt: Eure Kleider sind nicht zerschlissen und eure Schuhe haben sich nicht abgenutzt. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Ihr hattet weder Brot zu essen noch Wein und Bier zu trinken, damit ihr erkennt, dass ich, Jahwe, euer Gott bin. 6 Und als ihr an diesen Ort kamt, zogen die Könige Sihon von Heschbon und Og von Baschan gegen uns in den Krieg, doch wir konnten sie besiegen. (4. Mose 21.21) 7 Wir nahmen ihnen das Land weg und gaben es den Rubeniten, den Gaditen und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. (4. Mose 32.1) 8 So haltet nun die Worte dieses Bundes und handelt danach, damit euch alles, was ihr tut, gelingt. 9 Ihr habt euch heute alle vor Jahwe, eurem Gott, aufgestellt: eure Stammesführer, eure Ältesten, eure Aufseher, alle Männer von Israel, 10 eure Kinder, eure Frauen und der Fremde in deinem Lager, vom Holzhauer bis zum Wasserschöpfer, 11 um in den Bund mit Jahwe, deinem Gott, und in seine Fluchbestimmungen einzutreten, in den Bund, den er heute mit dir schließt. 12 Er nimmt dich heute als sein Volk an, so wie er dein Gott ist. Das hat er dir und deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob geschworen. 13 Er schließt diesen Bund mit diesen Fluchbestimmungen aber nicht mit euch allein, (5. Mose 5.3) 14 sondern sowohl mit dem, der heute hier mit uns vor Jahwe, unserem Gott, steht, als auch mit dem, der heute nicht hier ist. 15 Denn ihr wisst selbst, wie wir im Land Ägypten gewohnt haben und dann durch die verschiedenen Völker gezogen sind, die wir angetroffen haben. 16 Da habt ihr ihre Scheusale gesehen, ihre Mistgötzen aus Holz und Stein, Silber und Gold. 17 Es soll ja niemand unter euch sein, kein Mann und keine Frau, keine Sippe und kein Stamm, dessen Herz sich heute von Jahwe, unserem Gott, abwendet, um den Göttern jener Völker zu dienen. Lasst ja keine Wurzel unter euch wachsen, die ein so giftiges und bitteres Kraut hervorbringt! (Hebräer 12.15) 18 Und niemand, der die Worte dieses Eidfluches hört, soll sich in seinem Herzen segnen und sagen: "Mir wird es gut gehen, auch wenn ich meinem sturen Herzen folge!" Denn dann würde das bewässerte Land mitsamt dem dürren zugrunde gehen. 19 Jahwe wird nicht bereit sein, ihm zu vergeben, sondern vor Zorn und Eifersucht schnauben. Und der ganze Fluch, der in diesem Buch niedergeschrieben ist, wird ihn treffen. Jahwe wird seinen Namen unter dem Himmel auslöschen. (5. Mose 18.15) 20 Er wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unheil herausnehmen und es werden ihn alle Eidflüche treffen, die in diesem Gesetzbuch aufgeschrieben sind. 21 Und die zukünftige Generation, eure Kinder, die nach euch kommen werden, und der Ausländer, der aus einem fremden Land kommt: Wenn sie die Plagen dieses Landes sehen und seine Krankheiten, mit denen Jahwe es geschlagen hat, 22 den Erdboden, eine Brandstätte voll Schwefel und Salz, die nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, nicht einmal Unkraut aufschießen lässt wie nach der Zerstörung von Sodom und Gomorra, Adma und Zebojim, die Jahwe in Zorn und Grimm zerstört hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 dann werden sie wie alle Völker sagen: "Warum hat Jahwe diesem Land so etwas angetan? Weshalb dieser große, glühende Zorn?" 24 Man wird ihnen erwidern: "Weil sie den Bund mit Jahwe, dem Gott ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloss, als er sie aus Ägypten herausführte, 25 und weil sie anfingen, anderen Göttern zu dienen und sich vor ihnen niederzuwerfen, Göttern, die sie nicht kannten und die er ihnen nicht zugewiesen hatte, 26 deshalb loderte der Zorn Jahwes gegen dieses Land auf, sodass er alle Flüche darüber kommen ließ, die in diesem Buch niedergeschrieben sind. 27 Jahwe riss sie mit Zorn und Grimm aus ihrem Land heraus und warf sie in ein anderes Land, wie es jetzt geschehen ist." 28 Was noch verborgen ist, steht bei Jahwe, unserem Gott. Was schon offenbar ist, geht uns und unsere Kinder an, damit wir nach allen Worten dieses Gesetzes handeln." (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20)