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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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4. Mose - Kapitel 3

1 Es folgt das Verzeichnis der Stammesverwandten von Aaron und Mose, die zu der Zeit lebten, als Jahwe auf dem Berg Sinai mit Mose redete. (2. Mose 6.23) 2 Aarons Söhne waren Nadab, der Erstgeborene, dann Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Sie waren durch Salbung zu Priestern geweiht und eingesetzt worden. 4 Nadab und Abihu starben vor Jahwe, als sie ihm in der Wüste Sinai ein unerlaubtes Feueropfer brachten. Sie hatten keine Söhne. So versahen Eleasar und Itamar den priesterlichen Dienst unter Aufsicht ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Jahwe sagte zu Mose: 6 "Lass die Männer des Stammes Levi herkommen und vor den Priester Aaron treten. Sie sollen seine Helfer sein. (2. Mose 32.29) 7 Sie sollen ihm und der ganzen Gemeinschaft vor dem Zelt der Gottesbegegnung dienen und die notwendigen Arbeiten an der Wohnung verrichten. 8 Sie sollen alle Gegenstände, die zum Zelt der Gottesbegegnung gehören, in Ordnung halten und stellvertretend für die Israeliten die Arbeit an der Wohnung verrichten. (4. Mose 4.1) 9 Du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen übergeben, denn sie sind ihnen von den übrigen Israeliten gegeben worden. 10 Aaron und seine Nachkommen sollst du mit dem Priesterdienst beauftragen. Jeder Unbefugte, der sich das anmaßt, soll getötet werden." (4. Mose 1.51) 11 Jahwe sagte weiter zu Mose: 12 "Pass auf! Ich selbst habe die Leviten anstelle eurer erstgeborenen Söhne für mich ausgesondert. Sie gehören mir. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn jede Erstgeburt gehört mir. Als ich im Land Ägypten jede Erstgeburt tötete, habe ich mir alles vorbehalten, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt. Es gehört mir, Jahwe." 14 In der Wüste Sinai sagte Jahwe noch zu Mose: 15 "Mustere die Nachkommen Levis nach ihren Familien und Sippen, und zwar alle männlichen, die älter als einen Monat sind." 16 Mose tat, was Jahwe ihm befohlen hatte. 17 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Söhne Gerschons waren Libni und Schimi, 19 die Söhne Kehats Amram, Jizhar, Hebron und Usiël, 20 und die Söhne Meraris Machli und Muschi. Das sind die Sippen der Leviten nach ihren Familien geordnet. 21 Zu Gerschon gehörten die Sippen Libni und Schimi. 22 Die Gesamtzahl ihrer männlichen Angehörigen, die älter waren als einen Monat, betrug 7500. 23 Die Sippen der Gerschoniten schlugen ihr Lager hinter der Wohnung im Westen auf. 24 Ihr Oberhaupt war Eljasaf Ben-Laël. 25 Die Gerschoniten hatten beim Zelt der Gottesbegegnung für die Wohnung und das Zeltdach zu sorgen, für seine Decke und den Vorhang am Eingang zum Zelt, 26 für die Behänge des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar umgibt, und die dazugehörenden Seile, und für den Vorhang am Eingang des Vorhofs. 27 Zu Kehat gehörten die Sippen Amram, Jizhar, Hebron und Usiël. 28 Die Gesamtzahl ihrer männlichen Angehörigen, die älter als einen Monat und für den Dienst im Heiligtum bestimmt waren, betrug 8600. 29 Die Sippen der Kehatiten schlugen ihr Lager an der Südseite der Wohnung auf. 30 Ihr Oberhaupt war Elizafan Ben-Usiël. (3. Mose 10.4) 31 Sie hatten für die Lade zu sorgen, für den Tisch, den Leuchter, die Altäre und die heiligen Geräte, mit denen man den Dienst versieht, sowie den Vorhang, samt aller Arbeit daran. (4. Mose 7.9) 32 Über den Oberhäuptern der Leviten stand der Priester Eleasar Ben-Aaron. Er hatte die Aufsicht über alle, die mit einer Aufgabe beim Heiligtum betraut waren. 33 Zu Merari gehörten die Sippen Machli und Muschi. 34 Die Gesamtzahl ihrer männlichen Angehörigen, die älter waren als einen Monat, betrug 6200. 35 Ihr Oberhaupt war Zuriël Ben-Abihajil. Sie schlugen ihr Lager an der Nordseite der Wohnung auf. 36 Die Merariten hatten für die Bretter der Wohnung zu sorgen, für ihre Riegel, Säulen, Bodenplatten und alles weitere Zubehör, samt aller Arbeit daran, 37 ebenso für die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Sockel, Pflöcke und Seile. 38 An der Ostseite der Wohnung, vor dem Zelt der Gottesbegegnung, schlugen Mose, Aaron und dessen Söhne ihr Lager auf. Sie erfüllten ihre Aufgabe für das Heiligtum, wie es den Israeliten aufgetragen war. Doch jeder andere, der sich das anmaßte, musste getötet werden. (4. Mose 3.10) 39 Die Gesamtzahl der Leviten, die Mose und Aaron nach Jahwes Befehl musterten, alle männlichen Personen, die älter als einen Monat waren, betrug 22.000. 40 Jahwe sagte zu Mose: "Mustere alle männlichen Erstgeborenen der Israeliten, die älter als einen Monat sind und nimm ihre Zahl auf. 41 Dann beanspruche für mich die Leviten anstelle aller Erstgeborenen bei den Israeliten - ich bin Jahwe - und das Vieh der Leviten anstelle aller erstgeborenen Tiere der Israeliten." 42 Da musterte Mose alle Erstgeborenen bei den Israeliten, wie Jahwe es ihm befohlen hatte 43 und kam auf eine Gesamtzahl von 22.273. 44 Da sagte Jahwe zu Mose: 45 "Beanspruche die Leviten anstelle aller Erstgeborenen bei den Israeliten und das Vieh der Leviten anstelle ihres Viehs. Die Leviten sollen mir gehören, ich bin Jahwe! (4. Mose 3.12) 46 Zur Auslösung der 273 Erstgeborenen, die die Zahl der Leviten übersteigen, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du pro Kopf je fünf Silberstücke nehmen, die dem Gewicht des Heiligtums entsprechen, zwölf Gramm das Stück . 48 Das Geld sollst du zur Auslösung der überzähligen Israeliten Aaron und seinen Söhnen geben." 49 Mose nahm das Lösegeld von den Überzähligen, die durch die Leviten nicht ausgelöst waren. 50 Von den Erstgeborenen der Israeliten nahm er das Geld, 1365 Silberstücke nach dem Gewicht des Heiligtums. 51 Mose gab das Lösegeld Aaron und seinen Söhnen, wie Jahwe es ihm befohlen hatte.